Arbeitnehmerbegriff
-> § 611a Abs. 1 BGB
-> zur Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet
Leistung von Diensten
-> privatrechtlicher Vertrag
-> Dienstleistung
-> gegen Entgelt
persönliche Abhängigkeit
-> ergibt sich aus Gesamtschau (§ 611a Abs. 1 S. 5)
-> Weisungsgebunden
Fremdbestimmt von Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort
höchstpersönlichekit der Arbeitsleistung
—> arbeitsorganisatorische Abhängigkeit
Zusammenarbeit mit anderen AN
Nutzung von Betriebsmitteln
unmittelbare Benachteiligung
-> § 3 Abs. 1 AGG
-> man darf nicht wegen eines Diskriminierungsmerkmals aus § 1 AGG schlechter behandelt werden
-> Rechtfertigung § 8-10 möglich
mittelbare Benachteiligung
-> § 3 Abs. 2 AGG
-> dem Anschein nach neutrale Regelungen benachteiligen Personen oder Gruppen die Diskriminierungsmerkmale aufweisen
Benachteiligung im AV
-> kein Anspruch auf Beförderung
-> Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG
Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
-> kein Anspruch auf Einstellung
-> Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG
--> Entschädigungsanspruch nach § 15. Abs. 2 AGG
Konsequenzen bei Vorliegen eines Anfechtungsgrunds im AV
-> Anfechtung
-> Kündigung
-> keine Konsequenzen = Fortbestehen des AV
Arbeitsvertrag
-> § 611a BGB
-> AN = 611 a Abs. 1 (Arbeitsleistung)
-> AG = 611 a Abs. 2 (Entgelt)
Kein Lohn ohne Arbeit
-> AN wird durch Unmöglichkeit von Arbeitsleistung frei § 275 Abs.
-> Wegfall des Vergütungsanspruchs § 326 Abs. 1 BGB
-> Ausnahmen
§ 615 (Annahmeverzug)
—> S. 1 AN bietet Arbeit an (§ 294), AG will nicht annehmen
—> S. 3 AN bietet Arbeit an (§ 294), AG kann nicht annehmen
§ 616 BGB (AN)
§ 3 MuSchG
§ 3 EntgFZ
allgemeiner Kündigungsschutz
-> KSchG
-> soziale Rechtferigung § 1 KSchG
Anwendbarkeit KSchG
-> persönlich § 1 Abs. 1 KSchG = länger als 6 Monate
-> betrieblich § 23 Abs KSchG = mehr als 10 AN
betriebsbedingte Kündigung
-> dringende betriebliche Erfordernisse stehen Weiterbeschäftigung im Weg
-> ordnungsgemäße Sozialauswahl
Unternehmerentscheidung
Wegfall Beschäftigungsmöglichkeit (bisheriger AP und neuer AP)
Sozialauswahl
-> horizontal verdrängbarer AN
-> Kriterien
Alter
Betriebszugehörigkeit
Unterhaltsverpflichtung
Schwerbehinderung
Besonderer Kündigungsschutz
-> Schwangere § 17 MuSchG
-> Elternzeit § 18 BEEG
-> Schwerbehinderte SGB X
-> Betriebsräte § 15 BetrVG
-> etc.
ordentliche Kündigung
ordnungsgemäße Kündigungserklärung
-> einseitige empfangsbedürftige WE § 130 BGB
-> Schriftform § 623 BGB
Anhörung BR
-> § 102 Abs 1 BetrVG
-> vor Ausspruch der Kündigung
besondere Kündigungsschutzbestimmungen
Anwendung allgemeiner Kündigungsschutz
-> persönlich
-> betrieblich
EInhaltung Kündigungsfrist § 622 BGB (§ 133, 157)
Abmahnung
-> Einfallstor für Kündigung
-> Straffunktion
-> Warnfunktion
-> Drohfunktion
-> Verzeihungsfunktion
außerordentliche Kündigung
-> § 626 Abs 1 BGB
-> wichtiger Grund
Vorfall an sich stellt Kündigungsgrund dar
Interessensabwägung aller Umstände
Fortsetzung AV muss unzumutbar sein
Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Kenntnis
Umdeutung
-> § 140 BGB
-> unwirksame außerordentliche Kündigung kann in ordentliche Kündigung umgewandelt werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht
Last changed2 months ago