Schulden Berlin / Bund
Doppelhaushalt Berlin
39,9 Mrd 2024
40,9 Mrd 2025
Bund 503 Mrd 2025
Sondervermögen und Höhe
Das Sondervermögen umfasst drei Säulen:
100 Milliarden an die Länder und Kommunen
100 Milliarden Euro für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen
Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Schuldenbremse
Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Nettoneuverschuldung für die Gesamtheit der Länder und für den Bund auf jeweils maximal 0,35 Prozent – insgesamt also 0,7 Prozent – des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränkt.
Art. 109 GG
haushaltswirksam
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haushaltsunwirksam
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