Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnenmen.
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (unter einem Jahr) oder mit Geldstrafe bedroht sind
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
§ 240 StGB Notigung
§ 242 StGB Diebstahl
§ 246 StGB Unterschlagung
§ 263 StGB Betrug
§ 267 StGB Urkundenfälschung
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (Nothilfe) abzuwenden.
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder ) an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädigenden Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung be-geht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siech-tum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise ) der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
das Opfer länger als eine Woche der Freihelt beraubt oder
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in) der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*
Ist in den Fällen des Abs. 1 die Sache dem Täter anver-traut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe.
sein Opfer am Vermögen zu schädigen und
sich selbst oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.
Wer in Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
der Strafbarkeit (§$ 13 - 21 StGB)
des Versuchs (§$ 22 - 24 StGB)
der Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe (§$ 25 - 31 STGB) der Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe ($$ 32 - 35 StGB)
Körperverletzungsdelikte (§§ 223 fl. StGB)
Tötungsdelikte (§$ 211 ff. StGB)
Wohnungen,
Geschäftsräume, das befriedete Besitztum oder
zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmte abgeschlossene Räume.
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Gewalt oder
Drohung mit einem empfindlichen Übel sein.
die Wegnahme
einer fremden beweglichen Sache.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Gebäude oder Hütten,
Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich
Warenlager oder -vorrate,
Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
Wälder, Heiden oder Moore oder
land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder
das Leben,
die Freiheit,
die körperliche Unversehrtheit (Gesundheit),
die Ehre,
Artikel 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 14 GG: Recht auf Eigentum
Demokratieprinzip,
Sozialstaatsprinzip,
Bundesstaatsprinzip
§ 123 StGB Hausfriedensbruch: Hausrecht.
§ 223 StGB Korperverletzung: Körperliche Unversehrtheit.
§ 239 StGB Freiheitsberaubung: Freiheit.
§ 242 StGB Diebstahl: Eigentum.
eine IHK-Unterrichtung gemäß § 34a GewO oder
eine IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO oder
einen sonstigen Befreiungstatbestand erfüllen und
grundsätzlich das 18.
einen (Unternehmens-)Ausweis („Bewacherausweis"),
u.U. das Namensschild oder die Kennnummer, und einen
Abdruck der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung,
Familienname, Geburtsname, vornamen,
Geschlecht,
Geburtsdaten (Datum, Ort, Land),
Saatsangehörigkeiten,
Wohnorte der letzten fünf Jahre,
Angaben zum
zur Wahrnehmung des Hausrechts, )
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, bei Erforderlichkeit und wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen
überwiegen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
zur Erfüllung eines Vertrages,
zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung,
zum Schutze
für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt oder
zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen.
Wie ist die Persönlichkeit aufgebaut?
Motive ?
Selbstwertgefühl ?
•Warum ist Menschenkenntnis im Sicherheitsbereich wichtig?)
Menschenkenntnis ist wichtig, um
• Merkmale des Charakters eines Menschen zu erkennen und in ihren Folgen zu
beurteilen,
• Eigenschaften einer Persönlichkeit zu nutzen, um schneller und wirksamer eigene Ziele zu erreichen,
gefahriche Situationen zu beobachten und richtig einzuschätzen
(. Täter zu erkennen und ihr Verhalten vorauszusehen
Entscheidungen zu treffen und in Handlungen umzusetzen
Wie repräsentiert man richtig?)
Repräsentation des Unterehmens durch
gepregtes Äußeres Haare Kleidung, Gesicht
Sicheres Auftreten Blickkontakt، freundlich sein, Lächeln ruhige Stimmlage sorgsame
• Wortwahl
Körpersprache, die der dienstlichen Position angepasst ist und eine positive
Einstellung zum Ausdruck bringt
Mimik, die Würde, Freundlichkeit und Verständnis ausdrückt
offenen Umgang mit allen Personen
Gleichbehandlung aller Personen
verbal (Worte)
nonverbal (Gestik, Mimik)
paraverbal (Tonfall)
extraverbal (Kleidung, Schmuck)
Was versteht man unter interkultureller Kommunikation?
Interkulturelle Kommunikation ist die soziale Interaktion von Personen oder Gruppen aus unterschiedlichen kulturellen (gesellschaftsgestaltenden) Umfeldern.
Dabei kann es sich um Wechselbeziehungen zwischen Einzelpersonen, sozialen Gruppen (z. B. Projektteams), Organisationen (z. B. Vereinen oder Firmen), Gemeinschaften (z. B. Reisegruppen), Subkulturen (Teilgruppen einer Gesellschaft mit eigenen Normen und Werten) oder Staaten handeln.
Eustress (positiv)
Distress (negativ)
Müdigkeit
Konzentrationsfehler
Wie sollte ein SMA mit Frustrationen umgehen?
Lösung der eigenen Frustration:
an sich selbst glauben
Misserfolge und Fehler als zum Leben gehörend ansehen
Lösungssuche
Ablenkung schaffen
sich an Erfolge erinnern
emotionale Zuwendung einfordern und annehmen
nichts „in sich hineinfressen“, sondern über Probleme reden
sich neue Ziele setzen
Lösung der Frustration bei anderen Personen:
Verständnis zeigen
gemeinsame Lösungssuche
an Erfolge erinnern
Anteilnahme zeigen
Freundlichkeit
aktive Gesprächsführung
Was können Folgen von Frustration sein?
