8.1 Einführung: Was sind externe Effekte?
Ein externer Effekt (oder Externalität) liegt vor, wenn das Handeln eines Wirtschaftssubjekts (z. B. ein Unternehmen oder ein Konsument) indirekt Auswirkungen auf andere hat – ohne, dass diese Wirkungen über den Marktpreis abgegolten werden.
Das bedeutet: Die Kosten oder Nutzen einer Handlung treffen Dritte, die nicht direkt beteiligt sind. Diese Auswirkungen finden also außerhalb des Marktmechanismus statt – daher „extern“.
Sie kaufen ein Haus in einem ruhigen Dorf, 30 km von Ihrer Arbeitsstätte entfernt. Kurz darauf wird eine Autobahn gesperrt, und der Umleitungsverkehr führt durch Ihr Dorf – für fünf Jahre.
Folgen:
Lärm und Abgase mindern Ihre Lebensqualität.
Der Wert Ihres Hauses sinkt.
→ Sie erleiden Kosten, obwohl Sie nichts mit der Entscheidung oder Nutzung der Straße zu tun haben. Das ist ein typisches Beispiel für einen negativen externen Effekt.
Sie betreiben ein Restaurant in einer unscheinbaren Gegend. Das Geschäft läuft mäßig – bis gegenüber ein hochwertiger Möbelladen eröffnet und nebenan eine Modeboutiqueeinzieht.
Mehr zahlungsfähige Kundschaft kommt in die Gegend.
Diese Kunden kombinieren ihren Einkauf mit einem Restaurantbesuch bei Ihnen.
→ Ihr Umsatz steigt, ohne dass Sie selbst dafür direkt verantwortlich sind. Das ist ein positiver externer Effekt.
Eine Externalität liegt vor, wenn eine Konsum- oder Produktionsaktivität indirekt andere Marktteilnehmer beeinflusst, ohne dass sich dies im Preis widerspiegelt.
Positive externe Effekte → Nutzen für Dritte (z. B. gepflegter Garten, neue Boutiquen).
Negative externe Effekte → Kosten für Dritte (z. B. Lärm, Umweltverschmutzung).
Diese externen Wirkungen finden außerhalb des Marktes statt, weil sie nicht über Angebot und Nachfrage ausgeglichen werden.
8.2 Die Wirkung externer Effekte
Externe Effekte treten in vielen Situationen auf – im Alltag ebenso wie in großen wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Allen gemeinsam ist:
Die Wirkung wird am Markt nicht bezahlt oder ausgeglichen.
Beispiel: Der Besitzer eines Möbelladens profitiert nicht finanziell, wenn durch sein Geschäft die Umsätze eines benachbarten Restaurants steigen.
Er verlangt dafür keinen Anteil am Gewinn, obwohl das Restaurant durch ihn mehr Kundschaft erhält.
Das zeigt: Positive oder negative externe Effekte werden nicht über Preise am Markt geregelt. Es findet kein Ausgleich zwischen Verursacher und Betroffenem statt.
Ein klassisches Beispiel für negative Externalitäten ist das Verhältnis zwischen einem Chemiewerk und einem Fischer:
Das Chemiewerk leitet Abwässer in einen See.
Der Fischer kann keine Fische mehr fangen, weil das Wasser verschmutzt ist. → Der Schaden des Fischers wird nicht im Preis der Chemikalien berücksichtigt.
Das Chemiewerk verursacht also gesellschaftliche Kosten, die nicht von ihm, sondern von anderen getragen werden.
In der Volkswirtschaftslehre spricht man in solchen Fällen von einer Fehlallokation der Ressourcen:
Die Preise am Markt spiegeln nicht die tatsächlichen (gesellschaftlichen) Kosten wider.
Der Markt sorgt deshalb nicht automatisch für eine effiziente Ressourcennutzung.
Kapital und Arbeit werden falsch eingesetzt – in diesem Fall zu stark in die Chemieproduktion.
