Nenne die Sicherheitsbauteile
Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren
Einrichtungen, die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs verhindern
Geschwindigkeitsbegrenzer
energiespeichernde Puffer (mit nichtlinearer Kennlinie oder mit Rücklaufdämpfung)
energieverzehrende Puffer
Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden
elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen
Nennen Sie die Ordnungsprüfung der Elektroprüfung in einer Hauptprüfung
Welche Netzform TN,TT,IT?
Schaltplan vorhanden und plausibel? i.O oder n.i.O
Zustand der Betriebsmittel? i.O oder n.i.O
Kennzeichnung der Betriebsmittel und Klemmen? i.O oder n.i.O
Schutz gegen direktes Berühren? i.O oder n.i.O
Teilweise Berührungsschutz für Bedienvorgänge? i.O oder n.i.O Fußbodenklappen müssen umgelegt werden können
Potentialausgleich und Schutzleiter vorhanden? i.O oder n.i.O
Warnhinweis auf Klemmen, die nach Abschalten des Hauptschalters noch unter Spannung stehen i.O oder n.i.O II.
Nennen Sie die Elektroprüfung in einer Hauptprüfung und nennen Sie die Schutzziele aller Messungen.
Niederohmigkeit -> Personenschutz
bei allen Schachttüren und metallische Bauteile mit Schutzleiter in Triebwerksraum und Schacht
Isolationsmessung an zwei Stromkreisen (Minimal 1 MegaOhm) ->Anlagenschutz/Personenschutz
Motor Ui,Vi, Wi
mindestens eine Steckdose
Schleifenimpendanz (L-PE) -> Personenschutz und Innenwiderstand (L-N) -> Anlagenschutz
Ende Sicherheitskreis
alle Steckdosen
Zuleitung
Motorstromkreis
Bewertung bei Schleifenimpedanz oberer Grenze bei Innenwiderstand untere. Z.B. B-Automat (3-5 -Fach): Innenwiderstand 3-Fach und Schleifenimpedanz 5-Fach
RCDs (Auslösezeit und Auslösestrom) ->Personenschutz
Sicherheitskreis
Steckdosen
(Motorstromkreis)
Erläutere welche Gesetze, Richtlinien, Technische Regeln und EK ZÜS Beschlüsse für den Sachverständigen wichtig sind?
Wie kann mit einer Messung rausgefunden werden ob TT-Netz oder TN-Netz?
Messe Schleifen- und Innenwiderstand.
Werte ähnlich -> TN-Netz
Werte stark unterschiedlich -> TT-Netz. Schleife der höhere Wert
was muss eine Prüfstelle erfüllen um als ZÜS zu gelten?
Wie groß muss die durch den ausgelösten GB im Begrenzerseil erzeugten Zugkraft mindestens sein? Muss die Zugkraft mindestens dem größeren oder dem kleineren Wert entsprechen?
Mindestenz dem größeren der beiden Werten:
dem 2fachen der für das Einrücken der Fangvorrichtung erforderlichen Kraft
300 N
Bei TRA 500 N
Welche Maßnahmen sind unter der Betriebsanleitung bei der dauerhaften Außerbetriebnahme eines Hydraulikaufzugs mindestens erforderlich? Was muss der Arbeitgeber/Betreiber von der erneuten Inbetriebnahme beachten?
Treibscheibe:
TRBS 3121
3.4.5 Außerbetriebnahme
Folgende Maßnahmen sind unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens er-forderlich:
1. der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),
2. die Fahrschachttüren müssen verriegelt sein und die Tür zum Triebwerksraum muss verschlossen sein,
3. die elektrischen Zuleitungen zu der Aufzugsanlage sind allpolig zu trennen,
4. an den Zugängen sind entsprechende Schilder anzubringen.
Welche Prüfungen sind gemäß TRBS 1201-4 im Rahmen der Hauptprüfung an Fangvorrichtungen durchzuführen?
Wie ist nach Anhang 8 die Einzelprüfung durchzuführen ?
1.Montagebetrieb beantragt Einzelprüfung bei einer einzigen notifizierten Stelle
2.Einreichung Unterlagen (Montagebetrieb)
3.Prüfung der technischen Unterlagen (notifizierte Stelle)
4.Abnahmeprüfung am Betriebsort (notifizierte Stelle)
5.Anbringen Kennnummer der notifizierten Stelle neben CE-Kennzeichnung
6.Konformitätsbescheinigung (notifizierten Stelle)
7.EU-Konformitätserklärung (Montagebetrieb)
Wie ist nach Anhang 5 die Endabnahme durchzuführen ?
