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Kapitel 6 - Einführung in die Finanzwirtschaft

HM
by Hanna M.

Einleitung

1. Zusammenhang von Güterstrom und Geldstrom

  • In einem Unternehmen laufen zwei Ströme gegeneinander:

    • Güterstrom: von der Beschaffung (z. B. Rohstoffe kaufen) bis zum Absatz (Produkte verkaufen).

    • Geldstrom: läuft in die entgegengesetzte Richtung. Kunden zahlen → Geld fließt zurück ins Unternehmen.



2. Was ist Finanzierung?

  • Finanzierung = Bereitstellung von finanziellen Mitteln, die für Investitionen gebraucht werden

  • Investition bedeutet: Man gibt heute Geld aus, in der Erwartung/Hoffnung, zukünftig mehr Geld zurückzubekommen.

  • Beispiel: Kauf einer Maschine → später höhere Produktion → mehr Umsatz → Rückfluss an Geld.


3. Ablauf im Unternehmen

  1. Zuerst wird investiert (z. B. Maschinen, Personal, Technologie).

  2. Dann wird im Leistungsprozess Wertschöpfung betrieben (Produktion + Verkauf).

  3. Schließlich fließt Geld zurück (durch Umsätze, Gewinne).

Das bedeutet:

  • Ein Unternehmen hat ständig Finanzierungsbedarf, weil es immer wieder vorab Geld in Produktionsfaktoren stecken muss.


4. Entscheidungsproblem: Welche Investitionen lohnen sich?

  • Unternehmen können nicht unbegrenzt investieren → sie müssen auswählen.

  • Dafür gibt es die Investitionsrechnung.

    • Sie prüft, welche Investitionen im Hinblick auf die gesamtunternehmerische Planung am besten sind.

    • Ziel: nur die Investitionen auswählen, die einen größeren Rückfluss an Geld bringen als sie gekostet haben.


Fazit:

Die Finanzierung sorgt dafür, dass ein Unternehmen immer genügend Geldmittel hat, um Investitionen zu tätigen. Diese Investitionen ermöglichen Wertschöpfung, die später mehr Geld zurückbringen soll. Da nicht jede Investition sinnvoll ist, braucht man die Investitionsrechnung zur Entscheidungsunterstützung.

6.2 Grundbegriffe der Finanzierung

Zwei Sichtweisen auf Finanzierung

Man kann Finanzierung auf zwei Arten einteilen:

  1. Nach der Herkunft des Kapitals → Innen- oder Außenfinanzierung

  2. Nach der Rechtsstellung des Kapitalgebers → Eigen- oder Fremdfinanzierung


Herkunft des Kapitals

  • Außenfinanzierung: Geld kommt von außerhalb ins Unternehmen.

    • Beispiele:

      • Ein:e Gründer:in gibt eigenes Geld als Eigenkapital ins Unternehmen → Eigen-Außenfinanzierung.

      • Das Unternehmen nimmt einen Kredit bei einer Bank auf → Fremd-Außenfinanzierung.

    • Wichtig: Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oder Fremdkapital handelt → entscheidend ist, dass das Geld von außen zufließt.

  • Innenfinanzierung: Geld entsteht im Unternehmen selbst, z. B. aus dem laufenden Umsatzprozess.

    • Beispiel: Das Unternehmen behält einen Teil seines Gewinns ein (statt alles auszuschütten) und finanziert damit neue Investitionen.


Rechtsstellung des Kapitalgebers

  • Eigenfinanzierung:

    • Kapitalgeber stellen dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung. (und werden zum Miteigentümer)

    • Das kann passieren durch:

      • Beteiligungsfinanzierung (z. B. Aktionäre kaufen Anteile) → Eigen-Außenfinanzierung.

      • Selbstfinanzierung (Unternehmen behält Gewinne ein) → Eigen-Innenfinanzierung.

      • Immer Miteigentümer! also Mitspracherecht

  • Fremdfinanzierung:

    • Kapitalgeber stellen dem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung (z. B. Bankkredite).

    • Kapitalgeber haben kein Mitspracherecht, aber einen Rückzahlungsanspruch.

    • Immer Zinsen!


Verbindung zur Abbildung 48


Die Abbildung fasst die Begriffe übersichtlich zusammen:

  • Oben: Rechtsstellung des Kapitalgebers → Eigenfinanzierung vs. Fremdfinanzierung.

  • Unten: Herkunft des Kapitals → Innenfinanzierung vs. Außenfinanzierung.

  • Beispiele:

    • Eigen-Innenfinanzierung → Selbstfinanzierung (Gewinne einbehalten).

    • Eigen-Außenfinanzierung → Beteiligungsfinanzierung (z. B. Aktienausgabe).

    • Fremd-Außenfinanzierung → Kreditfinanzierung (Bankkredit).

    • Innenfinanzierung allgemein → auch Kapitalfreisetzung (z. B. Verkauf von nicht benötigten Vermögenswerten).


Zusammengefasst:

  • Innen/Außen beschreibt, woher das Geld kommt.

  • Eigen/Fremd beschreibt, in welcher Form das Geld ins Unternehmen gelangt (mit oder ohne Mitspracherechte).


6.3.1.3 Gesellschaften ohne Zugang zur Börse

6.3.1.3 Gesellschaften ohne Zugang zur Börse

👉 Hierzu zählen:

  • Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)

  • Kapitalgesellschaften: GmbH, AG (ohne Börsennotierung)


Gemeinsamkeit dieser Unternehmensformen:

  • Eigenkapital wird durch Einlagen von Gesellschaftern/Anteilseignern bereitgestellt.

  • Das kann bei einer Ein-Personen-GmbH nur eine Person sein oder bei einer OHG mehrere Gesellschafter.


Haftung

  • Beschränkte Haftung:

    • GmbH-Gesellschafter oder Kommanditisten (KG) haften nur mit ihrer Einlage.

  • Unbeschränkte Haftung:

    • OHG-Gesellschafter und Komplementäre einer KG haften auch mit ihrem Privatvermögen.

👉 Deshalb ist die Eigenfinanzierung in Personengesellschaften oft mit hohem Risiko für die Gesellschafter verbunden.


Kapitalausstattung und Mitspracherecht

  • In diesen Rechtsformen (OHG, KG, GmbH, AG) ist meist mehr Kapital vorhanden als bei Einzelunternehmen.

  • Kapitalgeber haben Mitspracherechte – je nach Gesellschaftsform unterschiedlich stark ausgeprägt.

  • Bei persönlicher Haftung (z. B. OHG, KG-Komplementär) sollte der Kapitalgeber nicht nur Kapitalgeber sein, sondern auch persönliches Interesse und unternehmerische Ambitionen haben.


Unterschiede bei KG und GmbH

  • KG (Kommanditisten) und GmbH haben eine Haftungsbeschränkung.

  • Mit vertraglicher Regelung kann Kapital eingebracht werden, ohne dass der Kapitalgeber große Mitbestimmungsrechte hat → er beteiligt sich finanziell, aber nicht unbedingt an der Unternehmensführung (deshalb kann er auch weniger amitioniert sein)

  • Das macht die GmbH interessant für Kapitalgeber, die kein aktives Unternehmertum, sondern eher eine Kapitalanlage wollen.