Das bezeichnet man als Marktversagen: Der Markt allein kann keine optimale Verteilung der Ressourcen gewährleisten, wenn externe Effekte vorhanden sind.
Die Abbildung zeigt den negativen externen Effekt am Beispiel des Chemiewerks:
Die Angebotskurve stellt die privaten Grenzkosten des Unternehmens dar – also die Kosten, die das Chemiewerk selbst berücksichtigt.
Zusätzlich gibt es externe Grenzkosten: Sie entstehen durch Schäden an Umwelt und Fischerei.
Addiert man beide Kostenkomponenten, erhält man die gesellschaftlichen Grenzkosten.
Erklärung der Symbole:
P₁ = Preis, der sich am Markt ohne Berücksichtigung externer Kosten bildet.
Q₁ = Produktionsmenge, die das Unternehmen wählt, um Gewinn zu maximieren.
P* = gesellschaftlich optimaler Preis (inklusive externer Kosten).
Q* = gesellschaftlich optimale Produktionsmenge.
Im Marktgleichgewicht (ohne Eingriff) produziert das Unternehmen zu viel (Q₁) und verkauft zu einem zu niedrigen Preis (P₁), weil die Umweltschäden nicht eingepreist sind.
Aus gesellschaftlicher Sicht wäre es effizienter,
weniger zu produzieren (Q*)
und einen höheren Preis (P*) zu verlangen, damit alle tatsächlichen Kosten (einschließlich Umweltkosten) berücksichtigt werden.
Der grau markierte Bereich in der Grafik zeigt den Wohlfahrtsverlust bzw. die gesellschaftlichen Gesamtkosten der negativen Externalität.
Externe Effekte führen dazu, dass private und gesellschaftliche Kosten auseinanderfallen.
Der Markt produziert mehr, als gesellschaftlich optimal wäre.
Dies ist eine Fehlallokation von Ressourcen: Zu viel Arbeit und Kapital fließen in eine Produktion, die Schäden verursacht.
Solche Situationen sind ein klassisches Beispiel für Marktversagen.
Merksatz:
Bei negativen externen Effekten (z. B. Umweltverschmutzung) sind die gesellschaftlichen Kosten höher als die privaten Kosten. Der Markt führt daher zu Überproduktion und Wohlfahrtsverlusten.
8.3 Staatlicher Handlungsbedarf
Wenn Unternehmen aufgrund externer Effekte (z. B. Umweltverschmutzung) mehr produzieren, als gesellschaftlich wünschenswert, ist ein staatliches Eingreifen notwendig, um das Marktversagen zu korrigieren.
Ein staatlicher Eingriff muss alle Unternehmen betreffen, die denselben externen Effekt verursachen.
Beispiel: Wenn mehrere Chemiewerke Abwässer in Gewässer einleiten, darf der Staat nicht nur eines regulieren.
-> Sonst hätten die nicht regulierten Firmen Wettbewerbsvorteile, und der negative externe Effekt (z. B. Gewässerverschmutzung) bliebe bestehen.
Wie der Staat eingreifen sollte, hängt davon ab, wie flexibel die Unternehmen auf Auflagen reagieren können – also von der Produktionsfunktion.
a) Linear-limitationale Produktionsfunktion
(Siehe Kapitel 3.2.2) Hier können Produktionsfaktoren nicht gegeneinander ersetzt werden.
Das Unternehmen kann nur mehr oder weniger produzieren, aber nicht die Technologie verändern.
Staatliche Maßnahme: Der Staat kann die Produktionsmenge beschränken oder die Produktion ganz verbieten.
b) Substitutionale Produktionsfunktion
(Siehe Kapitel 3.2.3) Hier können Produktionsfaktoren ersetzt werden (z. B. Kapital statt Arbeit, neue Technik statt Schadstoffausstoß).
Das Unternehmen kann seine Produktionsweise anpassen, wenn sich der Preis oder die Kostenstruktur ändern.
