Projekt
Definition
Ein Projekt ist ein einmalig durchzuführendes Vorhaben, mit dem die Verwaltung auf besondere Anforderungen reagiert.
Projekte erfordern besondere Strukturen und Verfahrensweisen, um erfolgreich, zeitgerecht und wirtschaftlich durchgeführt zu werden.
Bsp.:
neue oder bessere Leistungen für die Bürger
neue Konzepte für eine wirksame Aufgabenwahrnehmung
Erhöhung der Qualität
Projekteigenschaften
Einmaligkeit der Aufgabe (keine dauerhafte oder ständig wiederkehrende Aufgabe; Singularität)
klare Zielvorgabe (SMART-Formel)
zeitliche Befristung mit klarem Anfangs- und Endtermin
finanzielle und personelle Begrenzung
Proektspezifische Organisation (hierarchieübergreifende Zuständigkeiten)
Neuartigkeit (neue Herausforderung / kein Routinevorgang)
Interdisziplinarität und Teamarbeit
Lösungsweg komplex (keine trivale Aufgabenerfüllung; diverse voneinander abhängige Aufgaben)
SMART-Formel
S = spezifisch, einfach, verständlich, präzise
M = messbar, Grenzwerte zur Überprüfung der Erfüllung
A = achievable unter realistischen Bedingungen erreichbar
R = realisierbar, für das Projekt relevant in Bezug zum Ziel
T = terminiert, planbar
§ 10 II GGO
Gemeinsame Gschäftsordnung der Bundesministerien
„Für zeitlich befristete, komplexe Aufgaben, die einen übergreifenden Personaleinsatz erfordern, sind vorzugsweise Projektgruppen einzurichten. Leitung, Ziel, Kompetenzen sowie Personal- und Sachmittel sind in dem Projektauftrag festzulegen.“
Projektarten
Projektmanagement
im Allgemeinen
Führungskonzeption, die dazu dient, Projekte zielorientiert abzuwickeln (organisatorisch, methodisch und zwischenmenschlich)
Aufgaben des Projektmanagments:
Projektplanung und - steuerung
organisatorische Gestaltung des Projektes
Führung des Projektteams
interne und externe Koordination und Kommunikation
Merke: Projektmanagement ist die Gesamtheit der Führungsaufgaben zur Projektabwicklung.
in der öffentlichen Verwaltung
gesetzlicher Auftrag (Verwendung von Steuergeldern → Interesse der Öffentlichkeit vorhanden)
formale Rahmenbedingungen (Berücksichtigung von Rechtsgrundlagen wie Vergabe- und Haushaltsrecht bei Projektplanung und -durchführung)
Beteiligungsstrukturen (Vergabe- und Dienstrecht reduzieren die Flexibilität beim Lieferanten- und Personalmanagement)
Ziele des Projektmanagements
“Magisches Dreieck”
Sachziel der Aufgabenerfüllung in guter Qualität
Ziel der Termingerechtigkeit um die Aufgaben in der geplanten oder vorgegebenen Zeit zu erledigen
Kostenziel, dass die Aufgabenerfüllung bei Einsatz angemessener Ressourcen anstrebt
Magisches Dreieck
immer alle 3 Ziele zu berücksichtigen
wird ein Ziel vernachlässigt → Auswirkungen auf die anderen Ziele (Dominoeffekt)
im Verlauf der Projektplanung und -durchführung sind folgende Grundsätze zu beachten:
keine Veränderung des Sachziels ohne Überprüfung und Anpassung des Kosten- und Zeitziels sowie
keine Veränderung des Zeitziel ohne Überprüfung und Anpassung des Sach- und Kostenziels
Nichtbeachtung dieser Grundsätze → im Extremfall Gefährdung gesamtes Projekt
Gefahrenquellen im Projekt:
Erweiterung des Projektauftrages ohne Zeit- und Kostenziel entsprechend zu verändern
Ressourcenkürzungen ohne Zeit- und Sachziele anzupassen
Verkürzung der Projektlaufzeit / Vernachlässigung von Pufferzeiten ohne Kosten- und Sachziele zu überprüfen
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