Nenne die Definition für den Flammpunkt.
Ist die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der die Dämpfe in Luft bei Annäherung einer Zündquelle aufflammen und bei deren Wegnahme wieder erlöschen.
Nenne die Definition für den Brennpunkt.
Ist die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der die Dämpfe in Luft bei Annäherung einer Zündquelle aufflammen und bei deren Wegnahme weiterhin brennen.
Nenne die Definition für den Zündpunkt.
Ist die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der sich die Dämpfe in Luft z.B. an einer heißen Oberfläche selbst entzünden.
Nenne die 4 W-Fragen im CBRN Einsatz.
Was
Wie viel
Warum
Wohin
Nenne die 6 Sachinformationen im CBRN Einsatz.
Gefahrendiamant
Flammpunkt
Dampfdichteverhältnis
Erscheinungsbild
Reaktionsverhalten
Bemerkungen+Hinweise
Nenne die Nummern und deren Bedeutung zur Kennzeichnung der Gefahr auf orangenen Warntafeln.
2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff.
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
X Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser
Nenne die Farben und Bedeutung der Felder des Gefahrendiamanten.
Von links im Uhrzeigersinn beginnend:
Blau = Gesundheitsgefahr
Rot = Brandgefahr
Gelb = Reaktionsgefahr
Weiß = Zusatzhinweise (w = Kein Wasser zum Löschen verwenden, Flügelrad = Bei Freiwerden des Stoffes Gefahr durch ionisierende Strahlung)
Info:
Felder können Nummern von 0-4 enthalten. Bei 0 unter normalen Bedingungen keine Gefahr. Mit steigender Zahl erhöht sich die Gefahr.
Nenne die Gefahrgutklasse und Unterklasse des Gefahrenzettels.
1. Explosive Stoffe (Gefahrgutklasse)
1.1 Massenexplosionsfähig (Unterklasse)
Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. Eine Massen-explosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung gleichzeitig erfasst.
1.2 Nicht Massenexplosionsfähig (Unterklasse)
Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen.
1.3 Nicht Massenexplosionsfähig (Unterklasse)
Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen.
1.4 Nicht Massenexplosionsfähig (Unterklasse)
Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkun-gen bleiben im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt.
1.5 Massenexplosionsfähig (Unterklasse)
Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe. Die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder des Überganges eines Brandes in eine Detonation ist unter normalen Beförderungsbedingungen sehr gering.
1.6 Nicht Massenexplosionsfähig (Unterklasse)
Diese Gegenstände enthalten überwiegend extrem unempfindliche Stoffe und weisen eine zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung auf.
2. Gase (Gefahrgutklasse)
2.1 Entzündbare Gase (Unterklasse)
2.1 Nichtentzündbare, nicht giftige Gase (Unterklasse)
2.3 Giftige Gase (Unterklasse)
Nenne die Gefahrgutklasse des Gefahrenzettels.
3. Entzündbare Flüssigkeiten
Nenne die Unterklasse des Gefahrenzettels.
4.1 Entzündbare feste Stoffe
Leicht brennbare feste Stoffe und Gegenstände
Selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe
Desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2 Selbstentzündliche Stoffe
Pyrophore Stoffe: Stoffe, die sich bei Kontakt mit Luft bereits in kleinen Mengen innerhalb von maximal fünf Minuten selbst entzünden können. Selbsterhitzungsfähige Stoffe.
4.3 Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Chemische Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser brennbare Gase freiset-zen, welche in Verbindung mit Luft potenziell explosionsfähige Gemische er-zeugen können.
5.1 Entzündend oxidierend wirkende Stoffe
Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sind, jedoch durch die Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder unterstützen können.
2 % Erhöhung der Sauerstoffkonzentration bedeutet doppelte Abbrandgeschwindigkeit.
5.2 Organische Peroxide
Organische Peroxide besitzen die Eigenschaft, sich bei normalen oder erhöhten Temperaturen exotherm zu zersetzen. Während der Zersetzung können schädliche oder entzündliche Gase oder Dämpfe freigesetzt werden.
6.1 Giftige Stoffe
Stoffe, die bei einmaliger oder kurzzeitiger Exposition in vergleichsweise ge-ringer Dosierung gesundheitsschädigende oder tödliche Auswirkungen auf den Menschen haben können.
