Überblick Bewertungsverfahren
Gesamtbewertungsverfahren:
Einzelbewertungsverfahren:
Mischverfahren: (nicht relevant)
Ertragswertverfahren (Gesamtbewertungsverfahren)
Wert des Unternehmens basiert auf den zukünftigen erwarteten Gewinnen.
Gewinne werden um Sondereffekte bereinigt, in eine „nachhaltige Ertragskraft“ überführt und mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst.
In Deutschland stark verbreitet, besonders bei mittelständischen Unternehmen.
💡 Beispiel Ein Handwerksbetrieb erzielt nachhaltig 500.000 € Gewinn pro Jahr. Kapitalisierungszins 10 % → Unternehmenswert = 5 Mio €.
Zusammenhang
Gut geeignet, wenn stabile Ertragslage vorliegt.
Subjektiv abhängig von Prognosen und Kapitalisierungssatz.
DCF (Discounted Cash Flow) - Verfahren (Gesamtbewertungsverfahren)
Wert basiert auf den zukünftigen freien Cashflows, die mit den gewichteten Kapitalkosten (WACC) auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.
Fokus stärker auf Liquidität als auf buchhalterische Gewinne.
Varianten: Entity Approach (Gesamtunternehmenswert) und Equity Approach (Eigenkapitalwert).
💡 Beispiel Ein Start-up wird anhand von erwarteten Cashflows der nächsten 5 Jahre und eines Restwerts bewertet, abgezinst mit 12 % WACC.
International sehr verbreitet.
Sensitiv gegenüber kleinen Änderungen in den Cashflow-Prognosen und Diskontsätzen.
Multiplikatorverfahren (Gesamtbewertungsverfahren)
Wert wird aus Marktvergleichen abgeleitet: Unternehmenskennzahlen × branchenüblicher Multiplikator.
Gängige Kennzahlen: EBIT, EBITDA, Umsatz.
Multiplikatoren stammen aus vergleichbaren Transaktionen oder börsennotierten Unternehmen.
💡 Beispiel EBIT eines Unternehmens: 2 Mio €. Branchen-Multiple: 6 → Unternehmenswert = 12 Mio €.
Schnell und marktorientiert.
Gefahr der Über- oder Unterbewertung, wenn Vergleichsdaten nicht wirklich passend sind.
Substanzwertverfahren (Einzelbewertungsverfahren)
Reproduktionswert
Wert wird aus der Summe der Vermögensgegenstände minus Schulden ermittelt.
Fokus auf materiellen und immateriellen Einzelwerten (Immobilien, Maschinen, Patente).
Relevanter Ansatz, wenn Ertragskraft gering oder unsicher ist.
💡 Beispiel Buchwert Maschinen: 1 Mio €, Immobilien: 2 Mio €, Lager: 0,5 Mio €, minus Schulden: 0,7 Mio € → Substanzwert = 2,8 Mio €.
Bei ertragsstarken Unternehmen oft nur ergänzender Wertindikator.
Wichtig bei Liquidations- oder Sicherheitenbewertung.
Liquiditationswert (Einzelbewertungsverfahren)
was würde ich heute dafür bekommen
Wert entspricht dem Erlös, der bei Auflösung des Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte nach Abzug der Verbindlichkeiten erzielt würde.
Kann freiwillige oder Zwangsliquidation sein (bei Zwang oft deutlich niedrigerer Wert).
💡 Beispiel Immobilie 1,5 Mio €, Maschinenverkauf 0,3 Mio €, Lager 0,2 Mio €, minus Schulden 0,4 Mio € → Liquidationswert = 1,6 Mio €.
Untergrenze der Unternehmensbewertung.
Relevant bei Restrukturierungen, Insolvenzen oder nicht fortführungsfähigen Unternehmen.
Komponenten des Ertragswertes
Der Ertragswert kombiniert Vergangenheitsdaten und Zukunftsprognosen, um die nachhaltige Ertragskraft eines Unternehmens zu bestimmen.
Grundlage ist eine integrierte Finanzplanung und die Abzinsung künftiger Erträge mit einem Kapitalisierungszinssatz.
Vergangenheitsanalyse
Analyse historischer Bilanzen, GuV, Cashflows.
Ziel: Ermittlung der nachhaltigen Ertragskraft und Bereinigung um Sondereffekte.
Prognose künftiger Ausschüttungen
Ermittlung der zukünftigen ausschüttungsfähigen Gewinne.
Berücksichtigung geplanter Investitionen und notwendiger Rücklagen.
Integrierte Planung
Konsistente Planung von Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung.
Stellt sicher, dass Gewinn-, Liquiditäts- und Vermögensentwicklung zusammenpassen.