Nachteil gegenüber Gesellschaften mit Zugang zur Börse

  • Mangelnde Fungibilität = Anteile lassen sich nicht einfach an der Börse verkaufen.

  • Verkauf ist meist nur über private Verträge möglich → weniger flexibel.


Wichtige Kriterien bei der Fremdfinanzierung

Wichtige Kriterien bei der Fremdfinanzierung


1. Laufzeit

Die Kreditverträge werden hinsichtlich ihrer Dauer unterschieden (der Zeitraum bis zur endgültigen Rückzahlung des Kreditbetrags)

  • Kurzfristig: bis 1 Jahr

  • Mittelfristig: 1–5 Jahre

  • Langfristig: über 5 Jahre


→ Die Unterscheidung nach Laufzeiten ist z. B. Grundlage für die Errechnung von Kennzahlen im Rahmen der Auswertung des Jahresabschlusses



2. Person des Gläubigers

Mit Person des Gläubigers ist gemeint: Von wem leiht sich das Unternehmen eigentlich das Geld?


Es gibt zwei große Gruppen:

Gläubiger aus dem Leistungsbereich:

  • Diese haben eine direkte Geschäftsbeziehung zum Unternehmen, weil sie Waren oder Dienstleistungen liefern.

  • z. B. Lieferantenkredit.

    • Der Lieferant liefert Rohstoffe oder Ware, und das Unternehmen zahlt erst später


Gläubiger aus dem Finanzbereich:

Keine direkte Geschäftsbeziehung zum Unternehemn, sondern stellen Kapital zur Verfügung.

  • z. B. Darlehen von Gesellschaftern, Kredite von Banken oder Versicherungen.


3. Auszahlung, Tilgung und Verzinsung


Nennbetrag vs. Auszahlungsbetrag

  • Nennbetrag: rein rechnerische Größe (z. B. 100.000 €), wichtig für die Berechnung der Zinsen.

  • Auszahlungsbetrag: der Betrag, den der Kreditnehmer tatsächlich ausgezahlt bekommt.

    • Beispiel: Bei einem Hypothekendarlehen kann vereinbart sein, dass nur 95 % ausgezahlt werden. → Bei 100.000 € Nennbetrag erhält der Kreditnehmer 95.000 €.

      • Die Differenz (5.000 €) nennt man Disagio oder Auszahlungsabschlag.

      • Damit deckt der Kreditgeber meist Bearbeitungsgebühren und einen Teil der Zinsen ab.


Rückzahlungsbetrag

  • Das ist der Betrag, den der Kreditnehmer insgesamt zurückzahlen muss.

  • Enthält die Tilgung (Abzahlung des Kredits) + Zinsen + evtl. Nebenkosten.


Zinssatz

  • Kann festgeschrieben sein (Fester Zinssatz): Der Zinssatz bleibt gleich – entweder für die gesamte Laufzeit oder für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 10 Jahre)

  • Kann variabel sein: Der Zinssatz ändert sich regelmäßig

    • passt sich an die allgemeine Zinsentwicklung oder andere Größen an.

    • Wenn die Zinsen sinken, zahlst du automatisch weniger. Wenn sie steigen, mehr


Nominalzins vs. Effektivzins

  • Nominalzins: der reine Schuldzins, meist pro Jahr angegeben (So viel Zinsen muss Kreditnehmer pro Jahr auf die Restschuld zahlen)

    • Beispiel: Kredit von 150.000 €, Nominalzins 5 % → 7.500 € Zinsen pro Jahr (= 625 €/Monat).

  • Effektivzins: berücksichtigt alle Kosten, die den Kredit tatsächlich teurer machen.

    • Dazu gehören z. B. Disagio, Bearbeitungsgebühren, Provisionen, Nebenkosten.

    • Effektivzins zeigt also die wirkliche jährliche Belastung in Prozent bezogen auf den tatsächlich ausgezahlten Betrag.


Wichtige Komponenten für die Berechnung des Effektivzinssatzes:

  • Nominalzinssatz (p. a.)

  • Auszahlungskurs (z. B. bei Disagio)

  • Disagio (Differenz zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag)

  • Laufzeit des Darlehens (z. B. 5 Jahre)

  • Ratenfälligkeit (z. B. jeden 1. des Monats)

  • Zinsverrechnung (wann der Zinsanteil berechnet wird)

  • Tilgungsverrechnung (wann Tilgung von der Restschuld abgezogen wird)

  • Provisionen

  • Auslagen/Nebenkosten


4. Tilgung (Rückzahlung des Kredits)

-> ist je nach Kreditform unterschiedlich geregelt


Kontokorrentkredit

  • Kreditnehmer entscheidet weitgehend selbst, wann er zurückzahlt.


Annuitätendarlehen

  • Kreditnehmer zahlt jedes Jahr (oder Monat) eine gleichbleibende Rate

  • Rückzahlungsrate setzt sich immer aus Zinsen + Tilgung zusammen.

  • Rückzahlungsrate setzt sich zusammen aus Zinsanteil (sinkt, weil restschulden kleiner werden) und Tilgungsanteil (steigt entsprechend, weil ja immer eine gleichbleibende Rate gezahlt werden muss)


Endfällige Darlehen (Festdarlehen):

  • während der Laufzeit (Zeit bis zur entgültigen Rückzahlung) werden nur Zinsen gezahlt

  • Tilgung (Rückzahlung) erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit



5. Sicherheiten

  • Je nach Kreditart, Gesellschaftsform des Unternehmens und Höhe der Kreditsumme werden von den Gläubigern Sicherheiten bei der Kreditvergabe gefordert

  • Beispiele: Hypotheken, Bürgschaften, Sicherungsübereignung.

Tabelle 11: Kreditmerkmale



Die Art des Kredits ergibt sich aus einer Kombination von:

  • Qualitativen Merkmalen (wer ist Kreditgeber/Kreditnehmer, wofür wird das Geld gebraucht, welche Sicherheiten gibt es, Kündigungsmöglichkeiten, Kreditinhalt, …).

  • Quantitativen Merkmalen (Kredithöhe, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsmodalitäten, Auszahlungskurs, Zahl der Kreditgeber bei Großkrediten …).

→ Zusammenspiel dieser Merkmale = konkrete Kreditart.

6.3.2.2 Kreditbesicherungen

Wenn ein Unternehmen Fremdkapital (einen Kredit) von einer Bank aufnehmen will, läuft das so ab:

  1. Kreditanfrage

  • Das Unternehmen (Kreditnehmer) stellt eine Anfrage bei der Bank.

  • Die Bank prüft, ob der Antragsteller überhaupt kreditfähig ist → also rechtlich in der Lage, Kreditverträge abzuschließen (geschäfts- und rechtsfähig).

  1. Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung oder Rating)

  • Die Bank bewertet, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit pünktlich zurückzuzahlen.

