Gebäude
Ein durch Wände und Dach begrenztes und mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das den Zutritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten soll
Hütte
Gebäude von minderer Festigkeit und Größe
Betriebsstätten
Sachgesamtheiten von baulichen Anlagen und Inventar, die einem gewerblichen Betrieb dienen
Technische Einrichtungen
Technisch konstruierte und funktionierende Sachen bzw. Sachgesamtheiten
Warenvorräte
Nicht unerhebliche Mengen von Gegenständen, die zum Zweck ihres künftigen Verbrauchs vereinigt sind
Warenlager
Räumlichkeiten, in denen bestimmungsgemäß solche Warenvorräte in größerem Umfang gespeichert sind.
Fremd
Sache, die zumindest auch im Eigentum eines andren stehen und nicht herrenlos sind
Inbrandsetzen
wenn es für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Bestandteil einer Sache derart vom Feuer erfasst ist, dass er unabhängig vom Zündstoff selbstständig weiter brennen kann.
Brandlegung
Handlung, durch die eine Sache unmittelbar in Brand gesetzt werden soll
Teilweise zerstört
Wenn das Tatobjekt hinsichtlich eines zwecknötigen Teils oder für einen bestimmten Zweck unbrauchbar gemacht werd
Zerstört
Wenn die Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben ist
Andere Räumlichkeiten (§306a)
Gewisse Größe und Unübersichtlichkeit erforderlich
Der Wohnung von Menschen dienen (§306a)
Wenn die Räumlichkeit zum Tatzeitpunkt als Unterkunft verwendet wird, nicht entscheidend, ob sich Bewohner zum Zeitpunkt der Tat gerade im Gebäude aufhalten.
Dem Gottesdienst gewidmete Gebäude (§306a)
Schwere Gesundheitsschädigung (§306b)
Ernstlich entscheidend und nachhaltig; ausreichend, wenn das Opfer in ernste langwierige Krankheit verfällt, seine Arbeitskraft erheblich beeinträchtigt wird oder vergleichbar schwere Folgen eintreten.
Konkrete Gefahr des Todes (§306b)
Wenn Tod oder Überleben vom nicht mehr beherrschbaren Zufall abhängen
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