Zweiphasenmodell
Phase 1 – Detailplanung: Detaillierte Prognose für eine Planungsperiode (typisch 3–5 Jahre).
Phase 2 – Restwert als ewige Rente: Berechnung des Unternehmenswertes ab dem Ende der Detailplanung bis unendlich (Terminal Value).
Abzinsung mit Kapitalisierungszinssatz
Alle zukünftigen Zahlungen werden mit einem risikoadjustierten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert.
Relevante Ausschüttungen
Bewertungsbasis sind die Nettoeinnahmen der Eigentümer nach Steuern (Cashflows an die Eigenkapitalgeber).
Es zählen nur die tatsächlich ausschüttungsfähigen Beträge, nicht die buchhalterischen Gewinne.
Grundlage ist immer eine integrierte Planung (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung).
Phase 1 – Detailplanung
Detaillierte Prognose für mehrere Jahre (typisch 3–5 Jahre) auf Basis realistischer Annahmen.
Phase 2 – Ewige Rente (Terminal Value)
Berechnung des Barwerts der Ausschüttungen ab Ende der Detailplanung bis unendlich.
Diskontierung
Nur die Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber werden mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
Objektivierter Unternehmenswert
Bewertungsgrundlage für neutrale Gutachten.
Nur eingeleitete Maßnahmen und realistisch erzielbare Synergien werden berücksichtigt.
Subjektiver Entscheidungswert
Unternehmenswert aus Sicht eines spezifischen Käufers/Verkäufers.
Berücksichtigt individuelle Managementpläne, neue Finanzierungen und spezielle Chancen/Risiken.
Deutscher Standard für Unternehmensbewertungen.
Enthält detaillierte Vorgaben zur Ermittlung der ausschüttungsfähigen Überschüsse, zur Planung und zur Diskontierung.
Berücksichtigung von Unsicherheit
Zukunftsgewinne sind unsicher → diese Unsicherheit wird durch Prognoseanpassungen oder einen höheren Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt.
Methoden:
Szenarioanalyse (Best Case, Base Case, Worst Case)
Wahrscheinlichkeitsgewichtete Cashflows
Risikoabschläge (dominiert in der Praxis - IDW S1 komform)
💡 Beispiel Erwarteter Gewinn: 1 Mio. € p. a., Risiko hoch → Szenarioanalyse ergibt gewichteten Durchschnitt von 0,8 Mio. € als Bewertungsbasis.
Kapitalisierungszinssatz
Zinssatz, mit dem die zukünftigen Erträge abgezinst werden.
Zusammensetzung:
Risikofreier Zinssatz (z. B. langlaufende Staatsanleihen)
Risikozuschlag (Unternehmens- und Branchenrisiko)
Evtl. Größen- und Länderrisikoaufschläge
Je höher der Zinssatz, desto niedriger der Ertragswert.
💡 Beispiel Risikofreier Zins: 2 %, Risikozuschlag: 5 %, Länderrisiko: 1 % → Kapitalisierungszinssatz = 8 %.
Zentral für Ertragswert- und DCF-Verfahren.
Kleinste Änderungen können große Wertunterschiede verursachen.
Risikozuschlag (CAMP)
Das Capital Asset Pricing Model (CAPM) ist eine Methode, um den Risikozuschlag zu bestimmen.
Formel: Risikozuschlag = Beta × (Marktrendite – risikofreier Zins)
Beta: Maß für die Sensitivität der Unternehmensrendite im Vergleich zum Markt
Marktrendite: Durchschnittliche erwartete Rendite des Aktienmarkts
Risikofreier Zins: Rendite sicherer Anlagen (z. B. Staatsanleihen)
💡 Beispiel Beta: 1,2; Marktrendite: 8 %, risikofreier Zins: 2 % → Risikozuschlag = 1,2 × (8 % – 2 %) = 7,2 %
CAPM verbindet Unternehmensrisiko mit Marktdaten.
Wird oft als Grundlage für den Kapitalisierungszinssatz im Ertragswert- und DCF-Verfahren genutzt.
Auswirkung Betha
je größer das Betha umso höher das Risiko und die Rendite
Beta misst die Sensitivität der Rendite eines Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt.
Wirkung auf die Bewertung:
Hohes Beta (>1) → Unternehmen schwankt stärker als der Markt → höherer Risikozuschlag → höherer Kapitalisierungszinssatz → niedrigerer Unternehmenswert.
Niedriges Beta (<1) → Unternehmen schwankt weniger als der Markt → niedrigerer Risikozuschlag → niedrigerer Kapitalisierungszinssatz → höherer Unternehmenswert.
💡 Beispiel Beta 1,5 → Risikozuschlag steigt von 5 % auf 7,5 % → Kapitalisierungszinssatz steigt von 7 % auf 9,5 % → Unternehmenswert sinkt deutlich.