Frustrationsfolgen:
Aggressionen
psychosomatische Beschwerden
Minderwertigkeitsgefühle
„keine Lust haben“
mangelnde Motivation
aber auch verstärkte Bemühungen zum Erreichen des Ziels
Was können Ursachen für Aggression sein?
Aggressionsursachen:
Angeborene Triebform / Überlebensinstinkt
Frustration: Frust, Wut
Erlerntes Verhalten: z. B. als Ergebnis von Bestrafungen
Welche Formen der Aggression gibt es?
Aggression kann innerlich oder äußerlich sein:
Innere Aggression:
In Gedanken werden andere Menschen geschädigt
Bewusstes Schädigen des eigenen Körpers
Äußere Aggression:
Verbale Schädigung: Hetze, Beschimpfen
Körperliche Schädigung: Ohrfeige, Gegenstand werfen
Gesellschaftliche Schädigung: Rassenhass, Mobbing
Krieg
Definition:
Aggression ist ein Verhalten, das anderen bewusst Schaden zufügen oder sie verletzen soll.
Wie geht ein Sicherheitsmitarbeiter (SMA) richtig mit Aggression um?
Umgang mit Aggressionen:
Ruhe bewahren – nicht provozieren lassen
Klarmachen des eigenen Handlungsspielraumes – z. B. durch Bezug auf Gesetze, Dienstanweisungen
Eigensicherung – Abstand halten, ggf. Verstärkung rufen
Objektive Beurteilung der Situation – Lage nüchtern einschätzen
Entschlossenes und selbstsicheres Auftreten – Selbstbewusst handeln
Keine Eskalation zulassen – Situation nicht verschärfen
Sich seiner Stellung bewusst sein – Rolle und Verantwortlichkeiten kennen
Dem anderen Grenzen setzen – ggf. den eigenen Verhandlungsspielraum deutlich machen
Ursachen von Konflikten
1. Geistige Ursachen / psychische Faktoren:
Emotionen, Gefühle
Stimmungen, Ängste
Abweichende Wertvorstellungen
Frustration, Aggressionen
2. Körperliche / äußere Ursachen:
Falscher Körperausdruck (Mimik, Gestik)
Falscher Ton, Aussprache, Betonung, Lautstärke
Unterschiedliche Mentalität
Stress, Vorurteile
Negativer erster Eindruck
Beleidigungen, Ignoranz
Bedrohungen
Informationsmangel
Gewaltanwendung
Wie entstehen Konflikte?
Konflikte entstehen, wenn unterschiedliche Interessen, Meinungen oder Bedürfnisse aufeinanderprallen.
Die Ursachen lassen sich in geistige/psychische und körperliche/äußere Faktoren einteilen.
Möglichkeiten zur Konfliktlösung
1. Konfliktprävention:
Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten
Verhindern von Gewaltausbrüchen
Entschärfung des Konfliktpotenzials vor dem Konfliktausbruch
2. Konfliktaustragung / konstruktiver Umgang:
Konflikt auf positive, konstruktive Ebene lenken
Konflikt aus Sicht des Betroffenen betrachten
3. Kompromiss:
Möglichkeiten zur Konfliktbeendigung suchen
Gemeinsamen Nenner finden
Spätere Analyse der Ursache, um neue Konflikte zu vermeiden
4. Konfliktverschiebung:
Zeitgewinn durch Abkühlung der Emotionen
Förderung sachlichen Denkens
Herstellen eines spannungsfreien Zustands
Wie zeigt sich aktives Zuhören?
