Fähigkeit =
Träger von Rechten & Pflichten zu sein
durch eigenes Habdeln eine Rechtsänderung herbeizuführen
Natürliche Personen
Rechtsfähigkeit: Start Geburt, Ende Tod
Geschäftsfähigkeit: richtet sich nach dem Alter
Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Rechtsfähigkeit: beginnt & endet mit Rechtsakt
Eintragung ins HR/VR/GR
=> voll Geschäftsfähig
Personenhandelsgesellschaften OHG, KG
Partnergesellschaften
keine Rechtspersönlichkeit
aber: Teilrechtsfähigkeit
=> Träger von Rechten & Pflichten
Kaufleute
OHG
KG
Kaufmann kraft Handelsgewerbe
Merkmale
auf Dauer angelegt
Selbständig
Tritt nach außen in Erscheinung
Gewinnerzielungsabsicht
Nicht freiberuflich
=> in kaufmännischer Weise eingerichtet; ansonsten Wahlrecht (Kannkaufmann/ Kleingewerbebetreiber)
Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung
AG
GmbH
Kaufmann kraft Rechtsform
= amtliches Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirkes
HR A = Einzelunternehmung, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
HE B = Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Inhalt
Firma, Sitz, Gegenstand Unternehmung
Gesetzliche Vertreter
Prokura
Art der Vetretungsberechtigung
Stamm- bzw. Grundkapital
Firma
= Name eines Kaufmanns, unter dem
Geschäfte betrieben werden
Unterschrieben wird
Klagen & verklagt wird
Rechtsgeschäftliches Handeln eines Vertreters für einen Vertretenen
,,Bankvollmacht”
berechtigt Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- & Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen
Nicht
Eröffnung weiterer Konten
Bestellung/ Rücknahme von Sicherheiten
Beantragung Karten/ Schließfächer
Auflösung Konten
berechtigt zur Vornahme aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte dieses Handelsgewerbes
nicht eintragungsfähig
Veräußerung/ Belastung von Grundstücken
Aufnahme Darlehen
Bestellung Sicherheiten
Prozessführung
berechtigt zu allen gerichtlichen & außergerichtlichen Geschäften & Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt
eintragungspflichtig
Veräußerung & Belastung von Grundstücken
Unterschreiben Bilanz, GuV-Rechnung, Steuererklärung
Anmeldung HR-Eintragung
Insolvenzanmeldung
Verkauf gesamtes Geschäft
Erteilung Prokura
Aufnahme neuer Gesellschafter in Personengesellschaft
Merke
Vollmachten gelten bis zum schriftlichen Widerruf
(Erlöschen nicht mit Tod Vollmachtgeber)
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