Beta beeinflusst direkt den Diskontierungssatz in Ertragswert- und DCF-Verfahren.
Kritikpunkt an CAMP
Vereinfachte Annahmen (perfekte Kapitalmärkte, keine Steuern, rationale Investoren) sind in der Realität nicht gegeben.
Vergangenheitsdaten für Beta spiegeln nicht immer zukünftiges Risiko wider.
Marktrendite ist unsicher und kann stark variieren.
Nur ein Risikofaktor wird berücksichtigt – andere Faktoren (Liquidität, Unternehmensgröße, Branchenrisiken) fehlen.
Instabilität der Parameter → kleine Änderungen in Beta oder Marktrendite können den Wert stark verzerren.
💡 Beispiel Ein Unternehmen hatte historisch ein Beta von 0,8, steht aber vor einer riskanten Expansion – CAPM berücksichtigt dieses neue Risiko nicht automatisch.
Wachstumsabschlag
Anwendung in Phase 2 (ewige Rente)
Ziel: Berücksichtigung von Inflation/Wachstum
Senkt Kapitalisierungszins → steigert Unternehmenswert
Praxis: oft 0,5–1 %, nicht Inflationshöhe
Kleine Änderungen im Abschlag = großer Einfluss
DCF-Verfahren (Discounted Cashflow) - Varianten
Drei Varianten:
Entity Approach (Bruttoverfahren) – z. B. WACC
Gesamtbewertung
Equity Approach (Nettoverfahren) – ähnlich Ertragswert
Bewertung des EK
APV – Adjusted Present Value
erfassen von Steuervorteilen
Alle Verfahren ergeben das gleiche Ergebnis
WACC Ansatz
Zwei Schritte:
Ermittlung des Unternehmenswertes (Free Cashflows bei fiktiver Eigenfinanzierung)
Abzug des Marktwerts des Fremdkapitals → Eigenkapitalwert
Diskontierung der freien Cashflows für das Gesamtkapital (Free Cash Flow to Firm – FCFF) mit einem gewichteten Kapitalkostensatz.
WACC = gewichteter Durchschnitt aus Eigen- und Fremdkapitalkosten (nach Steuern).
APV-Ansatz
APV = Adjusted Present Value
Zweistufige Bewertung:
Berechne Unternehmenswert ohne Verschuldung (unlevered value).
Addiere den Barwert des Steuervorteils aus Fremdfinanzierung (Tax Shield).
Vorteil: Trennung von operativem Geschäftswert und Finanzierungseffekten.
Transparenter als WACC bei komplexen Finanzierungen.
Equity Ansatz
Diskontierung der Cashflows an die Eigenkapitalgeber (Free Cash Flow to Equity – FCFE) mit den Eigenkapitalkosten.
Fremdkapitalkosten und Tilgungen werden in den Cashflows berücksichtigt, nicht im Diskontierungssatz.
Konzeptuell entspricht der Ansatz dem Ertragswertverfahren
Unterschied: Kapitalisierungszins beim Ertragswertverfahren basiert nicht zwingend auf CAPM
Vergleich DCF- & Ertragswertverfahren
Aspekt
DCF-Verfahren
Ertragswertverfahren
Basis
Zukünftige Cashflows
Zukünftige Gewinne/Ausschüttungen
Diskontierungssatz
WACC, Eigenkapitalkosten oder APV
Kapitalisierungszinssatz (oft aus CAPM)
Steuerbetrachtung
Häufig nachsteuerlich (aus Investorensicht)
Nachsteuerlich gemäß IDW S1
Verbreitung
International Standard
In Deutschland sehr verbreitet (IDW S1)
Vorteile
Fokussiert auf Liquidität, flexibel bei Kapitalstrukturen
Standardisiert, klare Vorgaben im IDW S1
Nachteile
Sensitiv gegenüber Cashflow-Planung & Kapitalkosten
Subjektiv bei Annahmen, kann Liquidität außer Acht lassen
Typische Anwendung
Internationale M&A, Private Equity, Investorenbewertung
Unternehmensnachfolge, Gutachten in Deutschland
Funktionen von „multiples
Multiples (Bewertungsfaktoren) dienen als schnelle, marktorientierte Bewertungsmethode durch Vergleich mit ähnlichen Unternehmen oder Transaktionen.
Hauptfunktionen:
Schnellbewertung – Groborientierung für Unternehmenswert.
Marktrealitäts-Check – Abgleich von DCF-/Ertragswert mit realen Transaktionspreisen.
Preisverhandlungen – Marktübliche Multiples als Argumentationsbasis.
