Was sind die Inhalte der TRBS 1201 Teil 4 ?
TRBS 1201 T4 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung bzgl Prüfungen an Aufzugsanlagen in Hinblick auf Prüfart, Prüfumfang und Prüftiefe
-ergänzend zu TRBS 1201 - Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
Nenne die drei Prüfungsweisen nach TRBS
Sichtprüfung: äußerliche Prüfung auf sichtbare Mängel ohne besondere Hilfs- und Prüfmittel
Funktionsprüfung: Prüfung einer Komponente zur Funktionserfüllung in Hinblick auf den Funktionszustand
Messmittel erlaubt
Prüfung zur Eignung: Prüfung der festgelegten Schutzmaßnahmen in Hinblick auf die sichere Verwendung nach dem Stand der Technik
Was sind die Prüftiefen/Prüfziele der PVI und der wiederkehrenden Prüfungen?
PVI: Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich der sicheren Verwendung nach Stand der Technik
HP/ZP: Gewährleistung der sicheren Verwendung bis zur nächsten Prüfung
Fristen sind vom Arbeitgeber zu legen, jedoch nicht länger als 2 Jahre
In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen
Wann gibt es eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme
Nach Stillegung der Anlage, bei Wiederinbetriebnahme gilt aktuelle Errichtergrundlage
Nach prüfpflichtiger Änderung
Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber der ZÜS?
ZÜS-Prüfern müssen die Anlagen zugänglich gemacht werden…
…vorgeschriebene Prüfungen sind zu gestatten
…benötigte Arbeitskräfte und Hilfsmittel sind bereitzustellen
…und Angaben und Unterlagen sind Vorzulegen die zur Erfüllung der Prüfaufgaben vonnnöten sind
Was sind die Inhalte der Anhänge 1, 2, 3 und 4 der TRBS 1201 Teil 4?
Anhang 1: Mindestumfang der Prüfung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage
Anhang 2: Beispiele für prüfpflichtige Änderungen an Aufzugsanlagen, welche die Bauart oder Betriebsweise beeinflussen und von der ZÜS geprüft werden muss
Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen
Prüfungen von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug / Gebäude
Was sind die Inhalte der TRBS 1201 TEIL 4 ?
TRBS 1201 Teil 4 ergänzt die Betriebssicherheitsverordnung bzgl Prüfung an Aufzugsanlagen hinsichtlich
Prüfart
Prüftiefe
Prüfumfang
Gilt ergänzend zu Anforderungen der TRBS 1201 - Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln
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