Deshalb sollte der Staat hier marktorientierter eingreifen, also Anreize setzen statt zu verbieten.
a) Produktionssteuer (Pigou-Steuer)
Wenn alle Chemiewerke das gleiche Produkt herstellen und mit einer linear-limitationalen Produktionsfunktion arbeiten, kann der Staat eine Produktionssteuer pro Outputeinheit einführen.
Diese Steuer soll die externen Kosten abbilden (z. B. Umweltschäden).
Unternehmen berücksichtigen dadurch höhere Grenzkosten. → Ergebnis:
Der Marktpreis steigt,
die Produktionsmenge sinkt auf das gesellschaftlich optimale Niveau.
Diese Steuerart nennt man auch Pigou-Steuer (nach Arthur Pigou).
b) Abgabepreis für Schadstoffe
Wenn die Unternehmen substitutional produzieren, also ihre Technologie ändern können, kann der Staat gezielt Anreize zur Vermeidung von Schadstoffen schaffen.
Beispiel:
Der Staat erhebt einen Preis pro Kubikmeter giftiger Abwässer.
Das Chemiewerk wird dadurch motiviert, eine Kläranlage zu bauen und Abwässer zu reinigen, wenn dies billiger ist als die Abgabe selbst.
→ Wichtig: Der Staat muss den Preis für Schadstoffe so festsetzen, dass sich Umweltinvestitionen tatsächlich lohnen.
Ziel staatlicher Eingriffe ist es, externe Kosten zu internalisieren, also sie in die Kostenrechnung der Unternehmen einzubeziehen.
Der Staat kann dies erreichen durch:
Produktionssteuern (wenn keine Technikalternativen bestehen) oder
Emissionsabgaben (wenn Anpassung der Technologie möglich ist).
Dadurch wird die Produktionsmenge reduziert und der gesellschaftlich optimale Zustand wiederhergestellt.
Staatlicher Handlungsbedarf besteht immer dann, wenn Unternehmen externe Kosten verursachen, die nicht im Marktpreis enthalten sind. Ziel ist, diese Kosten durch Steuern oder Abgaben zu internalisieren und so das Marktversagen zu korrigieren.
8.4 Weitere Gründe für Marktversagen
Marktversagen bedeutet, dass der Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage nicht zu einer effizienten Allokation der Ressourcen führt – also nicht das bestmögliche Ergebnis für die Gesellschaft hervorbringt.
Neben den externen Effekten (Externalitäten) gibt es weitere Ursachen, warum Märkte versagen können.
Ein wichtiger Grund für Marktversagen ist Marktmacht. Sie entsteht, wenn ein oder wenige Anbieter den Markt dominieren und damit die Preise oder Mengen beeinflussen können.
Beispiele:
Monopol: Ein einziger Anbieter bestimmt den Preis (siehe Kapitel 6.3 „Preisbildung im Monopol“).
Oligopol oder monopolistische Konkurrenz: Wenige große Anbieter beeinflussen den Markt und schränken den Wettbewerb ein (siehe Kapitel 6.4).
Folge:
Preise steigen, Mengen sinken,
es entsteht ein Wohlfahrtsverlust, weil nicht die effizienteste Menge produziert wird.
Neben Marktmacht gibt es noch zwei weitere bedeutende Formen des Marktversagens, die in den folgenden Unterkapiteln behandelt werden:
Öffentliche Güter (Kapitel 8.4.1):
Güter, die nicht ausschließbar und nicht rivalisierend sind (z. B. Straßenbeleuchtung, Landesverteidigung).
Märkte können diese Güter nicht effizient bereitstellen, weil niemand zur Zahlung gezwungen werden kann.
Asymmetrische Informationen (Kapitel 8.4.2 und 9.3.4):
Eine Marktseite verfügt über mehr oder bessere Informationen als die andere (z. B. Verkäufer weiß mehr über Produktmängel als Käufer).
Dies kann zu Fehlentscheidungen, Vertrauensverlust und ineffizienten Marktresultaten führen.
Neben Externalitäten gehören also insbesondere Marktmacht, öffentliche Güter und asymmetrische Informationen zu den zentralen Gründen für Marktversagen.
