Was ist unter der Privatautonomie zu verstehen?
Das BGB basiert auf den Gedanken des Liberalismus und räumt dem Individuum eine starke, vom Staat möglichst wenig beeinflusste Stellung ein. Es anerkennt, dass jeder Mensch sich aus eigenem freien Entschluss und Willen rechtlich verpflichten und durch verantwortungsbewusst abgegebene Willenserklärungen seine privaten Rechtsbeziehungen gestalten kann.
Den daraus resultierenden Grundsatz nennt man: Privatautonomie.
Die Privatautonomie ist die Freiheit des Einzelnen, seine privaten Rechtsbeziehungen eigenständig und frei zu gestalten.
Ist die Privatautonomie gesetzlich geregelt?
Die Privatautonomie ist nicht ausdrücklich geregelt, sie wird vorausgesetzt, s. § 311 I BGB.
Was ist unter der Vertragsfreiheit zu verstehen?
Vertragsfreiheit ist ein Unterfall der Privatautonomie und umfasst drei Elemente:
Abschlussfreiheit (ob und mit wem wird ein Vertrag geschlossen?)
Gestaltungsfreiheit (welchen Inhalt hat der Vertrag?)
Formfreiheit (kein Zwang, Verträge schriftlich oder in sonstiger Form abzuschließen)
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