Benötigte Dokumente für die Prüfung vor Inbetriebnahme eines Aufzugs ?
Ordnungsprüfung in der PVI siehe TRBS 1201 Teil 4 in 3.2.2 Technische Unterlagen der Aufzugsanalge (Schaltpläne, Baumusterprüfbescheinigungen, Prüfanleitung,..)
Konformitätserklärung
Beschreibung der Aufzugsanlage
Errichterprotokoll der elektrischen Anlage
Übersicht über vorhandenen aufzugsexterner Sicherheitseinrichtungen und deren Prüfnachweis
Notfallplan und Notbefreiungsanleitung
Aufstellung der zusätzlich getroffenen Schutzmaßnahmen
Definiere
Sichtprüfung
Funktionsprüfung
Eignungsprüfung
äußerliche Prüfung auf sichtbare Mängel ohne besondere Hilfs- und Prüfmittel
Prüfung der Funktionsfähigkeit
Prüfung einer Komponente zur Funktionserfüllung im Hinblick auf den Funktionszustand, ggf. unter Zuhilfenahme geigneter Mess- und Prüfmittel, eines anerkannten Prüfsystem oder einer Belastung
Prüfung der EIgnung
Prüfung der festgelegten Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die sichere Verwendung nach dem Stand der Technik
81-73 welche Einrichtungen dürfen nicht deaktiviert werden Brandfallsteuerung?
elektrische Sicherheitseinrichtungen
elektrische Rückholsteuerung
Inspektionssteuerung
Verhalten des Aufzugs während eines Erdbebens
Notrufsystem
Notrufanforderungen nach TRA, 81-1/2, 81-20
Notrufanforderungen
TRA
Im Fahrkorb zu betätigende Notrufeinrichtung um Aufzugswärter zu verständigen
Leicht erkennbare und zugängliche Einrichtung um Hilfe von außen herbeizurufen
Fern- und Notruf nach DIN EN 81-28
Akustische Notrufeinrichtung kann bei Sprechanlage zu ständig besetzter Stelle entfallen
Notrufauslöseeinrichtungen im Schacht, an Stellen, wo das Risiko des Einschließens besteht
Zwei-Wege-Kommunikation
BYPASS Anforderungen ?
Treibfähigkeit Formel und Lastfälle ?
Lastfälle: Be- und Entladen, Normalfahrt, Fang
Anforderung Schalter in der Grube ?
DIN EN 81-20
• bei Schachtgrube kleiner oder gleich 1,6 m: min. 0,4 m über Boden der untersten Haltestelle, max. 2 m vom Boden der Schachtgrube, max. 0,75 m von Innenkante Türrahmen
• Schachtgrube größer 1,6 m: zwei Notbremsschalter; oberer Schalter: min. 1 m über Boden der untersten Haltestelle, max. 0,75 m von Innenkante Türrahmen: unterer Schalter: max. 1,2 m vom Boden der Schachtgrube, vom Schutzraum zugänglich
• bei Zugangstür zur Schachtgrube: 1,2 m über Boden der Schachtgrube, max. 0,75 m von Innenkante Türrahmen
Anforderungen an die Treibfähigkeit ?
Definition Feuerwehraufzüge?
Die DIN EN 81-72 legt zusätzliche oder abweichende Anforderungen zur EN 81-20:2014 für neu zu errichtende Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, fest.
welche Abarbeitung von Fahrbefehlen kennen Sie und wie funktionieren sie ?
Hand-/Hebelsteuerung:
Ein Aufzugführer wurde mit einer Rufanlage auf Fahrgäste aufmerksam, öffnete und schloss die Türen,
bediente einen Fahrschalter und fuhr die Stockwerke auf mündlichen Wunsch an
Sammelsteuerungen:
Diese Steuerung speichert alle Kommandos, die außen oder innen am Aufzug eingegeben werden, und arbeitet sie nacheinander ab. Die Sammelsteuerung unterteilt sich in drei unterschiedliche Varianten.
Zum einen gibt es die Auf- oder Abwärtssammelsteuerung und zum anderen eine Vollsammelsteuerung. In diesem Fall werden zwei Knöpfe verbaut, damit der Fahrgast bereits vorher außen seine Fahrtrichtung
bestimmen kann.
Druckknopfsteuerung (Direktsteuerung oder Vorzugsfahrt):
Es wird immer nur ein Ruf oder ein Kommando abgespeichert. Das Innenkommando hat dabei immer
Vorrang. Wird innen ein Kommando eingegeben, blockiert der Aufzug alle weiteren Eingaben, bis er sein Kommando abgearbeitet hat.