In solchen Fällen ist es Aufgabe des Staates, korrigierend einzugreifen, um eine effizientere und gerechtere Marktordnung herzustellen.
8.4.1 Öffentliche Güter
Güter können auf verschiedene Arten klassifiziert werden – also nach bestimmten wirtschaftlichen Eigenschaften.
Bisher wurde z. B. unterschieden:
nach der Einkommenselastizität (ob die Nachfrage mit steigendem Einkommen zu- oder abnimmt, siehe Kapitel 5.2.1),
oder danach, ob Güter Substitute (Ersatzgüter) oder Komplementärgüter (sich ergänzende Güter) sind (siehe Kapitel 5.2.2).
Eine weitere wichtige Einteilung erfolgt nach zwei Prinzipien:
dem Ausschlussprinzip und dem Konkurrenzprinzip.
Das Ausschlussprinzip besagt, dass man Konsumenten vom Nutzen eines Gutes ausschließen kann, wenn sie nicht bereit sind, dafür zu zahlen.
Beispiel: Ein Fußballspiel im Stadion:
Nur wer den Eintrittspreis bezahlt, darf hinein.
Wer nicht zahlt, bleibt ausgeschlossen.
Das Ausschlussprinzip ist erfüllt.
Wenn hingegen niemand vom Konsum ausgeschlossen werden kann, ist das Ausschlussprinzip nicht erfüllt.
Das Konkurrenzprinzip bedeutet, dass der Nutzen eines Gutes für eine Person sinkt, wenn weitere Personen dasselbe Gut gleichzeitig nutzen.
Beispiel: Wenn Sie ein Stück Schokoladenkuchen teilen müssen, verringert sich Ihr eigener Nutzen – Sie haben weniger davon. → Das Konkurrenzprinzip ist hier gegeben.
Diese beiden Prinzipien – Ausschluss und Konkurrenz – sind entscheidend, um zwischen privaten Gütern und öffentlichen Gütern zu unterscheiden.
Private Güter sind in der Regel ausschließbar und konkurrierend, während öffentliche Güter meist nicht ausschließbar und nicht rivalisierend sind.
Die genaue Unterscheidung folgt im nächsten Abschnitt.
Güterarten nach dem Ausschlussprinzip und dem Konkurrenzprinzip
Die Abbildung 31 zeigt eine Übersicht der Güterarten, klassifiziert nach dem Ausschlussprinzip und dem Konkurrenzprinzip.
Daraus ergeben sich vier Grundtypen von Gütern:
Ausschlussprinzip: erfüllt
Konkurrenzprinzip: erfüllt
Beispiel: Eine Flasche Cola
Wer sie nicht bezahlt, wird vom Konsum ausgeschlossen.
Wenn jemand anderes daraus trinkt, haben Sie weniger davon → es besteht Konkurrenz im Konsum.
→ Private Güter sind die typische Form von Gütern, die über Märkte gehandelt werden.
Konkurrenzprinzip: nicht erfüllt
Beispiel: Pay-TV
Nur zahlende Abonnenten erhalten Zugang → Ausschluss möglich.
Die Nutzung durch mehrere Personen beeinträchtigt den Nutzen anderer nicht → keine Konkurrenz.
→ Clubgüter werden meist durch Mitgliedschaften oder Gebühren bereitgestellt.
Ausschlussprinzip: nicht erfüllt
Konkurrenzprinzip: teilweise erfüllt
Beispiele: Saubere Luft, Strände, Wildfische
Niemand kann vom Konsum ausgeschlossen werden.
Wenn viele dieselbe Ressource nutzen, kann es aber Konkurrenz in der Nutzung geben (z. B. überfischte Meere).
→ Freie Güter haben meist keine Produktionskosten und sind nicht knapp – bis sie übernutzt werden.
Beispiel: Mückenbekämpfungsprogramm der Kommune
Wenn die Kommune ein Anti-Mücken-Programm finanziert, profitieren alle Bewohner – unabhängig davon, wer bezahlt.
