Ehegatten waren bis zum Tod der Frau am 24.07.23 verheiratet.
Am 25.03.3024 zog der Mann wegen einem ehelichen Zerwürfnis dauerhaft aus der ehelichen Wohnung aus
Folgen?
Einzelveranlagung kein Gnadensplitting
hier die Besonderheit, da bereits bei Tod dauernd getrennt -> kein Splittingtarif siehe H32 “Dauerndes Getrenntleben im Todeszeitpunkt”
Fahrtkosten für Dienstreise (nach Bundesreisenkostengesetz mangels tats. Kosten) z.B 360km x 0,30 x 2 (hin+rück)
Arbeitgeber erstattet 144 Euro
Es sind Fahrtkosten in Höhe 216 Euro entstanden
Erstattung vom Arbeitgeber in Höhe von 144 Euro
Vom Aufwand die nach §3 Nr.16 die steuerfreie Erstattung durch den ArbG abziehen
(§3c (1): Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als BA oder WK abgezogen werden)
funktional westentliche Betriebsgundlagen+ stR
Bei Betriebsveräußerung und Betriebaufgabe
nur fuktionale Betrachtungsweise bei
BAS
Betriebsverpachtung im Ganzen H16(5) wesentliche
6(3)
§20/24/25 UmwStG
Mehraufwand z.B 56 Euro am Tag aber vollständige Mahlzeitengestellung.
Was passiert
MfV 56 Euro
Kürzung da:
Vollständige Mahlzeitengestellung oder z.B nur
mit Frühstück (dann nur Kürzung 20%)
Steht im §9 4a S. 8
Übernahme Gründungskosten durch die Kapitalgesellschaft ohne satzungsmäßige Regelung?
(eigentlich KSt-Karte)
VGA!!!
Bei der Übernahme von Kapitalerhöhungkosten durch die Kapitalgesellschaft ist das keine VGA
Betriebseröffnung
Welche Art der Gewinnermittung hat man wenn man nichts gewählt hat
BVV §4
Gewinnermittlung nach §4(3) muss man aktiv wählen
Wahl der Gewinnermittlungsart H 4(5) “Wahl der Gewinnermittlungsart”
§6b (und 6c)
Steuerpflichtige, die GuB oder Gebäude veräußern, können im WJ der Veräußerung von den AHK der in Satz 2 bezeichneten Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder im vorangeganenen WJ angeschafft worden sind….
Beachte auch im VORJAHR angeschaffte WG
z.B Verkauf von Aktien (nach 2008 angeschafft)
zu ermitteln im Girosammeldepot nach
Fifo §20(4)S.7 i.V.m §20(4)S.1
§6c wird gebildet, jedoch ist der Veräußerungspeis erst im neues Jahr zugeflossen.
Da jedoch der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf nach § 6c (1) i.V. §6b(1)S.2 Nr.1, Nr.3 begünstigt ist, wird der volle Veräußerungspreis ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses bereits im Zeitpunkt der Veräußerung gebildet
R6c (1)S.2, S.4
(Der Restwert des GuB/Gebäude, ist im Zeitpunkt der Veräußerung als BA aufzuzeichnen)
In Höhe der übertragenen stillen Reserven ist eine BA anzusetzen R6c (1) S.5
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