Buffl

81-73

JH
by Jonas H.

Wie verhalten sich Aufzüge im Brandfall ?

Verhalten beim Eingang eines Signals der Rücksendeeinrichtung:

  1. Alle Befehlsgeber müssen unwirksam gemacht werden und alle Fahrbefehle gelöscht werden

  2. „Tür AUF“ und Notruftaster müssen wirksam bleiben

  3. Hörbares Signal (zwischen 35 dB und 65 dB einstellbar und auf 55 dB voreingestellt) wenn sich der Aufzug in der Inspektionssteuerung, der Rückholsteuerung oder einer Wartungssteurung befindet. Das höhrbare Signal muss abbrechen, wenn diese ausgeschaltet sind.

  4. Aufzug muss in der Haltestelle die Türen schließen und ohne Unterbrechung in die Bestimmungshaltestelle fahren. Ein hörbares Signal muss im Fahrkorb so lange ertönen, bis die Türen geschlossen sind. Wenn die Offenhaltzeit der Tür 20s überschreitet, müssen Schutzeinrichtungen der Tür unwirksam gemacht werden und die Türen müssen versuchen zu schließen

  5. Bei nicht selbsttätig kraftbetriebenen Türen oder handbetätigte Türen muss der Aufzug in der Haltestelle stehen bleiben, sofern die Türen geöffnet sind

  6. Bewegt sich der Aufzug aus der Bestimmungshaltestelle weg, muss dieser an der nächsten Haltestelle, ohne die Türen zu öffnen, halten und zurück zur Bestimmungshaltestelle fahren

  7. Die selbsttätige Fahrt zur untersten Haltestelle muss unwirksam gemacht werden

  8. Bei Ankunft an der Bestimmungshaltestelle müssen Aufzüge mit kraftbetätigten Türen die Türen öffnen und ein hörbares Signal (z. B. eine Sprachnachricht) und/oder eine sichtbare Anzeige (z. B. ein Anzeigetext „Feueralarm – Aufzug außer Betrieb – Aufzug verlassen“) aktivieren und sich wie folgt verhalten:

    1. Spätestens, wenn die Türoffenhaltezeit 20 s überschreitet, müssen die Schacht- und Fahrkorbtüren geschlossen werden und der Aufzug außer Betrieb gehen. Die TÜR-AUF- und Notruf-Taster müssen wirksam bleiben. Um der Feuerwehr die Prüfung zu ermöglichen, ob der Fahrkorb da ist und keine Personen im Fahrkorb eingeschlossen sind, muss jeder Außenruf an der Bestimmungshaltestelle ein Öffnen der Türen für maximal 20 s des Aufzugs bewirken, der sich an der Bestimmungshaltestelle befindet.

    2. Entsprechend nationalen Vorschriften und wenn vor den Schachttüren an der Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) ein sicherer Bereich vorgesehen ist, darf der Aufzug mit geöffneten Fahrkorb- und Schachttüren parken. Der Aufzug muss außer Betrieb genommen werden.

  9. Aufzüge mit handbetätigten Türen müssen nach Erreichen der Bestimmungshaltestelle außer Betrieb genommen werden, die Türen entriegeln und ein hörbares Signal (z. B. eine Sprachnachricht) und/oder eine sichtbare Anzeige (z. B. ein Anzeigetext „Feueralarm – Aufzug außer Betrieb – Aufzug verlassen“) aktivieren

  10. Der Aufzug muss automatisch in den Normalbetrieb zurückkehren, wenn das Signal/die Signale der Rücksendeeinrichtung zurückgesetzt wird/werden



Kurz:

  • Nach Eingang eines Brandmeldesignals:

    • Alle gespeicherten Fahrbefehle werden gelöscht.

    • Bedienelemente im Fahrkorb und an den Haltestellen sind deaktiviert.

  • „Tür AUF“ und Notruftaster müssen wirksam bleiben

  • Der Aufzug fährt automatisch und ohne Unterbrechung zur Brandfallhaltestelle. Regeln nach Türsystem:

    • Automatische Türen: schließen und Fahrt zur Haltestelle.

    • Handbetätigte Türen: bei offenem Zustand bleiben sie offen; sonst Fahrt zur Haltestelle.

    • Bei Abwärtsfahrt wird an der nächsten Haltestelle gestoppt, ohne Türöffnung, dann Rückfahrt.

  • Nach Erreichen der Haltestelle:

    • Türen öffnen, Aufzug steht nicht mehr für Normalbetrieb zur Verfügung.

    • Bei Verbot des Offenhaltens: Notöffnungseinrichtung (z. B. Dreikantschlüssel)

  • Normalbetrieb nur nach Rücksetzung durch befugte Personen möglich. Rücksetzung nur nach Reset des Brandmeldesystems oder mittels spezieller Einrichtung.

  • Rücksetzung nur nach Reset des Brandmeldesystems oder mittels spezieller Einrichtung.



Author

Jonas H.

Information

Last changed