Kein Bewohner kann vom Nutzen ausgeschlossen werden, und der Nutzen nimmt nicht ab, wenn mehr Menschen davon profitieren.
Das führt zum Trittbrettfahrerproblem (Free-Rider-Problem):
Einige Konsumenten zahlen nicht, genießen aber trotzdem den Nutzen.
Sie untertreiben ihren tatsächlichen Zahlungswillen, weil sie wissen, dass sie ohnehin profitieren, wenn andere zahlen.
Weil niemand bereit ist, freiwillig den Marktpreis zu zahlen, können öffentliche Güter nicht über Märkte bereitgestellt werden.
Der Markt versagt, da sich kein privater Anbieter findet, der diese Güter kostendeckend produziert.
→ Deshalb werden öffentliche Güter in der Regel vom Staat bereitgestellt.
Straßenbeleuchtung
Öffentliche Grünanlagen
Landesverteidigung
Feuerwerke
Öffentliche Güter sind nicht ausschließbar und nicht rivalisierend.
Da sie nicht handelbar sind, kommt es zu Trittbrettfahrerverhalten und somit zu Marktversagen.
Die Bereitstellung solcher Güter ist daher eine klassische Aufgabe des Staates.
8.4.2 Asymmetrische Informationen
In der Theorie des vollkommenen Wettbewerbs (siehe Kapitel 6.2.1) gilt als zentrale Annahme, dass alle Marktteilnehmer zu jedem Zeitpunkt über vollständige Informationen verfügen.
In der Realität ist das jedoch selten der Fall.
Informationen sind asymmetrisch verteilt, d. h. eine Marktseite weiß mehr als die andere.
Man unterscheidet zwei Arten:
Informationsasymmetrien vor Vertragsabschluss
Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss (Moral Hazard)
Diese entstehen, wenn eine Partei schon vor Abschluss eines Vertrags besser informiert ist als die andere.
Beispiel 1: Gebrauchtwagenkauf
Der Verkäufer kennt den Zustand des Autos (z. B. Unfallschäden, Tachomanipulation, Reparaturbedarf) genau.
Der Käufer kann die Qualität nur schwer einschätzen. → Er trägt ein Risiko, dass das Auto Mängel hat. → Dadurch sinkt seine Zahlungsbereitschaft und somit der Marktpreis.
Das führt zu einem Phänomen namens adverse Selektion:
Verkäufer guter Fahrzeuge erhalten keinen angemessenen Preis und ziehen sich vom Markt zurück.
Verkäufer schlechter Fahrzeuge bleiben, weil sie auch bei geringeren Preisen noch profitieren. → Der Markt wird von minderwertiger Qualität dominiert – man spricht auch vom „Market for Lemons“ (nach George Akerlof).
Beispiel 2: Arbeitsmarkt
Bewerber kennen ihre Fähigkeiten besser als der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber weiß nicht, ob der Bewerber wirklich geeignet ist.
→ Informationsunterschiede führen zu Fehlentscheidungen bei Einstellungen.
Um Informationsasymmetrien zu verringern, gibt es zwei Mechanismen:
a) Signaling
Die besser informierte Seite (z. B. der Bewerber) sendet Signale, um ihre Qualität oder Leistungsfähigkeit zu zeigen.
Beispiel: Vorlage von Zeugnissen, Studienabschlüssen oder Zertifikaten.
b) Screening
Die schlechter informierte Seite (z. B. der Käufer oder Arbeitgeber) unternimmt Maßnahmen, um Informationen einzuholen.
Beispiel: Beauftragung eines Kfz-Gutachters beim Autokauf oder Durchführung von Eignungstests bei Bewerbern.
-> Beide Verfahren reduzieren die Unsicherheit und verbessern die Marktergebnisse.
Wenn Informationsunterschiede nach Vertragsschluss entstehen, spricht man von Moral Hazard (moralisches Risiko).
Das bedeutet: Eine Vertragspartei kann ihr Verhalten ändern, weil sie weiß, dass die andere Seite die Handlungen nicht beobachten oder bewerten kann.