Laut IDW S1: keine eigenständige Bewertung, nur Plausibilisierung
Praxis: Wichtig bei KMU, wenn Ertragswert- oder DCF-Verfahren zu aufwendig
Branchen mit starker Nutzung: Apotheken, Arztpraxen, Freiberufler
Ablauf einer Multiplikatorbewertung
Die Multiplikatorbewertung ermittelt den Unternehmenswert durch Vergleich mit ähnlichen Unternehmen oder Transaktionen.
Sie basiert auf Kennzahlen-Multiples und erfordert eine sorgfältige Analyse und Anpassung der Vergleichsdaten.
Unternehmens- und Umweltanalyse
Analyse des Bewertungsobjekts: Branche, Marktposition, Größe, Wachstum, Risiko.
Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und aktueller Markttrends.
Auswahl der Vergleichsunternehmen
Definition der Peer Group: ähnliche Branche, Geschäftsmodell, Größe, geographische Märkte.
Quellen: Börsendaten, Transaktionsdatenbanken, Branchenreports.
Auswahl und Ableitung der Multiplikatoren
Entscheidung, welche Kennzahlen relevant sind (Umsatz, EBITDA, EBIT, Gewinn).
Berechnung der Multiples aus den Peer-Group-Daten (Durchschnitt, Median).
Normalisierung der Bezugsgrößen
Anpassung der Kennzahlen des Zielunternehmens, um Einmaleffekte oder nicht betriebsnotwendige Positionen zu eliminieren.
Sicherstellung der Vergleichbarkeit (z. B. Währungsanpassung, IFRS vs. HGB).
Wertermittlung
Unternehmenskennzahl × ausgewähltes Multiple = Unternehmenswert.
Gegebenenfalls Anpassung für spezifische Risiken, Synergien oder Marktchancen.
Entity- vs. Equity-Multiples
Beziehen sich auf den Gesamtunternehmenswert (Enterprise Value, EV).
Basiert auf Kennzahlen vor Abzug von Zinsen (z. B. Umsatz, EBITDA, EBIT).
EV = Marktwert EK + Finanzschulden – liquide Mittel.
Beziehen sich auf den Eigenkapitalwert.
Basiert auf Kennzahlen nach Zinsen (z. B. Jahresüberschuss, EPS).
💡 Beispiel
Entity-Multiple: EV/EBITDA = 8
Equity-Multiple: KGV (P/E) = 15
Wahl hängt davon ab, ob der Gesamtwert oder nur das Eigenkapital bewertet werden soll.
Ableitung von Multiples aus GuV
Multiples stützen sich oft auf Kennzahlen, die direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung stammen.
Häufig genutzte GuV-Positionen:
Umsatz (Revenue Multiple)
EBITDA (operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen)
EBIT (operatives Ergebnis nach Abschreibungen)
Jahresüberschuss (Net Income Multiple, KGV)
💡 Beispiel GuV:
Umsatz = 50 Mio. €
EBITDA = 8 Mio. €
EBIT = 5 Mio. €
Jahresüberschuss = 3 Mio. €
→ Mögliche Multiples:
EV/Umsatz = 2,0
EV/EBITDA = 6,25
EV/EBIT = 10,0
KGV (P/E) = 15
Branchen-Multiplikatoren
Spezielle, nicht-finanzielle Kennzahlen nach Branche:
Telekom: Wert pro Anschluss
Kino: Wert pro Leinwand
Hotels: Wert pro Bett
Internet: Anzahl der Klicks
Beratung: Wert pro Mitarbeiter
Biotech: Produkte in der Pipeline
Beurteilung der Multiplikatorverfahren
Einfache Anwendung, geringer Datenbedarf
Praxisorientiert (basiert auf realen Transaktionen)
Besonders hilfreich bei kleinen Unternehmen
Hohe Akzeptanz im M&A-Consulting
Kein vollwertiges Bewertungsverfahren (nur Plausibilisierung)
Kritik aus der Wissenschaft (z. B. Ballwieser, Hachmeister)
Schwierigkeit bei der Wahl eines geeigneten Vergleichsunternehmens
Subjektive Spielräume bei Zu-/Abschlägen
Mischverfahren
Kombination aus Ertragswert und Substanzwert.
Ziel: Berücksichtigung von Ertragskraft und Vermögenssubstanz.
Gewichtung je nach Bewertungszweck (z. B. 50:50 oder andere Verhältnisse).
💡 Beispiel Ertragswert = 5 Mio. €, Substanzwert = 3 Mio. €, Gewichtung 70 % Ertragswert / 30 % Substanzwert → Mischwert = 4,4 Mio. €.
Wird oft genutzt, wenn Ertragswert und Substanzwert stark voneinander abweichen und ein Ausgleich gesucht wird.
In Deutschland als „Mittelwertverfahren“ bekannt, z. B. bei steuerlichen Bewertungen früher häufig genutzt.
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