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Substanzen, die nachweislich oder vermutlich Krankheitserreger enthalten.
7. Radioaktive Stoffe (Gefahrgutklasse)
7A (Unterklasse)
Radioaktive Stoffe der Kategorie I
Transportkennzahl TI = 0 (nicht größer als 0,05)
Höchste Dosisleistung: nicht mehr als 0,005 mSv/h
TI x 10 = Dosisleistung in μSv/h und 1 m Abstand
7B (Unterklasse)
Radioaktive Stoffe der Klasse II
Transportkennzahl TI = größer 0 aber nicht größer 1
Höchste Dosisleistung: mehr als 0,005 mSv/h, aber nicht größer als 0,5 mSv/h
7C (Unterklasse)
Radioaktive Stoffe der Klasse III
Transportkennzahl TI = größer 1 aber nicht größer 10
Höchste Dosisleistung: mehr als 0,5 mSv/h, aber nicht größer als 2 mSv/h
7E (Unterklasse)
Spaltbare Stoffe .Die Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) dient zur Bewertung des Abstands des transportierten Materials von der kritischen Masse, die für die Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion erforderlich ist
8. Ätzende Stoffe
Stoffe, die durch chemische Reaktionen eine dauerhafte Schädigung der Haut hervorrufen können.
9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Gefahrgutklasse)
Materialien und Objekte, die während des Transports eine spezifische Gefahr darstellen, welche nicht durch die Definitionen anderer Gefahrgutklassen abgedeckt wird.
9. Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände (Gefahrgutklasse)
9A (Unterklasse)
Lithiumbatterien
Nenne die Dosis Referenzwerte und für welchen Einsatzanlass diese aufgenommen werden dürfen (gemäß FwDv 500).
In Ausnahmefällen, in denen es möglich ist, dass die effektive Dosis den Wert von250 mSv überschreitet, kann die Einsatzleitung zur Rettung von Menschenleben etc. (siehe Einsatzanlass 250 mSV) einen erhöhten Referenzwert von 500 mSv festlegen.
Sofern im Einsatz die effektive Dosis 100 mSv überschreiten kann, darf die Tätigkeit im A-Einsatz nur von Freiwilligen ausgeführt werden, die vor dem jeweiligenEinsatz zugestimmt haben.
Nenne die bei der Feuerwehr Hamburg im Mehrgasmessgerät X-am 5600 verbauten Sensoren und dazugehörigen Alarmschwellen.
UEG:
A1: 10 %
A2: 20 %
Sauerstoff (O2):
A1: 20,49 Vol %
A2: 23 Vol %
Kohlenmonoxid (CO):
A1: 30 ppm
A2: 500 ppm
Kohlendioxid (CO2):
A1: 0,5 Vol %
A2: 1 Vol %
Cyanwasserstoff (HCN):
A1: 0,9 ppm
A2: 3,5 ppm
Schwefelwasserstoff (H2S):
A1: 5 ppm
A2: 20 ppm
Nenne die Einsatzgrundsätze für das X-am 5600.
Das Gerät ist immer mitzunehmen.
Lufteinzug der Sensoren muss immer frei bleiben.
Einsatzstelle, wenn möglich, belüften.
Das Gerät muss jeden Morgen einer Sichtkontrolle unterzogen werden und durch einen Anzeigetest (Bumbtest) an der Wache geprüft werden.
Nenne den Ablauf bei Auslösen des A1-Alarms (Aufmerksamkeitsschwelle) eines Mehrgasmessgerätes.
Nenne den Ablauf bei Auslösen des A2-Alarms (Handlungsschwelle) eines Mehrgasmessgerätes.
Was ist zu beachten, wenn ein ! oder ein X auf dem Display des X-am 5600 angezeigt wird?
Nenne die Alarmschwellen des bei der Feuerwehr Hamburg eingesetzten CO-Warngeräts.
Nenne den Inhalt des Strahlenmesskoffers HLF.