Beispiel: Versicherungen
Eine Person, die krankenversichert ist, geht häufiger zum Arzt oder betreibt riskantere Aktivitäten, weil sie die Kosten nicht selbst tragen muss.
Die Versicherung kann dieses Verhalten nicht vollständig kontrollieren.
Folge: Kostensteigerungen für die Versicherung —> höhere Prämien oder Rückzug vom Markt.
Beispiel: Arztbehandlung
Patienten wissen nicht, ob die vorgeschlagenen Behandlungen wirklich nötig oder wirksam sind. → Ärzte könnten mehr Maßnahmen empfehlen, weil der Patient sie nicht beurteilen kann.
Dasselbe gilt z. B. bei Autoreparaturen, wenn Kunden nicht wissen, ob alle Reparaturen tatsächlich erforderlich sind.
Zur Verringerung von Moral Hazard nutzen viele Versicherungen Anreizsysteme. Beispiel:
Krankenkassen gewähren Rabatte oder Boni, wenn Versicherte regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder gesundheitsfördernde Aktivitäten nachweisen (z. B. Fitnessstudio, Sportevents).
→ Diese Anreize sollen das Verhalten der Versicherten positiv beeinflussen und das Risiko kostensteigernder Handlungen reduzieren.
Asymmetrische Informationen führen zu Marktversagen, weil Entscheidungen unter Unsicherheit und Ungleichgewicht getroffen werden.
Vor Vertragsabschluss → Gefahr der adversen Selektion
Nach Vertragsabschluss → Gefahr des Moral Hazard
Lösungen:
Signaling (aktive Informationsweitergabe durch die besser informierte Seite)
Screening (Informationssuche durch die schlechter informierte Seite)
Anreizsysteme zur Verhaltenssteuerung (z. B. Boni, Selbstbeteiligung)
→ Ziel: Reduktion von Informationsasymmetrien und damit Verbesserung der Markttransparenz und Effizienz.
8.5 Zusammenfassung
Externe Effekte entstehen, wenn Handlungen von Individuen oder Unternehmen Auswirkungen auf Dritte haben, die nicht im Marktpreis berücksichtigt werden.
Ein Fischer verliert seine Fische, weil ein Chemiewerk den See verschmutzt.
Die Kosten der Umweltverschmutzung tauchen nicht im Preis der Chemieprodukte auf.
Der Markt versagt, weil der Preis keine vollständige Knappheitsinformation liefert.
Um dieses Marktversagen zu korrigieren, kann der Staat eingreifen – z. B. durch:
Produktionssteuer
Höhe entspricht idealerweise den externen Grenzkosten (den zusätzlichen Kosten für die Gesellschaft).
Folge: Unternehmen produzieren weniger, weil die Produktion teurer wird.
Schadstoffsteuer
Besteuert nicht die Produktionsmenge, sondern die verursachte Schadensmenge.
Schafft einen Anreiz, umweltfreundlichere Produktionsverfahren zu entwickeln.
→ Beide Maßnahmen führen zu einer internen Berücksichtigung externer Kosten und damit zu einer gesellschaftlich effizienteren Produktion.
Öffentliche Güter
Sind nicht rivalisierend (mehrere Personen können sie gleichzeitig nutzen) und nicht ausschließbar (niemand kann vom Nutzen ausgeschlossen werden).
Beispiel: Straßenbeleuchtung, Verteidigung, Grünanlagen.
Folge: Trittbrettfahrerproblem – Haushalte konsumieren mit, ohne zu zahlen → Markt kann solche Güter nicht effizient bereitstellen.
Asymmetrische Informationen
Eine Marktseite verfügt über mehr oder bessere Informationen als die andere.
Folge: Adverse Selektion (schlechte Qualität bleibt im Markt) oder Moral Hazard (riskantes Verhalten nach Vertragsabschluss).
Ergebnis: Ineffiziente Marktprozesse → Marktversagen.
Marktversagen kann durch
externe Effekte,
öffentliche Güter und
asymmetrische Informationen entstehen.
