"1. Welche Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus der MPPVO?"
"Pflicht §31 Die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen bescheinigen die Übereinstimmung der technischen Anlagen mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen im Sinne von §§ 1 und 2 MPrüfVO.
Werden festgestellte Mängel nicht in der von den Prüfsachverständigen festgelegten Frist beseitigt, haben sie die Bauaufsichtsbehörde über diese Mängel zu unterrichten
Aufgaben nach M-PPVO§5(1-6).
(-) Prüfingenieure und Prüfsachverständige haben ihre Tätigkeit unparteiisch, gewissenhaft und gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen;
(-) müssen am laufenden über die Entwicklungen in ihrem Fachbereich sein
(-) erforderlichen Geräte und Hilfsmittel verfügen
(-) Mitwirkung befähiger Personen, die im selben Geschäftsitz ansässig sind und unter ständiger Beobachtung sind
(-) Haftplfichtversicherung abschließen mit mindestens 500.000€ Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall,
(-) Änderungen der Verhältnisse der Prüfingenieure oder Prüfsachverständigen, sind der Annerkennungsbehörde mitzuteilen
(-) bei Befangenheit nicht Tätig werden
(-) Der Prüfingenieur oder Prüfsachverständige, der aus wichtigem Grund einen Auftrag nicht annehmen kann, muss die Ablehnung unverzüglich erklären.
(-) Der Prüfingenieur oder Prüfsachverständige, der aus wichtigem Grund einen Auftrag nicht annehmen kann, muss die Ablehnung unverzüglich erklären."
Welche Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus der MPrüfVO?
Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden.
"3. Was sind die Unterschiede zwischen einem Bauprodukt, einem Bausatz und einer Bauart?"
"Bauprodukte sind
(-) Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätze gemäß Art. 2 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden,
(-) Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen.
(-) Eine Bauart kann aus mehreren Bausätzen/Bauprodukten bestehen
(-) Bausätze bestehen aus Bauprodukten desselben Herstellers "
"4. Bennen Sie die wesentlichen Einflussfaktoren für die Feuerwiderstandsdauer und damit auch der Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils."
"
- Brandverhalten /Baustoffklassen
- Feuerwiderstandsfähigkeit
- Feuerwiderstandklassifizierung (zB. Mechanische Festigkeit M; Rauchdurchlässigkeit S)"
"5. Wie erfolgt die Einstufung bei einem Gebäudekomplex mit Teilen, die unterschiedliche Geschosszahlen haben? "
Die Einstufung der Gebäudeklasse bei einer Baugenehmigung für den gesamten Komplex, richtet sich immer nach dem höchsten Gebäudeteil, sowie Anzal und Fläche der NE und unabhängig von der Geschosszahlen.
"6. Ein Bauherr plant die Errichtung eines Bürogebäudes (ca. 12 m x 30 m), das auf ca. 3 m hohen Stelzen errichtet werden soll. Der so entstehende Raum unter der einzigen Büroebene, die über eine Außentreppe erschlossen werden soll, soll als Stellplatz für Kfz dienen und offenbleiben. Um welche Gebäudeklasse handelt es sich, wenn die Ebene Stellplätze als Nutzungseinheit (eigenständig oder zusammen mi dem Bürogeschoss) anzusehen ist? "
"(-) Fläche von Büro und Parkpätze >= 400m² und die Höhe des Gebäudekomplex < 7m und somit ergibt eine GK 3 für das Gebäude.
(-) nur Flächen von NE im Kellergeschoss bleiben außer Betracht."
Wo finden sich allgemein gültige bauordnungsrechtliche Vorgaben über die zu prüfenden Anlagen sowie den Anlass dazu? Können ggf. auch Inhalte von Mustervorschriften Ziele dafür sein? Begründen Sie Ihre Antwort.
"(a) - Musterprüfgrundsätze
- Prüfverordnungen der Länder (Musterprüfverordnung MPrüfVO)
- Landesbauordnung,
- SonderBauVO
(b) Ja, wenn sie von den Ländern übernommen wurden "
"8. Das Brandverhalten eines Baustoffes in Form der bauordnungsrechtlichen Bezeichnungen kann nach zwei Klassen einmal nach Europäischer Norm (EN) und das andere Mal nach einer DIN Norm zugeordnet werden. Eine eindeutige Zuordnung der europäischen Klassifizierungen nach EN 13501-1 zu den Klassen nach DIN 4102-1 ist in vielen Fällen nicht möglich. Was ist der Grund dafür? Bei welchen Baustoffen gibt es eine weitgehende Übereinstimmung zwischen beiden Normungen?"
"(-) Der Grund ist, dass die europäische Norm detaillierter klassifiziert als die DIN.
- Übereinstimmung gibt es nur bei A1/A2 (nichtbrennbar)"
"9. Welche allgemeine Anforderung an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen stellt die MBO? Unter welcher Bedingung darf ein leicht entflammbarer Baustoff (F bzw. B3) laut Muster-Bauordnung (MBO) nur verwendet werden?"
"Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare Baustoffe), dürfen nicht verwendet werden;
(-) dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht
leichtentflammbar sind."