10 x Personendosimeter (OSL)
1 x Referenzdosimeter (grün)
6 x Dosiswarngerät (RadEye G-10)
2 x Dosisleistungswarngerät (GammaFlash)
1 x Dosisleistungsmessgerät (X5C FW) (2. Gerät ist im Mannschaftskabine verbaut)
1 x Kontaminationsnachweisgerät (CoMo 170 ZS)
Im Deckelfach:
Strahlenschutzerfassungsblatt
10 x Personenbegleitkarten
Taschenkarte Strahlenmesskoffer
Zugehörige Bedienungsanleitungen
Patientenbegleitkarte
Handhabung GEE:
Stoffe mit *: Bei Leckage grüne Seiten für Berechnung von Absperrungen beachten.
Stoffe mit w: Bei Leckage in Wasser grüne Seiten für Berechnung von Absperrungen aufgrund von Atemgiften beachten.
Was regelt das ADR und wo ist der Unterschied zur GGVSEB?
Das ADR ist ein europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Trifft Regelungen für Gefahrgut wie z.B. die Kennzeichnung mit Gefahrzetteln.
Die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschiffahrt) ist eine Verordnung auf Grundlage des GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) und setzt die Vorgaben des ADR in nationales Recht um.
Normenhierarchie:
ADR (Internat./EU) —> EU-Richtlinie 2008/68/EG (EU) —> GGBefG (DE) —> GGVSEB
Was ist das GHS und was wird dadurch geregelt.
Das GHS (Global Harmonisiertes System) ist ein internationales System der Vereinten Nationen, welches einheitliche Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien festlegt. Trifft Regelungen für Gefahrstoffe wie z.B. H- und P-Sätze sowie Kennzeichnung mit H- und P-Sätzen.
GHS (Global) —> CLP Verordnung (EU) —> ChemG (DE) —> GefStoffV
Was geben die Signalwörter in Verbindung mit den GHS-Gefahrenpiktogrammen an und wie lauten sie?
Signalwörter geben das Ausmaß der Gefahr an.
Gefahr: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
Achtung: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien
GHS-Symbole:
GHS07 weist auf weniger schwere Gesundheitsgefahren wie Haut-/Augenreizung hin.
GHS08 weist auf schwerwiegendere systemische Effekte wie krebserregende Wirkung hin.
Gefahrengruppen nach FwDV 500:
Welche Maßnahmen gelten für Gefahrengruppe 1?
Einsatzbereiche ohne Notwendigkeit spezieller Ausrüstung.
Atemschutz erforderlich zur Vermeidung von Inkorporation.
Bei Ausschluss einer Inkorporationsgefahr ist Atemschutz entbehrlich.
Welche Maßnahmen gelten für Gefahrengruppe 2?
Einsatzbereiche erfordern Sonderausrüstung für die Sicherheit der Einsatzkräfte.
Tätigkeiten erfolgen unter strenger Überwachung. (z.B. Persondosimeter)
Dekontamination und Desinfektion sind obligatorisch
Welche Maßnahmen gelten für Gefahrengruppe 3?
Einsatzbereiche erfordern Sonderausrüstung sowie spezielle Überwachung.
Dekontamination und Desinfektion.
Anwesenheit einer sachkundigen Person ist notwendig, um Gefährdungen zubeurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Was ist zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefahrengruppen zu beachten?
Eine Menschenrettung wird grundsätzlich in Hamburg IMMER durchgeführt.Die Einsatzkräfte sind jedoch mindestens mit der Schutzkleidungsform 1 und Isoliergeräten als Atemschutz auszurüsten.
Ausgenommen sind nur:
Kernbrennstoffe
Biolabore der Risikogruppe 4 (Bernhard-Nocht-Institut in HH)
Militärischer Anlagen mit Munition oder chem. Kampfstoffen
Was besagt das Abstandsquadratgesetz?
Die Intensität (I) einer punktförmigen Strahlungsquelle nimmt mit dem Quadrat des Abstandes ab.
Beispiel:
I = 1/r^2
r= Faktor um den der Abstand vergrößert oder veringert wird.
Abstand wird von 1 m auf 2 m vergrößert: I = um 1/4 kleiner.
Abstand wir von 2 m auf 1 m verkleinert: I = um 4 größer.
Gefahrennummer
X323
Entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet
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