  • Es gibt zwei Dimensionen:

    • Persönliche Kreditwürdigkeit → betrifft die Person oder Geschäftsführung: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zahlungsmoral, Image.

    • Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit → betrifft die Zahlen: Auftragslage, Umsatz, Gewinn, Kapitalstruktur, Vermögen.


  1. Sicherheiten

  • Oft verlangt die Bank Sicherheiten, um sich gegen das Risiko eines Kreditausfalls abzusichern.

  • Diese Sicherheiten lassen sich in Personalsicherheiten und Sachsicherheiten (Realsicherheiten) einteilen:



Personalsicherheiten:

Hier verpflichtet sich eine andere Person oder Institution, für den Kreditnehmer einzustehen:

  • Bürgschaft: Eine dritte Person verpflichtet sich, im Notfall die Schulden zu übernehmen.

  • Garantie: Ähnlich wie Bürgschaft, aber oft von Institutionen (z. B. Banken oder Versicherungen).

  • Kreditauftrag: Ein Dritter verpflichtet sich, einen Kredit im Namen des Schuldners aufzunehmen.

  • Schuldbeitritt: Eine weitere Person tritt zusätzlich in den Kreditvertrag ein → mehrere Schuldner.


Sachsicherheiten:

Hier dienen Sachen oder Vermögenswerte als Sicherheit:

  • Eigentumsvorbehalt: Die Bank oder ein Lieferant behält das Eigentum an einer Sache, bis sie vollständig bezahlt ist.

  • Pfandrecht: Bewegliche Sachen oder Rechte werden verpfändet (z. B. Schmuck, Wertpapiere).

  • Sicherungsabtretung: Forderungen oder Rechte (z. B. offene Kundenrechnungen) werden an die Bank abgetreten.

  • Hypothek: Grundstück oder Immobilie dient als Sicherheit → an die Restschuld gebunden.

  • Grundschuld: Ähnlich wie Hypothek, aber nicht direkt an eine bestimmte Schuld gebunden → flexibler.


Personalsicherheiten

Personalsicherheiten

-> Hier wird das Risiko für die Bank abgesichert, indem zusätzliche Personen neben dem eigentlichen Schuldner haften.

  • Bürgschaft:

    • Der Bürge verpflichtet sich, für die Schuld einzustehen.

    • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Die Bank darf den Bürgen sofort in Anspruch nehmen, sobald der Schuldner nicht zahlt.

    • Ausfallbürgschaft: Der Bürge kann verlangen, dass zuerst andere Sicherheiten verwertet werden, bevor er zahlen muss (Einrede der Vorausklage).

  • Garantie:

    • Der Garantiegeber verpflichtet sich, bei einem vorher festgelegten Ereignis zu zahlen

    • Ähnlich wie Bürgschaft, aber oft von Institutionen (z. B. Banken oder Versicherungen).

    • Im Unterschied zur Bürgschaft ist die Garantie nicht akzessorisch (nicht an die Hauptschuld gebunden).

    • Sobald der definierte Fall eintritt, muss gezahlt werden, unabhängig von anderen Umständen.

    • Beispiel Baugewerbe:

      Ein Bauunternehmen gibt eine Fertigstellungsgarantie.

      • Wenn das Bauprojekt nicht rechtzeitig fertig wird, muss die Bank (als Garantiegeber) dem Auftraggeber zahlen, unabhängig davon, warum das Projekt nicht fertig wurde.

    • Weitere Anwendung: Außenhandel (z. B. Absicherung von Lieferausfällen)

  • Kreditauftrag:

    • Ein Unternehmen (Kreditauftraggeber) beauftragt eine Bank, einem Dritten (z. B. Lieferanten) einen Kredit zu geben.

    • Ein Unternehmen bestellt eine große Lieferung bei einem Lieferanten.

      • Damit der Lieferant den Auftrag erfüllen kann, muss er zuerst Maschinen kaufen.

      • Er hat aber nicht genug Geld → die Bank gibt ihm einen Kredit.

      • Da die Bank ohne Sicherheit zögert, tritt das Unternehmen ein: Es beauftragt die Bank, dem Lieferanten den Kredit zu geben, und garantiert für die Rückzahlung.

  • Schuldbeitritt:

    • Hier tritt eine weitere Person (Mitschuldner) neben den eigentlichen Schuldner.

    • Beide haften gesamtschuldnerisch = der Kreditgeber kann sich aussuchen, wen er zur Zahlung auffordert.

    • Wichtig: Der Kreditgeber darf sich sofort an den Mitschuldner wenden – auch wenn der eigentliche Schuldner noch gar nicht im Verzug ist.

    • Beispiel: Eine Person nimmt einen Kredit über 50.000 € auf. Ein Freund tritt als Mitschuldner bei.

      -> Die Bank kann später die gesamte Rückzahlung auch direkt vom Freund verlangen – nicht erst, wenn der ursprüngliche Schuldner nicht zahlt.



Sachsicherheiten

  • Hier wird das Risiko abgesichert, indem Rechte an Vermögensgegenständen gegeben werden.

  • Wenn der Schuldner nicht zahlt, kann die Bank die Gegenstände verwerten.

1. Eigentumsvorbehalt

  • Typisch bei Lieferantenkrediten.

  • Ware bleibt rechtlich Eigentum des Verkäufers, bis sie komplett bezahlt ist.

  • Erst nach vollständiger Zahlung geht das Eigentum auf den Käufer über.

  • Vorteil für den Lieferanten: Wenn der Käufer nicht zahlt, kann er die Ware zurückfordern.


2. Pfandrecht

  • Schuldner gibt der Bank bewegliche Sachen (z. B. Schmuck, Wertpapiere) als Pfand.

  • Wichtig: Es braucht

    1. eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger,

    2. die tatsächliche Übergabe der Sache.

  • Wenn der Schuldner nicht zahlt → Bank darf das Pfand verwerten (meist durch öffentliche Versteigerung).

  • 👉 Nachteil: Schuldner kann die Sache währenddessen nicht mehr nutzen.


3. Sicherungsübereignung

  • Eigentum geht rechtlich an die Bank über, aber der Schuldner darf die Sache behalten und weiter nutzen.

  • Beispiel: Ein Unternehmen nimmt Kredit für einen Firmen-Pkw auf

    -> Eigentum am Auto geht an die Bank, aber das Unternehmen darf den Pkw im Betrieb nutzen

    -> Wenn Unternehmen nicht mehr Raten zahlt, darf Bank das Auto verwerten/verkaufen

  • 👉 Vorteil: Bank hat Sicherheit, Schuldner kann trotzdem arbeiten/produzieren.


4. Sicherungsabtretung

  • Hier gibt der Kreditnehmer der Bank nicht ein Auto oder Grundstück als Sicherheit, sondern Forderungen oder Rechte.

  • Das heißt: Er tritt der Bank Dinge ab, die ihm zukünftig Geld bringen würden.

