Offenbrarungsbefugnis, Offenbarungspflicht, Garantenstellung (Nachtrag)
Offenbrarungsbefugnis
Schweigepflicht tz brechen bei vorliegen einer Schweigepflcihtsentbindung oder rechtfertigenden Notstandes (Leben, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung)
Offenbarungspflicht
Bei bestimmten Situationen. Unterscheidung zwischen zwingend notwendiger Anzeige und erwünschter, bei der eine ernsthafte Bemühung zur Abwendung der Tat oder des Taterfolgs ausreichend ist
Garantenstellung
Schutz/Rettungspfliclht der Therapeutin ggü. der Patientin. Soweit Schutzpflicht es erforderlich macht, ist schweigepflciht aufgehoben
Verletzung kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben
Patientenrechte §630a bis §630h BGB
Behandlungsvertrag
Informations/Aufklärungspflicht
Einwilligung
Dokumentation der Behandlung
Einsichtsnahme in Patientenakte
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