Innerbetrieblicher und Außerbetrieblicher Arbeitsschutz
innerbetrieblicher
Gefährdungsbeurteilung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Unfallverhütung
Betriebliche Voruntersuchung
Außerbetrieblich
Gewerbeaufsicht
Technischer und Sozialer Unfall- und Umweltschutz
Berufsgenossenschaft
Entschädigung, Rehabilitation, Unfallverhütung, Wiedereingliederung
STOPV - Prinzip im Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung
S = Substitution
Austausch von Marschienen oder Gefahrenstoffen
T = Technische Schutzmaßnahmen
Verkleidung von Gefahrenstellen
O = Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitszeit in exponierten Bereichen verkürzen
P = Persönliche Schutzmaßnahmen
V = Verhaltensorientierte Schutzmaßnahmen
Schulung, Unterweisung
Anlässe für eine Sicherheitsunterweisung
Neueinstellung
Länger Krankheit
Betrieblicher Vorfall
Neue Marschiene
Arbeitsplatzwechsel
Welche Möglichkeiten gibt es Gefährdungen zu erfassen?
Mitarbeiterbefragung
Begehung
Moderierte Workshops
Betriebliche Vorsorgeuntersuchung
Welche Möglichkeiten gibt es Gefährdung zu beurteilen?
Gliederung nach Ampelprinzip
Einteilung in einer Matrix
Böschungswinkel einer Baugrube
Sand, Kies, Schluff (lockerer Boden)
45 Grad
Lehmiger Sand, Ton, Mischböden (fester Bindiger Boden)
60 Grad
Fels, Stark verdichteter Boden
80 Grad
Arbeitsraum in der Baugrube
Verbau: 60 cm
Böschung: 50 cm
Verschieden Verbauarten
Spundwand
Spritzbeton
Berliner Verbau
Pfahlwände
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Verbauarten
Es ist vorab ein Statischer Standsicherheits Nachweis zu erstellen
Aushubvolumen Berechnen
(A oben + A unten) / 2 * Aushubtiefe
Maßnahmen welche man als Bauherr gemäß der Baustellenverordnung zu ergreifen hat.
Vorankündigung der Baustelle ab einer gewissen Größe der Baustelle
Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei bestimmten Tätigkeiten
Einsetzung eines Koordinators
Vorankündigung einer Baustelle
Vom Bauherren durchzuführen wenn:
Mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig und Dauer der Baustelle mehr als 30 Arbeitstage
Umfang mehr als 500 Personentage
wenn eins der beiden Kriterien gegeben, schriftliche VORANKÜNDIGUNG AN ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE (Gewerbeaufsichtsamt) bis spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle
Erstellung eines Sicherheitsplanes gemäß Baustellenverordnung
Vom Bauherren oder beauftragten des Bauherren durchzuführen wenn:
Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind
Vorankündigung erforderlich ist (Sicherheits und Gesundheitsschutzplan)
besondere Gefahr nach Anhang II Baustellenverordnung besteht (Sicherheit und Gesundheitsschutzplan mit speziellen Maßnahmen gegen Gefährdungen)
Koordinator nötig wenn
für Planungsphase
für Ausführungsphase
Kann der Bauherr selbst ausführen wenn er dafür geeignet ist
Einflussfaktoren für die Art und Größe der Baustelleneinrichtung:
Art, Größe und Geometrie
Gründungstiefe
Abmessungen der Bauteile
angewandte Bauverfahren
Art der Baustoffe
Art und Größe der erforderlichen Marschienen
Personalbedarf
Baustoffmenge
Baustelleneinrichtungsplan zwingende Bestandteile
Krankplatz
Grenzen
Lager- Verkehrsfläche
Anschlüsse
Zufahrten
Darstellung des Bauablaufes:
Liniendiagramm
vertikale y-Achse Bauzeit
horizontale x-Achse Wegachse
Balkendiagramm
horizontale X-Achse Bauzeit
vertikale y-Achse Arbeitsabschnitte
Angaben die auf Gefahrenstoffen generell gemacht werden müssen
Bezeichnung des Stoffes oder Produktes und der Bestandteile
Gefahrensymbole
Gefahrenhinweise
Name und Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Vertreibers
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