Beispiele:

  • Ein Unternehmen hat offene Rechnungen an Kunden gestellt (= Forderungen). Statt zu warten, dass die Kunden zahlen, sagt es zur Bank: „Wenn ich meine Kreditraten nicht zahle, darfst du dir das Geld direkt von meinen Kunden holen.“

  • Auch Rechte aus Versicherungen können abgetreten werden, z. B. Ansprüche aus einer Lebensversicherung.

Wenn der Schuldner nicht zahlt → die Bank darf die Forderungen selbst einziehen.

💡 Vorteil für die Bank: Sie muss nicht warten, bis der Kreditnehmer irgendwann vielleicht Geld bekommt, sondern sie darf sich das Geld direkt bei den Kunden oder Versicherungen holen.


5. Grundpfandrechte

  • Diese Sicherheiten werden bei langfristigen Krediten (z. B. Immobilienfinanzierungen) genutzt.

  • Sicherheit ist ein Grundstück oder Gebäude.

  • Statt dass die Bank das Haus physisch übernimmt, wird sie ins Grundbuch eingetragen → sie hat also ein dingliches Recht darauf.

Zwei Formen:

  1. Hypothek

    • An eine bestimmte Schuld gebunden.

    • Beispiel: Kredit über 200.000 € fürs Haus → Hypothek beträgt genau diese Summe.

    • Wenn der Kredit Stück für Stück zurückgezahlt wird, sinkt auch die Hypothek entsprechend.

  2. Grundschuld

    • Nicht an eine bestimmte Schuld gebunden → flexibler.

    • Beispiel: Ein Haus wird mit 200.000 € Grundschuld belastet. Auch wenn ein erster Kredit schon zurückgezahlt wurde, kann die Grundschuld für einen neuen Kredit wieder genutzt werden.

    • Deshalb wird in der Praxis fast immer die Grundschuld verwendet.

Wenn der Schuldner nicht zahlt → die Bank darf das Grundstück oder Haus zwangsversteigern lassen und den Erlös zur Kreditrückzahlung verwenden.

Darlehen

Darlehen = Geld oder Sachen werden verliehen und müssen nach Ablauf der Frist in gleicher Art zurückgegeben werden.


Typische Geldgeber langfristiger Darlehen:

  • Banken → z. B. Investitionskredite, wichtig für kleine & mittlere Unternehmen.

  • Private Darlehensgeber → z. B. bei Gesellschafter- oder Verwandtendarlehen

  • Versicherungen.

  • Öffentliche Kreditgeber → z. B. KfW mit Existenzgründungsdarlehen.


1. Langfristige Darlehen → Zweck

  • Unternehmen nehmen ein langfristiges Darlehen in der Regel auf, um Anlagevermögen zu finanzieren.

    • Anlagevermögen = Dinge, die das Unternehmen langfristig nutzt (z. B. Maschinen, Gebäude, Grundstücke).

  • Dafür braucht man langfristiges Kapital, weil solche Investitionen teuer sind und nicht sofort zurückgezahlt werden können.


2. Fristenkongruenz

  • Idee: Die Laufzeit des Kredits soll ungefähr gleich lang sein wie die Nutzungsdauer der Investition.

  • Beispiel:

    • Maschine hält 10 Jahre → Kredit läuft 10 Jahre.

    • So kann das Unternehmen die Kreditraten aus den Erträgen der Maschine bezahlen.

👉 Vorteil: Keine „Lücke“ zwischen Kreditlaufzeit und Nutzungsdauer.


3. Besicherung / Hypothekarkredit

  • Banken verlangen fast immer Sicherheiten, um ihr Risiko zu senken.

  • Häufig werden Realsicherheiten genutzt → also Sachsicherheiten wie Grundstücke oder Gebäude.

  • Wenn das Darlehen mit einem Grundpfandrecht besichert ist, nennt man das Hypothekarkredit.

    • Beispiel: Firma nimmt Kredit für ein neues Firmengebäude → die Bank trägt eine Hypothek oder Grundschuld ins Grundbuch ein.

    • Wenn die Firma nicht zahlt, kann die Bank das Gebäude verkaufen.


4. Bürgschaft bei GmbHs

  • GmbHs sind eigentlich haftungsbeschränkt → Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

  • ABER: Banken verlangen bei Darlehen oft eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.

    • Das bedeutet: Wenn die GmbH nicht zahlt, können die Banken sofort auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen.

  • Damit wird die Haftungsbeschränkung stark eingeschränkt.


5. Gesellschafterdarlehen vs. Einlage

  • Einlage = Eigenkapital → bleibt im Unternehmen, Rückzahlung nicht möglich.

  • Gesellschafterdarlehen = Fremdkapital → Gesellschafter gibt Geld, hat aber einen Rückzahlungsanspruch.

  • Vorteil besonders bei GmbH-Gesellschaftern oder Kommanditisten:

    • Wegen der Haftungsbeschränkung riskieren sie ihr Privatvermögen nicht.

    • Selbst wenn die Firma insolvent geht, können sie als Gläubiger ihr Darlehen (zumindest teilweise) zurückbekommen.

    • Eigenkapital wäre in einer Insolvenz verloren.

    • Gesellschafter A steckt 50.000 € Eigenkapital in die GmbH → dieses Geld ist gebunden, kein Anspruch auf Rückzahlung.

    • Zusätzlich gibt A seiner GmbH ein Darlehen von 30.000 € → die GmbH schuldet ihm das Geld, er hat Anspruch auf Rückzahlung + Zinsen.


6. Steuerliche Aspekte

  • Für das Unternehmen: Die Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen sind Betriebsausgaben

    • sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.

    • Nachteil für das Unternehmen: weniger Gewinn.

    • Vorteil für das Unternehmen: weniger Steuerlast, da der steuerpflichtige Gewinn sinkt.

  • Für den Gesellschafter: Er bekommt die Zinsen als Kapitaleinkünfte ausgezahlt und muss diese versteuern.

  • Dadurch kann es steuerlich interessant sein, statt Eigenkapital ein Darlehen zu geben.


7. Schuldscheindarlehen

  • Wird vor allem von Großunternehmen genutzt.

  • Schuldschein = kein Wertpapier, sondern ein schriftlicher Nachweis über das Darlehen.

  • Geld kommt von Kapitalsammelstellen wie:

    • Versicherungen

    • Sparkassen

    • Bausparkassen

    • Sozialversicherungsträger

  • Typische Höhe: 30–50 Mio. € → also sehr große Summen.

  • Fast immer mit Grundschuld abgesichert (Bank will maximale Sicherheit).

  • → Deshalb nur für Großunternehmen geeignet, die eine sehr hohe Bonität haben (also als sehr kreditwürdig gelten).


Kurz gesagt:

  • Langfristige Darlehen finanzieren langfristige Investitionen.

  • Fristenkongruenz sorgt für passenden Zeitrahmen zwischen Kredit und Investition.

  • Hypothekarkredit sichert Banken durch Grundpfandrechte ab.

  • Gesellschafterdarlehen = Vorteil: Rückzahlungsanspruch, steuerlich interessant.

  • Schuldscheindarlehen = nur für Großunternehmen, extrem hohe Summen, meist Grundschuld als Sicherheit.



