Definition BGM
Entwicklung betrieblicher gesundheitsförderlcier Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse
Haben gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation und Befähigung zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Mitarbeitern zum Ziel
Haus der Arbeitsfähigkeit nach Illmarinen
Das Modell der Salutogenese nach Antonovsky
Das Modell der Salutogenese nach Antonovsky erklärt
erklärt, wie Gesundheit entsteht (im Gegensatz zur Pathogenese, die sich mit der Entstehung von Krankheit befasst). Zentral ist die Frage: "Was hält Menschen gesund?"
Kernkonzepte:
Gesundheits-Krankheits-Kontinuum: Gesundheit ist kein Zustand, sondern ein Kontinuum zwischen völliger Gesundheit und Krankheit.
Stressoren: Belastungen sind unvermeidbar, aber nicht zwangsläufig krankmachend.
Kohärenzgefühl (Sense of Coherence, SOC): zentrale Widerstandsressource, die aus drei Komponenten besteht:
Verstehbarkeit: Die Welt ist kognitiv erfassbar und vorhersehbar.
Handhabbarkeit: Man glaubt, über Ressourcen zur Bewältigung von Anforderungen zu verfügen.
Sinnhaftigkeit: Herausforderungen erscheinen als sinnvoll und lohnenswert.
Haus des BGM an der UDE
Exkurs: Gesundheitsmanagement an der UDE
A u. GS= Arbeit udn Gesundheit
BGF = Betrieblcihe Gesundheitsförderung
BEM = Betreibliches Eingliederungsmanagaemnt
Gesetzlicher Hintergrund
§167 Abs. 2 SGB IX BEM
Voraussetzung: Beschäftigte sind > 6 Wochen (ununterbrochen oder wiederholt) innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig.
Pflicht des Arbeitgebers: Klärung, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden & erneuter AU vorgebeugt werden kann (Ziel: Erhalt des Arbeitsplatzes).
Mitwirkungspflichtig:
Interessenvertretung (§ 176)
Bei Schwerbehinderten zusätzlich: Schwerbehindertenvertretung
Betroffene Person: Zustimmung und Beteiligung erforderlich
Optional: Vertrauensperson eigener Wahl
Soweit erforderlich: Werks-/Betriebsarzt
Hinweispflicht: Betroffener ist vorher über Ziele, Art und Umfang der Datennutzung zu informieren.
Externe Beteiligte:
Rehabilitationsträger (bei Leistungen zur Teilhabe)
Integrationsamt (bei Schwerbehinderten) → Arbeitgeber muss Beteiligung sicherstellen und unverzügliche Antragstellung bewirken.
Kontrolle: Interessenvertretung (und ggf. Schwerbehindertenvertretung) können Klärung verlangen und wachen über Einhaltung der Arbeitgeberpflichten.
Was ist betrieblcihes Eingliederungsmanagement?
gesetzlich geregeltes Präventionsverfahren (§168 Abs. 2SGB IX)
innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig
struktureirtes Verfahren in dem indivudelle Lösungen erarbeitet werden, um Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und zu erhalten
Selbstbestimmt und freiwillig
Streng vertraulich und datensicher
Ziele von BEM
Arbeitsfähigkeit wiederherstellen
Arbeitsunfähigkeit überwinden bzw. erneute vorbeugen
chronische Erkrankungen und Behinderung vermeiden
Arbeitsplatz von Krankheut oder Behinderung betroffener Person möglichst erhalten
vorzeitiges Ausscheiden aus Berufsleben verhidnern
Integrationsteam
begleitet und unterstützt BEM-Verfahren, wird von BEM Beuaftragten koordiniert
Arbeitet im Rahmen seiner Aufgaben weisungsgebunden, sind auf Verschwiegenheit verpflichtet
BEM Beauftragter
Personalrat MTV
Personalrat wiss
Schwerbehindertenvertretung
Betriebsärztin
Bei Bedarf oder wunsch von Betroffenen Beschäftigten können weitere interne und externe Berater zur Beratung hinzugezogen werden
Ablauf BEM-Verfahren
Schritt für Schritt zur Lösung
Zentrale Frage: Welche Eisnchränkungen hat Mitarbeitende
Überprüfung:
Ursprüngliche Tätigkeit ohne Anpassung am bsiherigen Arbeitsplatz möglich?
Ursprüngliche Tätigkeit mit Anpassung am bsiherigen Arbeitsplatz möglich?
Neue Tätigkeit in der bisherigen Abteilung möglich?
Neue Tätigkeit im Unternehmen möglich?
Leistungen und Hilfen
Technische Maßnahmen
Ausstattung des Arbeitsplatzes
Hilfsmittel fpr Mitarbeiter
Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Organisatorische Maßnahmen
Anpassung Arbeitszeiten
Stufenweise Wiedereingliederung
Anpassung Arbeitszeitenmodell
Veränderung von Arbeitsaufgaben
Personenbezogene Maßnahme
Ärztliche/Therpaeutische Behandlung
Beratung/Vermittlung
Qualifizierung/Weiterbildung/Umschulung
Stufenweise Wiedereingliederung (HAmburger Modell) §74 SGB V
Voraussetzung: Versicherte sind arbeitsunfähig, können aber teilweise wieder tätig sein.
Ziel: Erleichterte Rückkehr ins Erwerbsleben durch stufenweise Wiederaufnahme.
Pflicht des Arztes:
Angabe von Art & Umfang der möglichen Tätigkeiten auf AU-Bescheinigung
Einholen einer Stellungnahme möglich:
Betriebsarzt (geeignete Fälle)
Medizinischer Dienst (mit Zustimmung der Krankenkasse, § 275 SGB V)
Leistungen und Hilfen- berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
Leistungen zur Ehraltung oder Elrangung eines Arbeitsplatzes
Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung
Berufliche Anpassung, Aus- und Weiterbildung
Zuschüsse zur Förderung der beruflichen Eingliederung an Arbeitgeber (EGZ)
Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen zur Berufsausübung
Arbeitsassistenz, personelle Unterstützung
Rehakostenträger
Gesetzliche Renteversicherung
GKV
Gesetlziche Unfallversicherung
Agentur für Arbeit
Integratiosnämter
Interne und externe Ansprechpartner
▪ Mitglieder des Integrationsteams
▪ Fachkräfte für Arbeitssicherheit
▪ Soziale Ansprechpartner:innen
▪ Gleichstellungsbeauftragte
▪ Führungskräfte
▪ sonstige Vertrauenspersonen
▪ Inklusionsamt
▪ Integrationsfachdienste
▪ Technischer Beratungsdienst der Integrations- und Inklusionsämter
▪ Fachstelle für behinderte Menschen im
Arbeitsleben etc.
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