Fallverständnis 1
Sozialpädagogischer, sozialarbeiterischer Fall
Zusammenarbeit Klient und Sozialarbeiter (Zusammenspiel)
,,Fallbild” bestehend aus mindestens Klient uns Fachkraft
,,Fall” als Ereignis oder Person, ,,die von dafür zuständigen Personen/Instanzen/Berufsgruppen zu Fällen gemacht werden”
Fallverständnis 2
Prozessorientierung: Geschehen um eine Person oder Personengruppe oder bestimmte Situation/Gesamtkonstellation mit sozialarbeiterischem Bezug
Zum Teil unklare Aufgaben- und Arbeitsbeschreibung für Sozialarbeitende -> Notwendigkeit der Analyse als Klärungshilfe
Die Fallbearbeitung erfolgt aus Sicht aller beteiligten Personen und Wahrung der Verhältnismäßigkeit der sozialarbeiterischen Beteiligung
1. Offenheit 2. Klärung obs meine Aufgabe ist
Hilarion Petzold: Menschen sind keine ,,Fälle” - prekäre Implikation für den systemischen Diskurs
Methoden Einzelfallhilfe (beispielhaft) nach Tätigkeitsschwerpunkten
Methodendrias (Gruppenarbeit, Gemeindehilfe, Einzelfallhilfe) gilt heute nicht mehr wirklich
einzefallhilfe zu komplex -> unterschiedliche Beratung
Verstehend, sozialpädagogisch
sozialpädagogische Beratung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Multiperspektivische Fallarbeit
Problemlösungsmodelle - orientiert
Case Management, Krisenintervention, aufgabenzentrierte, zeitlich befristete Beratung
beratend, verhandelnd
systemische Sozialarbeit & Sozialberatung, Schuldnerberatung, Mediation
Therapienah
Personenzentrierte Beratung, (systemische) Familienberatung/-therapie(n), systemische Familienarbeit, Soziotherapie
Handlungskonzepte, Methoden und Verfahren Sozialer Arbeit
Unterscheidung
Direkt Fallbezogen
zb. Einzefallhilfe -> Arbeit direkt mit Klient zusammen
Zb. Supervisor-> kümmern um Fall, aber nicht im direkten Fall zur Klientin
Zb. Beitritt in DBSH -> kein spezieller sonder grundlegender Fall
Ansatz zur Systematisierung
Allgemeines Verständnis - Methodisches Handeln
Angepasstes Einfügen der Methoden in einen konkreten Gesamtzusammenhang und entsprechendes Tun
Ziel- Und fachgerechtes, situativ und persinenbezogen angepasstes Tun
Intuitiv, situativ, personenbezogen
Was passt in meiner Profession bzw in den kontext)
Begriffsbestimmung methodisches Handeln
In einzelnen Schritten, die logisch aufeinander aufbauen -> erreichen eines gewünschten Zieles
Zielgerichtetes Handeln
Folgt bestimmten Prinzipien und vollzieht sich in bestimmten Arbeitsschritten
Berücksichtigen Verfahren und Techniken von Experten
Planen der einzelnen Schritte des Weges und nutzung der notwendigen Techniken
kunstfertige und kreative Anwenden von spezifischen Methoden und Verfahren in Problemstellungen
Unterscheidung zu Routineaufgaben
Mandate der sozialen Arbeit
Hilfe und Kontrolle (doppeltes Mandat)
Klient: innen- mandat
Erstes und zweites Mandat
Hintergrund
Staat als Vermittungsinstanz zw. Professionellen und Klient:innen
Staat legt Zeilgruppen und damit korrespondieren Leistungen und Ressourcenallokation fest
Nur das, was seitens des Staats als Aufgabe für die soziale Arbeit definiert ist, wird bearbeitet
Sowohl bedürfnisse der Klientinnen als auch des staates sollen bearbeitet werden
bedürfnisse/wünsche der klientinnen alternieren zu Bedarfen
Gesellschaftliche Problemlöser werden zu individuellen Fällen ,verwandelt’
Drittes Mandat
Mandat der Profession
finden eines Weges für unterschiedliche Bedürfnisse
Beispiel erstes (doppeltes) und zweites Mandat
Bsp. Volljähriger Jugentlicher mit drei abgebrochenen Ausbildung
Gesetzlich/gesellschaftlicher Auftrag (Ressourcen determinieren Strukturen und legen Tätigkeiten fest)
Gesellschaftliche Anpassung und individuelle Problemlösung (Hilfe und Kontrolle)
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Handeln für den/die Kliente:innen
individuelle Bedürfnisse/Wünsche (Anliegen/Wünsche von Hilfesuchenden)
Dualität von Kontrolle und Hilfe
Grundwiderspruch zwischen Kontrolle und Hilfe (Paradoxie)
Ist von Fall zu Fall kleiner oder größer
Oftmals Kontrolle reduzieren um mehr Hilfe zu geben
Manchmal ist Kontrolle auch Hilfe
Entweder Identifikation mit der Institution (Kontrolle) oder stellvertretende Durchsetzung der Klient:innen-Interessen (Hilfe)
Hilfe wird zur Ambivalenz
,,ich will helfen - meine Aufgaben und Ressourcen beschränken mich”
Hilfe kann auch der Selbstbestimmung und dem Mandat unserer Klient:innen zuwider laufen: ,,Erfüllungsgehilf:in normativen gesellschaftlicher Interessen/kulturell dominanter Vorstellung” und trägt bzw würde somit zur Erhaltung des Status quo beitragen
Dualität Kontrolle und Hilfe
Was könnte passieren?
Verlust des professionellen Nähe-Distanz-Verhältnisses
Kontrolle als ,,andere Seite” der Hilfe (z.B. kindeswohl)
Realität => institutionelle Verfasstheit Sozialer Arbeit
Finanzierung Sozialer Arbeit erfolgt über staatliche Leitungen und nicht über Klient:innen
Fazit: Den Grundwiderspruch gilt es stets professionell zu reflektieren!
Mandate der sozialen Arbeit in der Literatur
Zusammengefasst als Tripelmandat (doppeltes und drittest)
Hilfe
Kontrolle
Profession
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