Werkvertrag
Es werden Dienstleistungen gegen Entgeld erbracht mit einer Erfolgsgarantie.
Der Berater haftet entsprechend für die Qualität seiner Beratung, nicht aber dafür, ob der Kunde seiner Beratung folgt
Dienstvertrag
Dienstleistung gegen Entgeld, aber ohne Erfolgsgarantie
Beratungsvertragka
Kann sowohl ein Dienstvertrag mit einer allgemeinen Beratungslristung darstellen als auch einen Werkvrtrag mit konkreten Beratungsziel.
Auskunftsvertrag
Stillschweigender Vertrag.
Wenn Kunde zB. Die Kenntnisse vom Berater für eine bestimmte Anlageentscheidung in Anspruch nehmen will und der Berater dem nachkommt.
Geschäftsbesorgungsvertrag
ebensfalls Dienst- oder Werskvertrqag und stellt entgeldliche Besorgung einer Tätikeit wirtschaftlicher Art dar, die ursprünlich eig dem Auftraggeber selbst obliegt.
Der Geschäftsbesorgeer arbeitet im Auftrag und Intersse des Auftragsgeber
zB. Steuerberater
Vertäge Zugunsten Dritte
Begünstigung Dritter
Ist die Begünstigung des Dritten auf den Todesfall des Begünstigenden bezogen, ist zu beachten, dass dieser vertrag von den Erben widerrufen werden kann, solange der Begünstigete seine Ansprüche (gegenüber Bank) noch nicht geltend gemacht hat.
Empfehlung zu prüfen ob eine testamentarische Regelung die bessere Variante ist.
Vertretung einer Natürlichen Person
-Vollmacht
-gesetzlicher Vertreter,
z.B. bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit (Eltern, Vormund, Betreuer)
Vertretung
Juristische Person
-Prokura
-Handlungsvollmacht
-gesetzliche Vertreter,
z.B. Vorstände einer AG oder Geschäftsführer einer GmbH
Vorstände oder Geschäftsführer sind „Organe“ einer juristischen Person, ohne die die juristische Person nicht geschäftsfähig wäre.
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