"10. Wie ermitteln Sie die maßgebliche Personenzahl für nach MBO § 2 Abs. 4 Nr. 6 ""Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind"" oder auch Nr. 7 ""Versammlungsstätten""."
"(-) Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Bestuhlungsplan
1.für Sitzplätze an Tischen:
ein Besucher je m² Grundfläche des Versamm-lungsraumes,
2.für Sitzplätze in Reihen
zwei Besucher je m² Grundfläche des Ver-sammlungsraumes,
3.für Stehplätze auf Stufenreihen:
zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,
4.bei Ausstellungsräumen:
ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes;
5. sonstige Stehplätze sind zwei Besucher je m²"
"11. In welchen Fällen sind feuerbeständige Holzkonstruktionen anwendbar, wenn die Bauordnung unter feuerbeständiger Ausführung mindestens F 90 – AB nach DIN 4102 Teil 2 versteht?"
Konstruktionen mit tragenden Teilen aus Holz können nicht feuerbeständig sein. Wie bisher sieht das Gesetz eine grundsätzliche Koppelung der Anforderung „feuerbeständig“ mit der Baustoffanforderung „nichtbrennbar“ für die tragenden und aussteifenden Teile vor. Durch die Novelle 2021 lässt das Gesetz nun unter bestimmten Voraussetzungen „abweichend“ von Bauteilen, die feuerbeständig sein müssen, auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen zu. Sind andere Bauteile, die feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, sofern sie den Technischen Baubestimmungen nach § 85a entsprechen.
"12. Wann ist ein notwendiger Flur nicht erforderlich ? (mit Ausnahmen)."
(-) in Wohngebäuden der GK 1 und 2
(-) in sonstigen Gebäuden der GK 1 und 2, ausgenommen in Kellergeschossen
(-) innerhalb von NE mit nicht mehr als 200 m² und innerhalb von Wohnungen
(-) innerhalb von NE, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m², Dies gilt auch für Teile größerer Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer als 400 m² sind, Trennwände nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 haben und jeder Teil unabhängig von anderen Teilen Rettungswege nach §33 Abs. 1 hat."
"13. Sortieren Sie folgende Begriffe entsprechend ihrer Verbindlichkeit:
a. Aktuellste Brandschutzplanung
b. Konzeption Brandschutznachweis
c. Entwurf Baugenehmigung
d. Ergänzungen Baugenehmigung
e. Alter Prüfbericht
f. Ab- bzw. Aufschaltkonzession EVU"
"(-) Ergänzung Baugenehmigung
- Baugenehmigung
- Aktuelles Brandschutzplanung
- Konzeption Brandschutznachweis
- Alter Prüfbericht
- Konzession EVU "
"14. Handelt es sich um eine tolerierbare Abweichung, wenn der Leitungsanlagenrichtlinie MLAR dahingehend abgewichen werden soll, dass notwendige feuerhemmende Flurdecken bzw. I30-Kanäle nicht eingebaut werden, sondern an Stelle der brandschutztechnischen Klassifikation F30 der Deckenholraum mittels automatischer Rauchmelder, einer BMA überwacht werden. Begründung?"
Nein, da das Schutzziel nicht eingehalten wird. Die Abweichung setzt eine gleiche- oder höherwertige andere technische Lösung voraus.
"15. Wie stehen MBO und z.B. M-PrüfVO, M-VV TB in Verbindung? Welchen grundsätzlichen Inhalt hat die M-VV TB? Welchen Spielraum haben Bauaufsichtsbehörden in der Auslegung, wenn etwas nicht darin geregelt ist?"
Die MBO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von weiteren Rechtsverordnungen (z.B. MPrüV,MVVTB). So steht in §85a Abs. 1 MBO die Ermächtigung, im Rahmen der Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an baulichen Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen zu konkretisieren. In die MVV TB sind grundsätzlich nur solche Inhalte als technische Baubestimmungen aufgenommen worden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Bauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Die Bauaufsichtsbehörde können im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückgreifen, die keine Technischen Baubestimmungen sind.
16.Wann dürfen bei einer Prüfung Stichproben (Messungen) gemacht werden
Wenn entsprechend gültige und plausible Messprotokolle vorliegen.
"17. Was hat eine PSV bei der Prüfung nach den Muster-Prüfgrundsätzen zu beachten und was zu berücksichtigen? Bennen/Beschreiben Sie, worin liegt der Unterschied?"
"Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu berücksichtigen.
Der Unterschied liegt bei der Verbindlichkeit"
Grundsätzlich regelt §17 MBO nicht mehr positiv und abschließend, welche Bauprodukte verwendet werden dürfen, sondern nur noch die Fälle, in denen ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Welche zwei Bedingungen führen, dazu das kein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist?
"1. das von einer allgemein anerkannten Regel der Technik abweicht oder
2. das für die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes nur eine untergeordnete Bedeutung hat."
"19. Welche Anforderungen stellt die MHHR an die Verlegung von elektrischen Leitungen? "
"(-) Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, müssen in Installationsschächten angeordnet werden.
- Elektroleitungen müssen in eigenen Installationsschächten geführt werden; dies gilt nicht für die Leitungen, die zum Betrieb eines Installationsschachtes erforderlich"
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