ESG-Itegration
ESG-IntegrationIm Vordergrund steht hier der positive Beitrag zur Nachhaltigkeit, d. h. systematische und ausdrückliche Einbeziehung von ESG-Faktoren in die Investmentanalyse und Anlageentscheidung.ESG-Integration schließt keine Investition aus, d. h. es kann in alle Unternehmen, Branchen oder Regionen investiert werden, solange die ESG-Risiken identifiziert und berücksichtigt werden.
Best-in-Class Ansatz
Hierbei werden basierend auf den ESG-Kriterien die besten Unternehmen innerhalb einer Branche, Kategorie oder Anlageklasse ausgewählt.Da es sich aber lediglich um die Besten ihrer Branche – so beispielsweise auch der Ölbranche – handelt, sagt dieser Ansatz ggf. noch nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit des Unternehmens im Sinne der Sustainable Development Goals (SDGs) aus.
Negatives Screening
Hierbei handelt es sich um eine dem Best-in-Class-Ansatz genau entgegengesetzte Anlagestrategie des Fondsmanagements bei nachhaltigen Geldanlagen.Beim Negativ-Screening geht es darum Unternehmen zu finden, die in Bezug auf die ESG-Kriterien im Vergleich zu ihren Konkurrenten schlecht abschneiden und deshalb bei der Portfolio-Zusammenstellung nicht berücksichtigt werden.
Normbasiertes Screening
Das Investment wird hier nach seiner Konformität (Übereinstimmung im Handeln oder Denken) mit bestimmten internationalen Standards und Normen wie beispielsweise dem UN Global Compact oder den 17 SDGs überprüft.
Impact-Investing
Mit Impact-Investing ist eine Investition in Unternehmen oder Finanzprodukte gemeint, die mit der gezielten Absicht erfolgt, nicht nur eine finanzielle Rendite zu erzielen, sondern auch einen messbaren positiven Beitrag für Umwelt und Gesellschaft zu leisten.Das Impact-Investing geht dabei weit über das bloße investieren nach den ESG-Kriterien hinaus und zielt zusätzlich auf einen nennenswerten Beitrag zum Erreichen der 17 SDGs ab.
Greenwashing
Nachhaltigkeitskriterien spielen eine immer größere Bedeutung bei der Finanzanlage. Was umfassen diese Kriterien?
Nenne die drei Kriterien
Governance (Unternehmensführung)
Social (Soziales)
Global (weltweit)
Welche Aussagen treffen auf die EU-Offenlegungsverordnung zu?
Sie beinhaltet Regelungen für die Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit.
Sie soll Investoren Klarheit verschaffen, ob und wie nachhaltig investiert wird.
Sie klassifiziert drei Produktkategorien.
Sie definiert Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen vor Vertragsabschluss.
Erkäre Nachhaltigkeitsrisiken
Ereignisse aus dem ESG-Bereich, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert eines Investments haben können.
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