Regelt allg. Vertragsgrundlagen
(Zivilrechtlich)
seit Finanzkrise 2008 sollen diese Auflagen eine wiederholte Krise vermeiden
regelt aufsichtsrechtlichen Pflichten der Banken
Risikobegrenzung
Großkredite, Millionenkredite, Organkredite
Offenlegung Wirtschaftlicher Verhältnisse
Basel III (2014)
konkretisiert das KWG
=> beschreibt, wie Banken Risiken zu managen & interne Abläufe zu gestalten haben
ab 10% des haftenden Eigenkapitals
=> Meldung an Deutsche Bundesbank
max. 25% des haftenden Eigenkapitals darf als Kredit ausgegeben werden
einstimmige Entscheidung der Geschäftsleitung
quatalsweise Meldung an deutsche Bundensbank
Kredite an eng verbundene Personen ab 50TEUR
=> einstimme Entscheidung Geschäftsführung
=> Zustimmung Aufsichtsorgan
Hohe Mindest-Eigenkapitalforderung
Jederzeitige Liquiditätsausstattung
Initiiert Geschäfte & Betreuung Kreditnehmer
Erste Votum (Kreditentscheidung)
zweites, unabhängiges Votum
klare Kompetenzzuordnung
Bei abweichenden Voten
=> Eskalationsverfahren
(Entscheidung auf eine höhere Kompetenzstufe zu verlagern)
Ratingverfahren, Scoring
=> Beurteilung Kreditwürdigkeit
Beurteilung Kreditausfallrisiko
=> Kapitaldienstfähigkeit
Jährliche Überprüfung Risikoeinstufung
Abhängig mit Risikoklassifizierungsverfahren
Prüfung Werthaltigkeit & rechtlicher Bestand von Sicherheiten vor Kreditvergabe
Regelmäßige Prüfung
Kontrolle ob valutierten Mittel tatsächlich der vereinbarten Verwendung zukommen
Kreditnehmerlimit
bei erheblicher Bonitätsverschlechterung
Betreuung außerhalb Marktbereich
Rückzahlung akut gefährdet
=> Sanierung
=> Abwicklungsprozess
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