1. Nonverbale Signale:
Blickkontakt
Körpersprache (dem Gegenüber zugewandt sein)
Gesten (z. B. Nicken, offene Hände)
2. Verbale Mittel:
Ergänzende Aussagen („Ich höre zu“)
Klärende Fragen stellen
Bestätigendes Wiederholen von Gesagtem
Fragearten
1. Offene Fragen
Verwendung: Für eine möglichst positive, ergebnis- und lösungsorientierte Kommunikation
• Meinungsfragen: Einstellung abfragen
→ „Was halten Sie von …?“
• Wissensfragen: Kenntnisse abfragen
→ „Wissen Sie, wie das funktioniert?“
• Problemfragen: Problembewusstsein schaffen
→ „Wie würden Sie das lösen?“
• Nutzenfragen: Ergebnis bewerten
→ „Was wäre der Nutzen Ihres Vorschlags?“
• Denkanstoßfragen: Denkimpulse setzen
→ „Was wäre, wenn Sie das so machen würden?“
• Reizfragen: Positiv herausfordern
→ „Halten Sie sich wirklich für …?“
• Auswirkungsfragen: Problemfolgen verdeutlichen
→ „Welche Folgen hätte Ihr Vorschlag?“
• Entscheidungsfragen: Lösungsalternativen abwägen
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2. Geschlossene Fragen
Verwendung: Für negative Kommunikation (Zwang, Manipulation, Verhöre, Bloßstellen)
• Suggestivfragen: Meinungen vorgeben
→ „Sie sind doch auch der Meinung, dass …?“
• Kettenfragen: Überforderung durch Frage-Reihen
• Alternativfragen: Vorgabe von zwei Antworten
→ „Gehen wir jetzt oder in fünf Minuten?“
• Gegenfragen: Ausweichen oder Gespräch beenden
→ „Wie meinen Sie das?“
• Rhetorische Fragen: Antwort nicht erwünscht
→ „Hallo, toller Tag heute, oder?“
Abstände und ihre psychologischen Hintergründe
1. Intimdistanz (0 bis 45 cm)
Ca. eine Armlänge
Zutritt in den Intimbereich einer Person
Zutritt erlaubt für Familie, Lebenspartner, enge Freunde
2. Erweiterter Nahbereich (45 bis 120 cm)
Ca. eine Schrittlänge
Zutritt erlaubt für Freunde oder gute Bekannte
3. Gesellschaftlicher Bereich (120 bis 360 cm)
Zutritt erlaubt für Kollegen oder allgemeine Bekannte
4. Öffentlicher Bereich (ab 360 cm)
Abstand zu Unbekannten, Passanten
Keine nahestehenden Personen
1. Frustration:
Enttäuschung oder Ärger, wenn Ziele nicht erreicht werden oder Dinge nicht wie gewünscht funktionieren.
Kann zu Wut oder aggressivem Verhalten führen.
2. Konflikt:
Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Personen oder Gruppen.
Entsteht durch unterschiedliche Meinungen, Interessen oder Bedürfnisse.
3. Deeskalation:
Ziel: Konfliktsituationen ruhig abbauen.
Maßnahmen:
Ruhig und verständnisvoll sprechen
Abstand halten
Keine Provokation erzeugen
Sicherheit für sich selbst und andere gewährleisten
4. Panik:
Plötzliche Angstreaktion in Stresssituationen
Typisches Verhalten: Menschen rennen unkontrolliert in verschiedene Richtungen
Richtiger Umgang:
Ruhe bewahren
Situation beobachten und sichern
Welche Personengruppen unterscheidet man?
Frauen / Männer
Ältere Mitbürger / Menschen mit Behinderung
Junge Menschen
Besondere Gruppen
Mitbürger mit Migrationshintergrund
Flüchtlinge
Motivationsmittel / Motivationsmethoden
Anerkennung / Lob / Belohnung:
Ziele setzen
Lob
Finanzielle Belohnung
Erfolge, Prüfungen, Prämien, Abschlüsse
Druck / Konsequenzen:
Konsequenzen aufzeigen
Emotionsdruck, Leistungsdruck, Zeitdruck oder Geldabzug
Anteilnahme / Interesse zeigen:
Mitleid
Aktives Zuhören
Zuneigung
Fragen, Rat, Ausdruck der eigenen Meinung, die andere Person in den Vordergrund stellen
Selbstwertgefühl
Stark / Positiv:
Freundlich
Offene Haltung
Respektvoll
Überzeugend
Bestimmend
Vertrauenswürdig
Kann sich gut selbst einschätzen
Vorsichtiger Gang
Bewegungen gezielt und angemessen
Schwach / Negativ:
Sprachfehler, undeutliche Aussprache
Hängende Schultern
Unsichere Bewegungen
Nervöse Gestik
Vermeidung von Augenkontakt
Angespannte Hände
Unsicherer/hektischer Blick
Neigt zur Selbstüberschätzung
Respektlos
Befehlerisch/provozierend
Kleine Schritte
Versteckte Hände
Potenzielle Rollen im Verhalten:
Potenzielle Führungspersönlichkeit
Potenzieller Täter
Potenzielles Opfer
Respektvoller Umgang mit anderen Kulturen
Verständnis für Unterschiede
Was sind Motive? Beweggründe für unser Handeln
Welche Arten von Motivation kennen Sie?
Primäre (angeborene)
Erworbene
Verstand – Gefühl – Trieb
Was darf ich bei der Selbsthilfe?
Wegnahme
Zerstörung / Beschädigung
Widerstand mit Gewalt brechen
Festnehmen
Rationalisierung
Depression
Aggression
Aggression: physisches oder psychisches Verhalten mit dem Ziel, andere zu verletzen, zu schädigen oder zu zerstören.
Möglichkeiten: Prävention, Austragung, Kompromiss, Vorverlagerung
Definition: Eine erhöhte Leistungsbereitschaft des Körpers
Formen von Stress:
Distress: negativer Stress, z. B. Disharmonie
Eustress: positiver Stress, z. B. Euphorie
Sinne: Riechen, Fühlen, Schmecken, Hören, Sehen (inklusive Gefühlswahrnehmung)
Definition: Fähigkeit, andere Menschen einschätzen zu können
Erwerb: Selbstbeobachtung, Fremdbeobachtung, Erfahrung
Der erste Eindruck ist das Gesamtbild der Persönlichkeit einer Person in einer Situation
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance
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