Anleihen

Anleihen (auch Bond, Obligation oder Schuldverschreibung genannt)

  • Was ist das? Anleihen sind Wertpapiere, die ein Unternehmen oder der Staat ausgibt, um Fremdkapital zu beschaffen. → Der Käufer einer Anleihe wird also Gläubiger und bekommt sein Geld später zurück + Zinsen.

  • Wer gibt Anleihen aus?

    • Großunternehmen, meist börsennotiert (Industrieanleihen).

    • Staat (Staatsanleihen).

    • Kommunen oder andere öffentliche Stellen (Kommunalobligationen).

  • Wie funktioniert das?

    • Die Anleihe wird in viele kleine Teile zerlegt (Teilschuldverschreibungen).

    • Beispiel: Man kann schon mit 1.000 € in eine Anleihe einsteigen.

    • Dadurch können sich sehr viele Kapitalgeber beteiligen → große Summen an Fremdkapital werden eingesammelt.

  • Handelbarkeit:

    • Anleihen werden an der Börse gehandelt.

    • Vorteil: Jeder Anleger kann sie jederzeit verkaufen → sie sind sehr fungibel (leicht übertragbar).

    • Durch Ratings (z. B. AAA, BBB …) und die Regulierung an Börsen sind sie auch für kleine Anleger und kurzfristige Geldanlagen interessant.

  • Vergleich zur Aktie:

    • Ähnlichkeit: Beide sind Wertpapiere, die in kleine Beträge aufgeteilt sind und an der Börse handelbar sind.

    • Unterschied:

      • Aktie = Beteiligung am Unternehmen (Eigenkapital).

      • Anleihe = Kredit an das Unternehmen oder den Staat (Fremdkapital).

  • Besondere Formen von Anleihen:

    • Participation Bond: Verzinsung hängt vom Gewinn des Unternehmens ab.

    • Wandelanleihe (Convertible Bond): Gibt dem Anleger das Recht, die Anleihe später in Aktien des Unternehmens umzutauschen.

    • Optionsanleihe (Warrant Bond): Neben der Anleihe erhält man das Recht, zusätzlich Aktien zu kaufen.

    • (Es gibt noch viele weitere Sonderformen.)








Handelskredite

1. Handelskredite

-> Kredite von Geschäftspartnern. Sie sind meist kurzfristig und hängen mit Lieferungen oder Bestellungen zusammen.

  • Kund:innenanzahlungen

    • Der Kunde zahlt vor Lieferung oder Fertigstellung der Ware.

    • Besonders im Maschinen- und Anlagenbau üblich (lange Fertigungsprozesse, hohe Vorleistungen).

    • Vorteil: Unternehmen erhält sofort liquide Mittel.

    • Nachteil: oft muss eine Bankgarantie gestellt werden → verursacht Kosten.

  • Lieferant:innenkredit

    • Kunde bekommt Ware sofort, bezahlt aber erst später („Lieferung auf Ziel“, z. B. 30 Tage).

    • Ausgangslage:

      • Zahlungsziel: 30 Tage netto

      • Skonto: 3 %, wenn innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird.

      Das bedeutet:

      • Option A: Du zahlst nach 10 Tagen und bekommst 3 % Rabatt.

      • Option B: Du zahlst nach 30 Tagen und verzichtest auf den Rabatt.

    • Vorteile: kein Antrag, oft ohne formale Bonitätsprüfung, scheinbar „zinslos“.

    • Aber: effektiv teuer, weil man meist einen Skonto-Abzug verliert.

      • Beispiel: „30 Tage netto, 10 Tage mit 3 % Skonto“.

        • Wenn man Skonto nicht nutzt, zahlt man indirekt sehr hohe Zinsen.

        • Berechnung zeigt: effektiver Jahreszins über 55 %.

        • → Deshalb: Skonto fast immer nutzen, wenn möglich.


Beispielrechnung:

Rechnungsbetrag: 100 €

  • Option A (mit Skonto): Du zahlst nach 10 Tagen nur 97 €.

  • Option B (ohne Skonto): Du zahlst nach 30 Tagen 100 €.

Das heißt: Für 20 Tage „Kredit“ zahlst du effektiv 3 € mehr (weil du die Ersparnis nicht nutzt).


Effektiver Zinssatz:

Man muss jetzt diese 3 % auf die tatsächlich genutzte Kreditsumme beziehen.

  • Du hast dir in Wirklichkeit 97 € geliehen (weil du nach 10 Tagen hättest 97 € zahlen können).

  • Dafür zahlst du aber 3 € mehr.

Das entspricht:



Auf ein Jahr hochgerechnet:

1 Jahr = 360 Tage (im kaufmännischen Rechnen).


✅ Fazit:

  • Der Lieferantenkredit wirkt zinslos, ist aber extrem teuer, wenn man den Skonto nicht zieht.

  • Deshalb gilt in der Praxis: Immer Skonto nutzen, wenn möglich!


Aus dem heft:

Die Berechnung des Effektivzinses für dieses Beispiel verläuft wie folgt:

  • Wenn Sie die Rechnung nach 10 Tagen bezahlen, bezahlen Sie nur 97 % des Rechnungsbetrages.

  • Wenn Sie dies nicht tun, leihen Sie sich diese 97 % für 20 Tage von Ihrem Lieferanten.

  • Der Zinssatz ist dabei allerdings nicht 3 % für 20 Tage, sondern höher, da Sie sich ja nur 97 % und nicht 100 % leihen, die 3 % sich allerdings auf die 100 % beziehen.

  • Der Zinssatz für 20 Tage wäre also: Zinssatz 3 % geteilt durch die 97 %, die Sie sich effektiv leihen, mal 100 % = 3,09 % Effektivzins für 20 Tage.

  • Umgerechnet auf das Jahr also 3,09 : 20 . 360 = 55,62 %



Bankkredite

1. Kontokorrentkredit

  • Ein Kontokorrentkredit ist im Prinzip wie ein Dispokredit für Unternehmen: Das Unternehmen darf sein Geschäftskonto bis zu einem bestimmten Limit (Kreditlinie) überziehen.

Wie funktioniert das?

  • Beispiel: Die Bank setzt eine Kreditlinie von 50.000 €.

  • Das Unternehmen hat kein Geld mehr auf dem Konto, aber es kann trotzdem Rechnungen bezahlen – solange es die 50.000 € nicht überschreitet.

  • Sobald wieder Geld eingeht (z. B. Kundenzahlungen), wird der Kredit automatisch zurückgeführt.


Kosten

  1. Zinsen: fallen nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an.

    • Beispiel: Von den 50.000 € nutzt das Unternehmen 10.000 €. → Zinsen nur auf 10.000 €.

  2. Provisionen (zusätzliche Gebühren):

    • Kreditprovision (dafür, dass die Bank die Kreditlinie bereitstellt).

    • Umsatzprovision (für jede Bewegung über das Konto).

  3. Überziehungsprovision: Wenn das Unternehmen mehr als die Kreditlinie nutzt (z. B. 55.000 € statt 50.000 €), werden 3–4 % extra fällig.

