Was sind die zentralen Merkmale der verschiedenen Kundengruppe?
Privatkunden
Hauptfokus der Beratung: grundlegende Cyber-Hygiene
Zentrale rechtliche / regulatorische Grundlage: nahezu keine, allgemeine Gesetze
Öffentliche Hand
Hauptfokus der Beratung: nachweisbare Konformität, Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen
Zentrale rechtliche / regulatorische Grundlage: BSI IT-Grundschutz, IT-SiG
Gewerbe (OHNE personenbezogene Daten)
Hauptfokus der Beratung: Business Continuity, Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Zentrale rechtliche / regulatorische Grundlage: unternehmensinterne Kosten-Nutzen-Analyse
Gewerbe (MIT personenbezogenen Daten)
Hauptfokus der Beratung: Schutz personenbezogener Daten
Zentrale rechtliche / regulatorische Grundlage: DSGVO (insb. Art. 32 TOMs)
Ein Fachinformatiker berät eine große deutsche Stadtverwaltung. Welches Rahmenwerk muss er bei seinen Empfehlungen höchstwahrscheinlich als verbindliche Grundlage betrachten?
a) Nur die allgemeinen Empfehlungen für Privatkunden.
b) Den BSI IT-Grundschutz.
c) Ausschließlich die DSGVO, da keine Kundendaten verarbeitet werden.
d) Gar keins, da Behörden selbst entscheiden dürfen.
Was ist der entscheidende Faktor, der bei gewerblichen Kunden bestimmt, ob die DSGVO in vollem Umfang greift und das Haftungsrisiko drastisch erhöht?
a) Die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen.
b) Der Jahresumsatz des Unternehmens.
c) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter (Kunden, Patienten etc.).
d) Der Einsatz von Cloud-Diensten.
Für welche Kundengruppe steht die grundlegende "Cyber-Hygiene" (starke Passwörter, 2FA, Backups) im Vordergrund der Beratung?
a) Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen.
b) Für Behörden.
c) Für gewerbliche Kunden mit hochsensiblen Daten.
d) Für Privatkunden.
Die Umsetzung von "Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO" ist der zentrale Beratungsinhalt für welchen Kundentyp?
a) Privatkunden.
b) Unternehmen OHNE Verarbeitung personenbezogener Daten.
c) Ein Online-Shop, der Kundendaten speichert.
d) Eine Behörde, die nur interne Daten verarbeitet.
Ordnen Sie die folgenden spezifischen Beratungsinhalte oder Anforderungen der passendsten Kundengruppe zu.
(Privatkunde): Passwort-Manager ist eine typische Empfehlung der Cyber-Hygiene.
(Öffentliche Hand): Die Meldepflicht nach IT-Sicherheitsgesetz betrifft primär Behörden und KRITIS.
(Gewerbe OHNE pers. Daten): Der Schutz eigener Werte (Geschäftsgeheimnisse) und Prozesse steht im Vordergrund.
(Gewerbe MIT pers. Daten): Ein AVV ist eine zwingende Anforderung der DSGVO bei der Beauftragung von Dienstleistern.
Sie sind IT-Berater und erhalten an einem Tag drei Anrufe:
Anruf A: Ihr Freund fragt Sie, was er tun kann, um seinen privaten Laptop besser abzusichern.
Anruf B: Der Inhaber eines kleinen Maschinenbau-Unternehmens, das keine Kundendaten online verarbeitet, möchte seine wertvollen Konstruktionspläne vor Spionage und Ransomware schützen.
Anruf C: Die IT-Leiterin einer Anwaltskanzlei, die sensible Mandantendaten digital verwaltet, benötigt ein Sicherheitskonzept.
Aufgabe:
a. Nennen Sie für Anruf A zwei zentrale Empfehlungen aus dem Bereich der "Cyber-Hygiene".
b. Was ist der Hauptfokus Ihrer Beratung bei Anruf B?
c. Welches Gesetz steht bei der Beratung für Anruf C absolut im Mittelpunkt und welche Art von Maßnahmen (Stichwort: TOMs) müssen Sie mit der IT-Leiterin besprechen?
