Prüfungsscehma
I.TB
Erfolg , handlung , kausalität
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Pflichtweidrigkeitenzusammenhang
Objektive Sorgfalstpflichtverletzung
Täter muss objektiv sorgfaltspflichtwidrig gehandelt haben
Masßsatb sind demnach nicht die individuellen Fähigkeiten des Täters
Vielmehr kommt es auf einen besonnen , objektiven Dritten in der Situation des Täters an
Objektiv sorgfaltswidirg ist dei Schaffung eines rechtlich missbilligten Risikos , wenn ein objektiver Beobachter die durch das Risiko geschaffene Gefahr erkennen kann
Pflichtwidrigkeitenzusammenhang
Durch dei objektive Sorgfaltspflichtverletzung geschaffene Gefahr muss ich auch im Erfolg realisiert haben
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