  4. Zinssatz allgemein: ziemlich hoch → meist 3–6 % über dem Geldmarktsatz.


Wofür ist das gut?

✅ Nützlich, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken, z. B.:

  • Gehälter zahlen, obwohl Kundenzahlungen erst nächste Woche kommen.

  • Waren einkaufen, bevor Geld auf dem Konto ist.

Nicht geeignet für langfristige Finanzierung, weil die Zinsen und Provisionen auf Dauer zu teuer wären.


Lombardkredit (Faustpfandkredit)

1. Grundidee

Ein Unternehmen braucht Geld → Die Bank gibt einen Kredit, aber nur gegen Pfand.

  • Dieses Pfand sind bewegliche Vermögensgegenstände, meistens Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen).


2. Wie viel Kredit gibt’s?

  • Die Bank schaut sich den Wert des Pfands an.

  • Aber: Sie gibt nicht den vollen Wert, sondern nur 50–80 % davon (= Beleihungswert).

    • Beispiel: Aktienpaket ist 100.000 € wert → Kredit = 50.000–80.000 €.

Warum? Sicherheitspuffer für die Bank, falls der Wert des Pfands fällt.


3. Sicherheit für die Bank

  • Wenn das Unternehmen den Kredit nicht zurückzahlt, darf die Bank das Pfand verkaufen (z. B. die Aktien an der Börse).

  • So holt sie sich ihr Geld zurück.


4. Typische Nutzung

  • Kurzfristige Liquiditätsbeschaffung, ohne die Wertpapiere endgültig verkaufen zu müssen.

  • Besonders praktisch für Unternehmen, die viele Wertpapiere oder andere leicht handelbare Vermögenswerte haben.


  1. Diskontkredit (Wechselkredit)

1. Was ist ein Wechsel?

Ein Wechsel ist eine Urkunde, in der ein Schuldner (z. B. ein Kunde) schriftlich verspricht, zu einem bestimmten Termin eine bestimmte Summe zu zahlen.

  • Das ist ein sehr strenges und verbindliches Zahlungsversprechen.

2. Wie funktioniert der Diskontkredit?

  • Beispiel-Situation:

    • Ein Lieferant verkauft Ware an einen Kunden.

    • Der Kunde kann nicht sofort zahlen → er akzeptiert einen Wechsel (= er unterschreibt, dass er z. B. in 90 Tagen 10.000 € zahlt).

    • Der Lieferant hat jetzt zwar das Zahlungsversprechen, aber kein Bargeld.

  • Lösung:

    • Der Lieferant geht mit dem Wechsel zur Bank.

    • Die Bank kauft den Wechsel ab (= „diskontiert“ ihn).

    • Sie zahlt dem Lieferanten die 10.000 € sofort aus – abzüglich Zinsen und Gebühren (das ist der Diskont).

  • Am Fälligkeitstag:

    • Der Kunde zahlt die 10.000 € direkt an die Bank.


3. Vorteil des Wechsels

  • Der Wechsel ist nicht akzessorisch (= nicht von der Grundschuld oder dem zugrunde liegenden Geschäft abhängig). 👉 Das heißt: Selbst wenn es Probleme mit der gelieferten Ware gibt, muss der Kunde trotzdem den Wechsel bezahlen.

  • Deshalb gilt der Wechsel als sehr sicheres Zahlungsversprechen.


4. Merksatz

👉 Diskontkredit = sofort Geld durch Verkauf eines Wechsels an die Bank. Lieferant bekommt Bargeld, Bank bekommt später die Zahlung vom Kunden.


—> sind alles Kurze- bis mittelfritige Kredite

Financial (oder Finanzierungs-)Leasing

Financial Leasing (Finanzierungsleasing)

  • Definition: Financial Leasing sind Vollamortisationsverträge mit einer festen Grundmietzeit.

  • Merkmale:

    • Während der Grundmietzeit kann der Leasingnehmer den Vertrag nicht ordentlich kündigen.

    • Das Investitionsrisiko liegt beim Leasingnehmer:

      • Er ist für Wartung und Reparaturen zuständig.

      • Er muss die Leasinggegenstände in der Regel umfassend versichern (z. B. bei Autos meistens Vollkasko).

    • Es können auch Individualgüter geleast werden – also Dinge, die speziell für die Bedürfnisse des Leasingnehmers angefertigt werden und für andere kaum nutzbar sind.

  • Optionen nach der Grundmietzeit:

    • Der Leasingnehmer erhält oft eine Kaufoption (er kann das Gut am Ende übernehmen).

    • Oder eine Verlängerungsoption, meistens mit einer deutlich reduzierten Leasingrate.

  • Vergleich mit kreditfinanziertem Kauf: Beim Financial Leasing muss man folgende Punkte besonders im Blick haben:

    • die tatsächliche Belastung (wie hoch die Gesamtkosten wirklich sind),

    • die freie Kreditlinie (weil man keinen klassischen Bankkredit in Anspruch nimmt),

    • die Auswirkungen auf die Liquidität (Zahlungsfähigkeit durch Raten statt Einmalzahlung),

    • die Flexibilität (Bindung durch Grundmietzeit, Optionen am Ende),

    • die steuerlichen Auswirkungen,

    • die Bilanzierung (wie das Leasingobjekt in der Bilanz dargestellt wird).


Unterschied zum Operating Leasing (von vorhin):

  • Operating Leasing → kurzfristig kündbar, Investitionsrisiko beim Leasinggeber, meist Teilamortisation.

  • Financial Leasing → nicht kündbar in der Grundmietzeit, Investitionsrisiko beim Leasingnehmer, Vollamortisation.


6.3.3.3 Factoring

Stell dir folgendes Szenario vor:

  • Du hast ein Unternehmen und stellst deinen Kunden eine Rechnung über 100.000 €.

  • Das Zahlungsziel beträgt 90 Tage. Das heißt: Dein Geld kommt erst in 3 Monaten rein.

  • Aber: Du brauchst das Geld eigentlich sofort, z. B. um Lieferanten oder Gehälter zu bezahlen.

Lösung: Factoring

  • Du gehst zu einem Factor (eine Bank oder ein Factoring-Unternehmen).

  • Der Factor kauft die Forderung.

  • Er zahlt dir jetzt sofort z. B. 97.000 € aus (100.000 € minus ca. 3.000 € Factoringkosten).

  • In 90 Tagen holt sich der Factor das Geld vom Kunden.

Was bedeutet das?

1. Finanzierungseffekt (Liquidität)

  • Du bekommst das Geld sofort und musst nicht warten → deine Liquidität steigt.

  • Wenn du damit z. B. Schulden tilgst, werden deine Bilanzschulden kleiner = Bilanzverkürzung → deine Kennzahlen (z. B. Eigenkapitalquote) verbessern sich.


2. Dienstleistungseffekt

  • Der Factor übernimmt für dich:

    • Buchhaltung der offenen Forderungen (wer hat bezahlt, wer nicht?),

    • Mahnwesen (Zahlungserinnerungen schicken),

    • Bonitätsprüfung deiner Kunden.

