Verabschiedungfsfeier Arbeitnehmer
Keine Betriebsveranstaltung, da nicht für alle Arbeitnehmer
Handhabung?
Kein AL R 19.3 (2)Nr. 3, da Aufwand nicht größer als 110 Euro pro Person.
Geschenke bis 60 Euro sind in diese Grenze mit einzubeziehen
Wenn Sachgeschenke (größer als Aufmerksamkeiten von 60 Euro, die nicht zum Arbeitslohn gehören) sind dann §8(2) S.1 Arbeitlohn
und
4% als üblichen Preisnachlass abziehen
Arbeitnehmer bekommt ein Smartphone als Abschiedsgeschenk
Bruttokosten örtlicher Händler 730 Euro
Bruttokosten Internetpreis 680 Euo
Grds. übl. Endpreis am Abgabeort §8(2) S.1 Hier 730 Euro abzüglich Abschlag 4% also 700,80 €
Alternativ Ansatz günstigster Marktpreis von 680 Euro, aber ohne Abschlag
AG kann um eine individuelle Besteuerung zu Verhindern, den geldwerten Vorteil i.H.v. 680 Euro pauschal mit 25% n. §40 (2) S.1 Nr. 5 versteuern
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