In all diesen Fällen erfüllen Preise nicht ihre Lenkungsfunktion, und staatliche Eingriffe – z. B. Steuern, Regulierungen oder Bereitstellung öffentlicher Güter – können dazu beitragen, gesellschaftlich effizientere Ergebnisse zu erreichen.
Lernkontrollfragen
Aufgabe 8.1
Warum spricht man bei externen Effekten von Marktversagen?
Ein externer Effekt ist die von einem Produzenten oder Konsumenten unternommene
Aktivit.t, die einen anderen Produzenten oder Konsumenten beeinflusst,
aber nicht im Marktpreis berücksichtigt ist. Der Markt, der eigentlich
über den Preismechanismus für die bestm.gliche Allokation der Ressourcen
sorgen soll, versagt an dieser Stelle.
Aufgabe 8.2
Nennen Sie jeweils zwei Beispiele für negative und positive externe Effekte.
Negative externe Effekte
Es wird eine neue Autobahn gebaut, wodurch die Immobilien der Anwohner an Wert verlieren.
Eine Disco er.ffnet in der Nachbarschaft. Dies beeintr.chtigt die Nachtruhe
in dieser Stra.e.
Ein Hotel mit 1.000 Betten nimmt in Wohngebiet Betrieb auf. Die Stra.en
sind überlastet und es kommt zu Staus.
Positive externe Effekte
Es wird eine neue Autobahn gebaut. Unternehmen aus der Umgebung profitieren
von dem Autobahnanschluss.
Eine Disco er.ffnet in der Nachbarschaft. Junge Menschen aus der Stra.e
freuen sich über die Bereicherung des Nachtlebens.
Ein Hotel mit 1.000 Betten nimmt in Wohngebiet Betrieb auf. Die B.ckerei
an der Stra.enecke erf.hrt kr.ftigen Umsatzzuwachs.
Aufgabe 8.3
Warum führen externe Effekte zu einer Fehlallokation von Ressourcen?
Externe Effekte führen dazu, dass Unternehmen, von denen negative externe
Effekte ausgehen, mehr produzieren als gesellschaftlich erwünscht ist. Diese
gesellschaftlichen Kosten werden aber nicht im Preis für die produzierten
Güter berücksichtigt. Daher findet nicht die bestm.gliche Allokation der Ressourcen
statt.
Aufgabe 8.4
Dieselfahrzeuge erzeugen gesundheitssch.dliche Ru.partikel, die zu steigenden
Gesundheitskosten führen. Wie kann ein Staat eingreifen, um diesen
Effekt zu reduzieren oder zu beseitigen. Berücksichtigen Sie, dass die
Besitzer von Dieselfahrzeugen Ru.partikelfilter auf eigene Kosten einbauen
k.nnen. Beschreiben Sie kurz die Folgen der m.glichen Ma.nahmen.
Verbot von Dieselfahrzeugen. Folge: Arbeitspl.tze gehen verloren.
Produktionssteuer auf die Produktion von Dieselfahrzeugen. Folge: Arbeitspl.tze
gehen verloren, da die Fahrzeuge durch die Steuer teurer werden,
wodurch die Nachfrage sinkt.
Senkung der Besteuerung von Dieselautos, falls diese mit einem Ru.partikelfilter
ausgestattet werden. Folge: Anreiz für die Dieselfahrer, Ru.partikelfilter
in ihr Auto einzubauen.
Aufgabe 8.5
Erl.utern Sie die Kennzeichen .ffentlicher Güter.
Nichtrivalisierend
Bei jedem beliebigen Produktionsniveau sind die Grenzkosten der Bereitstellung
des Gutes für einen zus.tzlichen Konsumenten gleich Null.
Nichtausschließbar
Verbraucher k.nnen nicht vom Konsum des Gutes ausgeschlossen werden.
Aufgabe 8.6
Welche Ph.nomene führen bei asymmetrischen Informationen zu Marktversagen?
Adverse Selektion, Moral Hazard, Prinzipal-Agent-Problem
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