  • Das spart dir Arbeit → quasi ein Outsourcing.


3. Delkredererisiko (Zahlungsausfallrisiko)

  • Echtes Factoring: Der Factor trägt das Risiko. Wenn dein Kunde nicht zahlt, verlierst du nichts.

  • Unechtes Factoring: Risiko bleibt bei dir. Zahlt der Kunde nicht, musst du dem Factor das Geld zurückgeben.

4. Offen vs. Still

  • Offenes Factoring: Dein Kunde weiß, dass er an den Factor zahlen muss.

  • Stilles Factoring: Dein Kunde merkt nichts – er zahlt wie gewohnt an dich, im Hintergrund gehört die Forderung aber dem Factor.

5. Kosten

  • Factoring kostet Gebühren:

    • Zinsen (weil du das Geld vorzeitig bekommst),

    • Factoringgebühr (0,5–2,5 %) für die Dienstleistungen,

    • Delkrederegebühr (0,2–1 %) wenn der Factor das Ausfallrisiko trägt.

  • Deshalb: Immer prüfen, ob die Vorteile (mehr Liquidität, weniger Verwaltungsaufwand, Risikoabsicherung) die Kosten überwiegen


Factoring bedeutet: Forderungen verkaufen → sofort Liquidität, Dienstleistungen outsourcen, evtl. Risikoübertragung.Aber: Es kostet Gebühren und kann Auswirkungen aufs Image sowie auf interne Abläufe haben.




6.3.4 Eigen-Innenfinanzierung

6.3.4 Eigen-Innenfinanzierung

Grundidee

  • Eigen-Innenfinanzierung = Finanzierung durch das Unternehmen selbst, nicht durch Außenstehende.

  • Das Kapital stammt aus dem laufenden Umsatzprozess und nicht von außen (also keine Bank, keine Investoren).

  • Gleichzeitig zählt es zum Eigenkapital, weil es von den Eigentümern bzw. aus Unternehmensgewinnen kommt.

Typische Formen:

  1. Selbstfinanzierung

  2. Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen


1. Selbstfinanzierung

  • Offene Selbstfinanzierung = Gewinnthesaurierung

    • Gewinne werden nicht an die Eigentümer ausgeschüttet (z. B. als Dividende),

    • sondern im Unternehmen behalten → können für Investitionen oder Rücklagen genutzt werden.

  • Stille Selbstfinanzierung

    • Bildung von stillen Reserven durch Bilanzgestaltung:

      • Aktiva (Vermögensgegenstände) werden unterbewertet.

      • Passiva (Schulden/Verbindlichkeiten) werden überbewertet.

    Aktiva (Vermögensgegenstände) unterbewerten

    • Beispiel: Eine Maschine ist in Wirklichkeit 100.000 € wert, in der Bilanz wird sie aber nur mit 80.000 € angesetzt.

    • → 20.000 € stille Reserve.

  • Passiva (Schulden) überbewerten

    • Beispiel: In der Bilanz stehen Rückstellungen für mögliche Schäden mit 50.000 €, tatsächlich wird man aber nur 30.000 € zahlen müssen.

    • → 20.000 € stille Reserve.

    • Folge: Der ausgewiesene Gewinn ist geringer → dadurch auch die Steuerlast niedriger.

    • Aber: Gesetzlich stark eingeschränkt.

2. Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen

  • Desinvestition

    • Verkauf von nicht mehr benötigten Anlagegütern (z. B. alte Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien).

    • Durch den Verkauf wird Kapital freigesetzt, das für neue Investitionen genutzt werden kann.

  • Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten

    • Abschreibung = planmäßige Erfassung des Wertverlusts eines Anlageguts (z. B. Maschine, Auto).

    • Jedes Jahr wird ein Teil des Wertes in der Buchführung „abgeschrieben“.

    • Dieser Betrag bleibt aber im Unternehmen als liquides Geld (z. B. aus Umsätzen), → er wird nicht sofort für Ersatzinvestitionen gebraucht.

    • Dadurch entsteht ein Finanzierungsspielraum: Die Liquidität des Unternehmens steigt, bis das Gut ersetzt werden muss.

Einfaches Beispiel Abschreibungsfinanzierung

  • Eine Maschine kostet 100.000 € und hält 10 Jahre.

  • Jährliche Abschreibung: 10.000 €.

  • In der Buchführung sinkt der Wert der Maschine jedes Jahr um 10.000 €, aber: Das Unternehmen hat das Geld aus dem Verkauf seiner Produkte auf dem Konto.

  • Bis zur Neuanschaffung kann es die Abschreibungsbeträge als Finanzierungsquelle nutzen.

👉 Kurzfazit:

  • Eigen-Innenfinanzierung heißt: Geld bleibt im Unternehmen, anstatt von außen zu kommen.

  • Formen:

    • Selbstfinanzierung (offen = Gewinne behalten, still = stille Reserven bilden),

    • Kapitalfreisetzung (Verkauf von Vermögen, Nutzung von Abschreibungsgegenwerten).

  • Vorteil: stärkt Eigenkapital + Liquidität, unabhängig von Banken.


6.3.5 Fremd-Innenfinanzierung

6.3.5 Fremd-Innenfinanzierung

Grundidee

  • Fremd-Innenfinanzierung bedeutet: Finanzierung mit Mitteln, die nicht den Eigentümern gehören, sondern für Dritte bestimmt sind → daher „Fremd-“.

  • Typisches Instrument: Rückstellungen.

Rückstellungen

  • Rückstellungen = Geldbeträge, die ein Unternehmen im Voraus für ungewisse Verbindlichkeiten zurücklegt (§ 249 HGB).

  • Beispiele:

    • mögliche Schadensersatzforderungen,

    • Betriebsrenten (= Pensionsrückstellungen).

Finanzierungseffekt

  • Rückstellungen können einen großen Finanzierungseffekt haben, besonders bei langen Laufzeiten.

  • Beispiel:

    • Für Betriebsrenten werden jährlich Beträge zurückgelegt.

    • Die Auszahlung erfolgt aber oft erst nach vielen Jahren oder Jahrzehnten.

    • In der Zwischenzeit kann das Unternehmen die angesparten Beträge für Investitionen nutzen.

👉 Rückstellungen sind also Fremdfinanzierung, weil das Geld eigentlich den Anspruchsberechtigten gehört (Mitarbeiter, Gläubiger) und nur vorübergehend im Unternehmen bleibt.





Rückstellungen können aus den betrieblichen Umsatzprozessen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden (§ 249 HGB).

  • Zu diesen Verbindlichkeiten können beispielsweise Schadensersatzforderungen oder auch Rückstellungen für Betriebsrenten, die auch Pensionsrückstellungen genannt werden, sein.

  • Sie können einen großen Finanzierungseffekt haben, gerade wenn sie für lange Laufzeiten gebildet werden.

  • Bei den Betriebsrenten werden jährlich bestimmte Beträge für die Mitarbeitenden zurückgelegt.

  • Die Auszahlung erfolgt regelmäßig erst Jahre oder Jahrzehnte später.

