Praxisorganisation:
Grundaustattung
Räumlichkeiten und Mobiliar
Raum/Praxis
Sitzgelegenheit
Tisch/Schreibtisch
Küche
Deko
Technische Ausstattung
Telefon mit Anrufbeantworter
Laptop/PC
Drucker mit Scanfunktion
Betriebssystem
Abrechnung
EBM/GOP
Abrechnungsprogramm
Kartenlesegerät
Buchführung
Leistungserbringung und Abrechnung
§ 92 SGB V – Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA erlässt Richtlinien zur Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gesetzlich Versicherter.
Psychotherapierichtlinien des G-BA: Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie regeln unter anderem:
Psychotherapeutische Behandlungs- und Anwendungsformen
Psychosomatische Grundversorgung
Anwendungsbereiche und Indikationen
Leistungsumfang (z. B. Stundenkontingente)
Konsiliar-, Antrags- und Gutachterverfahren
Qualifikation der Behandelnden und Dokumentationspflichten
Psychotherapievereinbarungen mit Patientinnen und Patienten
Merksatz: Die Psychotherapierichtlinien legen fest, welche Leistungen unter welchen Bedingungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähig sind.
Ablaufschema: Psychotherapeutsiche Behandlung
Psychotherapievereinbarung
Teil des Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV)
Ergänzung und Präzisierung der Psychotherapierichtlinien
zur ausübung berechtigte
Durchführung der Behandlung
Inforamtions und Datenaustasuch
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Bestimmt Inhalt abrechnugnsfähiger Leistungen und ihr wertmäßiges Verhältnis zueinander (in Punkten)
Beinhaltet alle Leistungen der PT-RL und PT-V (richtlinien und verodnung)
Betstandteil des BMV
Abrechnung bei Bheanldung von gesetlzich vesicherten Patienten
Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kindern und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
Bestimmt abrechnugnsfähige Leistungen und sog. Sätze
Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
Abrechnung bei Behandlung von privat versicherten Patienten, Behilfeberechtigten, Selbstzahler
Praxisorganisation
Grundausstattung
Therapiematerial
Manuale, Fachliteratur
Testverfahren
(Therapie) Spiele
Kreativmaterialen
Versicherung
Berufs-/Betriebspflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Cyberverischerung
Rechtsschutzversicherung
Altersvorsorge
Beratung durch Berufsverbände
Datenschutz
Schweigepflicht
berufliche Exklusivpflicht bestimmter Berufe
Datenschutz:
Verpflichutng für alle staatlichen Stellen und für alle, die beruflich mit Daten umgehen
Rechtsgrundlagen:
Bundesdatenschutzgesetz und DS-GVO (Ausgangsgedanke: Recht auf informelle Selbstbestimmung)
Datenschutz in Psychotherapiepraxis
Datensparsamkeit
Aktenvernichter
Sorgfaltspflcihten
Verschwiegenheitserklärungen für Praxismitarbeiter
Informationspflicht
Einwilligung bei elektronischer Patientenkommunikation
Außendarstellung
Zulässige Mittel der Außendarstellung:
Praxisschild
Gestaltung der Räumlichkeiten
Visitenkarte
Internetauftritt / Praxis-Homepage
Werbung (in begrenztem Rahmen erlaubt), z. B.:
Zeitungsanzeigen
Fachliche und wissenschaftliche Veröffentlichungen
Hinweise auf Stadtplänen
Hinweise auf Zertifizierungen
Corporate Design
Tag der offenen Tür
Sponsoring
Flyer, Broschüren, Plakate innerhalb der Praxis
Geringwertige Werbegeschenke (z. B. Kugelschreiber)
Unzulässige Werbung:
Flugblätter, Postwurfsendungen
Unaufgeforderte Zusendung von Visitenkarten oder Praxisinformationen
Werbung per Telefon, Fax, E-Mail
Produktwerbung im Wartebereich
Sonderangebote
Bezeichnung als „Institut“ oder „Zentrum“
Vernetzung:
Kooperation mit anderen Psychotherapie-Praxen
Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Kliniken, Beratungsstellen, Schulen, Jugendämtern etc.
Merksatz: Außendarstellung ist erlaubt, solange sie sachlich, nicht aufdringlich und nicht irreführend ist – Werbung muss der beruflichen Würde entsprechen.
Ökonomische Planung
▪ Welches monatliche Gehalt strebe ich an?
▪ Welche (laufenden) Kosten habe ich?
▪ Was wäre der erforderliche Jahresumsatz?
▪ Wie ist meine jährliche Wochenarbeitszeit? (Urlaub, Krankheit, sonstige Ausfälle)
▪ Wie hoch werden die zu zahlenden Steuern ausfallen?
▪ Wie viele Wochenarbeitsstunden sind erforderlich?
Zulassung
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit (GKV)
Grundvoraussetzungen:
Eintragung ins Psychotherapeutenregister → Beantragung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Wohnsitz-Zulassungsbezirks
Eintrag in Warteliste möglich zur Dokumentation der Wartezeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich
Verfahren & Zuständigkeiten:
Zulassungsausschuss entscheidet über Anträge auf Zulassung
Bedarfsplanung durch den G-BA (Richtlinie), konkretisiert durch KVen (regionale Bedarfspläne)
Landesausschüsse entscheiden über:
Zulassungssperren
deren Aufhebung
Feststellung von Unterversorgung
Praktische Zugangswege:
Viele Planungsbereiche sind gesperrt für Neuzulassungen → Lösung: Kauf eines bestehenden Kassensitzes
Alternativen:
Jobsharing
Ermächtigung
Privatpraxis
Merksatz: Die vertragspsychotherapeutische Tätigkeit setzt eine Registereintragung, Bedarfsdeckung und formale Zulassung voraus – neue Sitze sind oft nur durch Übernahme möglich.
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