Aufgabe a:
Anruf A (Freund): Zwei zentrale Empfehlungen wären die Aktivierung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für seine Online-Konten und die Einrichtung regelmäßiger Backups seiner wichtigen Daten.
Aufgabe b:
Anruf B (Maschinenbau): Der Hauptfokus liegt auf der Sicherung der Business Continuity (Schutz vor Betriebsunterbrechungen) und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen (den Konstruktionsplänen).
Aufgabe c:
Anruf C (Anwaltskanzlei): Das zentrale Gesetz ist die DSGVO. Sie müssen mit der IT-Leiterin die Umsetzung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Artikel 32 DSGVO besprechen, um die hochsensiblen Mandantendaten zu schützen.
Das wichtigste zu Sicherheitsberatung nach Kundenkategorien
Sicherheitsberatung nach Kundenkategorien – immer kontextspezifisch, keine Standardlösung
Die IT-Sicherheitsberatung muss sich immer am konkreten Bedarf, den rechtlichen Pflichten und der Risikobereitschaft des jeweiligen Kunden orientieren. Je nach Kundengruppe unterscheiden sich die Anforderungen teils stark – eine pauschale Beratung ist daher nicht zielführend.
1. Privatkunden
Ziel: Grundlegende Cyber-Hygiene, einfache und wirksame Maßnahmen
Keine formale Risikoanalyse nötig
Zentrale Empfehlungen:
Starke Passwörter + Passwort-Manager
Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
Regelmäßige Updates
Backup wichtiger Daten
Antivirenschutz & Firewall
Aufklärung über Phishing und sichere Internetnutzung
2. Öffentliche Hand (Behörden, Kommunen)
Ziel: Schutz sensibler Daten und Sicherung staatlicher Funktionen
Strenge gesetzliche Vorgaben
Zentrale Inhalte:
Verpflichtung zum BSI IT-Grundschutz
Einhaltung von IT-Sicherheitsgesetz & NIS-2
Aufbau eines ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems)
3. Gewerbliche Kunden
3.1 Ohne personenbezogene Daten Dritter
Ziel: Schutz der eigenen Geschäftsprozesse und Verfügbarkeit
Fokus:
Abwehr von Ransomware/DDoS
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Sicherung interner Kommunikation
Maßnahmen nach interner Kosten-Nutzen-Abwägung
3.2 Mit personenbezogenen Daten Dritter
Ziel: Umsetzung DSGVO – besonders Art. 32 (TOMs)
Höheres Haftungsrisiko
Fokus auf:
Zugriffskontrolle
Verschlüsselung (Speicherung & Übertragung)
Protokollierung
Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit Dienstleistern
Maßnahmen sind rechtlich verpflichtend, nicht nur wirtschaftlich begründet
Was ist Cyberhygiene
Cyberhygiene bezeichnet grundlegende Verhaltensweisen und Maßnahmen, mit denen Nutzer ihre digitale Sicherheit im Alltag verbessern – vergleichbar mit Körperhygiene, nur für IT-Systeme.
Dazu gehören z. B.:
starke und einzigartige Passwörter verwenden
regelmäßige Software-Updates durchführen
Antivirensoftware nutzen
Backups erstellen
wachsam gegenüber Phishing-Mails sein
sichere Netzwerke verwenden
Was bedeutet Maßnahmenauswahl und Business Continuity
Maßnahmenauswahl
Das bedeutet:
Die Auswahl geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um identifizierte Risiken zu reduzieren oder zu vermeiden.
Business Continuity (Geschäftskontinuität)
Sicherstellung der Fortführung wichtiger Geschäftsprozesse, auch bei Störungen, Krisen oder IT-Ausfällen.
Ziel:
Das Unternehmen soll z. B. bei einem Cyberangriff, Stromausfall oder Brand nicht komplett stillstehen – oder sich schnell wieder erholen können.
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