  • Die gesparten Beträge können dann bis zur Fälligkeit der Auszahlung für die Finanzierung von weiteren Investitionen genutzt werden.

  • Rückstellungen gehören zur Fremdfinanzierung, da das Geld nicht den Eigentümern des Unternehmens gehört


fragen

Aufgabe 6.1

In welchem Zusammenhang stehen die Begriffe ‚Investition‘ und ‚Finanzierung‘?


Die Finanzierung beschäftigt sich mit der Bereitstellung finanzieller Mittel,

die für Investitionen gebraucht werden. Von Investitionen spricht man, wenn

man finanzielle Mittel in der Erwartung auf einen zukünftig höheren Rückfluss

hingibt.

Ein Unternehmen investiert somit die finanziellen Mittel in Produktionsfaktoren,

die im Rahmen eines Finanzierungsvorganges bereitgestellt wurden.


Aufgabe 6.2

Was versteht man unter Beteiligungs- bzw. Einlagefinanzierung?


Eine Beteiligungsfinanzierung stellt eine Eigen-Außenfinanzierung dar. Dabei

fließt dem Unternehmen Eigenkapital von außen zu. Die Beteiligungsfinanzierung

wird insbesondere genutzt, um die vorhandene Einlage zu erhöhen oder

um neue Kapitalgeber in ein Unternehmen aufzunehmen.



Aufgabe 6.3

Welche Vorteile bringt die Börsennotierung bei der Beteiligungsfinanzierung mit sich?


Aufgrund des Zugangs zur Börse haben börsennotierte Unternehmen günstigere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital. Da es möglich ist, die einzelnen Anteile in sehr kleine Beträge zu stückeln, kann eine große Anzahl von Kapitalgebern gewonnen werden. Der Vorteil für die Aktionäre liegt darin, dass sie sich einerseits mit geringen Beträgen beteiligen, andererseits die Beteiligung jederzeit beenden können, indem sie ihre Aktien an andere Anleger verkaufen.


Aufgabe 6.4

Welche Vor- und Nachteile hat Leasing gegenüber dem kreditfinanzierten Kauf?


Leasing hat den Vorteil, dass es positive Auswirkungen auf die Liquidität hat.

Es schont die Liquidität, da unmittelbar keine Kreditlinie belastet werden

muss und kein Abfluss des Anschaffungswertes stattfindet. Zudem hat Leasing

dann einen Vorteil, wenn keine freie Kreditlinie vorhanden ist. Es kann

in bestimmten Unternehmenssituationen die einzige Finanzierungsalternative

eines Unternehmens darstellen. Es hat zudem hinsichtlich der Bonit.tsprüfung

einen Flexibilitätsvorteil, da die notwendigen finanziellen Mittel nicht als Kredit

in Anspruch genommen werden müssen. Ferner weist Leasing steuerliche

Vorteile auf, da die Leasingraten unmittelbar als Aufwand den Gewinn und

damit die Steuerlast mindern.

Ein wesentlicher Nachteil des Leasings besteht in der tatsächlichen finanziellen

Belastung; Leasing ist in den seltensten Fällen eine günstigere Alternative als

der kreditfinanzierte Kauf. Ferner besteht ein Nachteil, wenn der Leasinggegenstand

durch den Leasinggeber bilanziert wird. Der Leasingnehmer hat dann

nicht die Möglichkeit, den Leasinggegenstand als Unternehmensvermögen

auszuweisen, der Leasinggegenstand fließt somit nicht in die Bilanzsumme des

Leasingnehmers ein.



Aufgabe 6.5

Warum ist der Genussschein eine mezzanine Finanzierungsform?

Mezzanine Finanzierungsformen weisen sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalcharakteristika

auf. Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das zwischen

einer Aktie und einer Anleihe anzusiedeln ist. Inhaber dieses Wertpapiers

kommen in den Genuss bestimmter Vorteile, wie zum Beispiel einer guten

Verzinsung der Einlage. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Vorgaben, wie diese

Vorteile ausgestaltet sein müssen. Je nachdem, welche Vorteile gewährt werden,

wird das Kapital, das das Unternehmen durch die Ausgabe von Genussscheinen

erhält, eher dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zugerechnet. Wird

der Inhaber des Genussscheins an Gewinn und Verlust beteiligt, gehört es

eher zum Eigenkapital. Ist das Papier zeitlich befristet und erhält der Inhaber

Zinsen, hat es Fremdkapitalcharakter. Inhaber von Genussscheinen haben

grundsätzlich kein Mitspracherecht. Jedes Unternehmen, unabhängig von der

Rechtsform, kann ein solches Wertpapier ausgeben.


Aufgabe 6.6

Was ist ein Schuldscheindarlehen?

Ein Schuldscheindarlehen stellt eine Form der langfristigen Fremdfinanzierung

dar. Der Schuldschein ist dabei kein Wertpapier, sondern ein Nachweis

über eine Verbindlichkeit.

Ein konstitutives Merkmal von Schuldscheinen ist, dass langfristig eine hohe

Summe durch Kapitalsammelstellen wie Versicherungen, Sparkassen, Bausparkassen

oder auch Sozialversicherungsträger verliehen wird.




Aufgabe 6.7

Differenzieren Sie zwischen Eigen-, Fremd-, Innen- und Außenfinanzierung.


Bei der Unterscheidung der Finanzierungsarten nach der Rechtsstellung der

Kapitalgeber kann eine Unterteilung in die Eigen- und die Fremdfinanzierung

vorgenommen werden. Bei der Eigenfinanzierung wird einem Unternehmen

von einem oder mehreren Kapitalgebern Eigenkapital zugeführt. Wird einer

Unternehmung Kapital zur Verfügung gestellt, für das Zinsen zu zahlen sind

und eine Pflicht zur Rückzahlung besteht, handelt es sich um eine Fremdfinanzierung.

Wenn die Kapitalbeschaffung nach der Herkunft des Kapitals unterschieden

wird, erfolgt eine Unterteilung in Außen- und Innenfinanzierung. Fließt einer

Unternehmung Kapital von außen zu, so spricht man von Außenfinanzierung.

Stammen die finanziellen Mittel aus dem betrieblichen Umsatzprozess, handelt

es sich hingegen um eine Innenfinanzierung



Aufgabe 6.8

Welche Auswirkungen kann ein Factoringvertrag hinsichtlich aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen für das Unternehmen haben?

Beim Factoring werden Forderungen durch einen Factor eingekauft. Der

Erwerb der Forderung erfolgt vor dessen Fälligkeit, es ergibt sich daher ein

Finanzierungseffekt aus allen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen

eines Unternehmens, die Gegenstand eines Factoringvertrags sind.



Aufgabe 6.9

Welche Formen der Besicherung von Krediten gibt es?


Beim Factoring werden Forderungen durch einen Factor eingekauft. Der

Erwerb der Forderung erfolgt vor dessen Fälligkeit, es ergibt sich daher ein

Finanzierungseffekt aus allen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen

eines Unternehmens, die Gegenstand eines Factoringvertrags sind.

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Hanna M.

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