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1. Entscheidung unter Sicherheit

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by nikolai K.













Kontenausgleich

Dabei geht es um eine Periode, wenn ich in Periode 1 einen Verlust mache und in den anderen 3 jedoch Gewinne darf ich diese nicht miteinander verrechnen sondern muss die Verluste Verzinsen und erhalte für die Gewinne die Rendite


Der Begriff bezieht sich darauf, ob Aufwendungen und Erträge (oder Kosten und Leistungen) in einem Konto miteinander verrechnet („ausgeglichen“) werden dürfen oder nicht.

✅ Kontenausgleichsgebot

Der Überschuss wird direkt von den Schulden abgezogen und in der nächsten Periode mit der Restschuld weitergerechnet, somit werden die Zinsen analog zur Restschuld immer weniger


Merkmal

Erklärung

Was?

Aufwendungen und Erträge dürfen/können gegeneinander aufgerechnet werden

Wo?

In der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)

Beispiel

Erlöse – Kosten = Betriebsergebnis

Warum?

In der KLR interessiert nur die Wirtschaftlichkeit des betrieblichen Handelns → Saldo ist aussagekräftig

🟢 Ziel: Betriebswirtschaftliches Ergebnis – daher Kosten und Leistungen gegenüberstellen erlaubt und erwünscht

❌ Kontenausgleichsverbot

Man berrechnet die Überschüsse und die Schulden seperat mit den Prozenstätzen, am Ende wird verrechnet


Merkmal

Erklärung

Was?

Aufwendungen und Erträge dürfen NICHT gegeneinander aufgerechnet werden

Wo?

In der Finanzbuchhaltung (FiBu) bzw. beim Jahresabschluss (Handels- und Steuerbilanz)

Beispiel

Aufwendungen 1.000 €, Erträge 1.200 € → beides muss separat gebucht werden, kein Saldo im Konto

Warum?

Gesetzlich gefordert (z. B. HGB §246 II) → Transparenz, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit

🔴 Ziel: Klare Darstellung aller Geschäftsvorfälle – jede Buchung einzeln sichtbar

💡 Merksatz:

🔄 KLR = KontenausgleichsGEBOT → verrechnen erlaubt

📒 FiBu = KontenausgleichsVERBOT → keine Verrechnung

📋 Beispiel

System

Aufwand

Ertrag

Darstellung

KLR

1.000 €

1.200 €

Ergebnis = +200 €

FiBu (HGB)

1.000 €

1.200 €

Beide Konten separat


Author

nikolai K.

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