Wann ist § 313 BGB subsidiär?
Bei Vorrang der ergänzenden Auslegung und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts (z. B. Unmöglichkeit).
Was ist das reale Element bei § 313 BGB?
Veränderung der Umstände, die zur Geschäftsgrundlage wurden.
Was ist das hypothetische Element bei § 313 BGB?
Parteien hätten Vertrag bei Kenntnis der neuen Umstände anders geschlossen.
Was ist das normative Element bei § 313 BGB?
Unzumutbarkeit der unveränderten Vertragsdurchführung.
Welche Rechtsfolgen hat § 313 BGB?
Vertragsanpassung, Rücktritt oder Kündigung.
In welchen Konstellationen kommt die Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB in Betracht?
Zweckstörung
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
Äquivalenzstörung
Doppelter Motivirrtum
Was ist die Zweckstörung?
Gläubiger hat kein Interesse mehr an dem Leistungserfolg
Was ist eine Äquivalenzstörung?
Totales Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
Wann liegt ein doppelter Motivirrtum vor?
Beide Parteien unterliegen einem Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften
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