Zielwahlsteuerung:
Bei der Zielauswahlsteuerung muss beim Rufen des Aufzugs bereits das Zielstockwerk eingegeben
werden. Dies erlaubt der Steuerung ein gezieltes Disponieren und steigert die Kapazität erheblich. Je
nach Ausführung meist Innenrufe nicht nötig.
Vorzugsfahrt
Verschiedene Varianten
Einfache Methode zum Beladen und Entladen à Tür Zu Befehl wird überbrückt
Oder: nur Innenrufe haben Vorrang
Oder: Aufzug mit Trenntür -> sperrige Gegenstände können transportiert werden.
Oder: Schulsteuerung, Penthousefahrt, ...
In allen Fällen > Schlüsselschalter im Fahrkorb/ am Außentableau für Sonderfunktion
Anforderungen an UCM, wann braucht es keinen ?
UCM Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs
Bei Aufzügen ohne Einfahren, Nachstellen und vorbereitende Maßnahmen mit geöffneten Türen nach 5.12.1.4 und bei denen die Bremselemente die Triebwerksbremse nach 5.6.7.3 und 5.6.7.4 ist, muss keine Erkennung der unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorb vorhanden sein.
Normativ:
muss in der Lage sein, eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu erkennen, den Fahrkorb anzuhalten und zu halten
muss in der Lage sein, die Anforderungen zu erfüllen, ohne dabei andere Aufzugsbauteile, die im Normalbetrieb die Geschwindigkeit oder Verzögerungen kontrollieren oder den Fahrkorb anhalten oder halten, zu benutzen, es sei denn sie sind redundant aufgebaut und die ordnungsgemäße Funktion ist selbstüberwachend.
Wird hierzu die Triebwerksbremse eingesetzt, könnte die Selbstüberwachung eine Prüfung des ordnungsgemäßen Öffnens oder Schließens der Bremse oder die Prüfung der Bremskraft beinhalten.
wird ein Fehler erkannt, müssen Fahrkorb- und Schachttüren geschlossen und das nächste betriebsmäßige Anfahren des Aufzugs verhindert werden.
Das Bremselement kann gleichzeitig andere Schutzfunktionen erfüllen, wie z.B. Schutz gegen Absturz oder Schutz gegen Übergeschwindigkeit des aufwärts fahrenden Fahrkorbs.
Die Bremselemente dieser Einrichtungen dürfen für die Abwärts- und Aufwärtsrichtung unterschiedlich sein
Das Anhalten muss in einem Abstand von höchstens 1,20 m von der Haltestelle entfernt erfolgen, an der die unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs erkannt worden ist. • Der vertikale Abstand zwischen der Schwelle des Schachtzugangs und dem untersten Teil der Fahrkorbschürze darf 200 mm nicht überschreiten. • Bei Umwehrungen nach 5.2.5.2.3 darf der Abstand zwischen der Schwelle des Fahrkorbs und dem niedrigsten Teil der dem Fahrkorbzugang gegenüberliegenden Schachtwand 200 mm nicht überschreiten. • Der freie Abstand zwischen der Fahrkorbschwelle und dem Kämpfer der Schachttür oder zwischen der Schwelle des Schachtzugangs und dem Kämpfer der Fahrkorbtür muss mindestens 1,0 m betragen
Aufsetzvorrichtung
mechanische Einrichtung zum Abbremsen unbeabsichtigter Abwärtsbewegungen und zum Festhalten des Fahrkorbs an festen Anschlägen
darf nur in Abwärtsrichtung wirken und in der Lage sein, den mit einer Last, beladenen Fahrkorb
bei Aufzügen mit einer Geschwindigkeit von vd + 0,30 m/s, die mit einer Drossel oder einem Drosselrückschlagventil ausgerüstet sind, oder
bei allen übrigen Aufzügen mit einer Geschwindigkeit von 115 % der Nenngeschwindigkeit in Abwärtsrichtung vd
auf festen Anschlägen anzuhalten und festzuhalten.
mindestens eine elektrisch einziehbare Stütze vorhanden sein, die so gebaut ist, dass sie in der ausgefahrenen Stellung durch das Aufsetzen auf den festen Anschlägen den abwärts fahrenden Fahrkorb anhält.
Es müssen an jeder Haltestelle in zwei Ebenen Anschläge vorhanden sein, die verhindern, dass der Fahrkorb
die Haltestellenebene um mehr als 0,12 m und
die Entriegelungszone
verlassen kann.
Die Bewegung der Stütze(n) in die ausgefahrene Stellung muss durch geführte Druckfeder(n) und/oder durch Gewichtskraft erfolgen.
Die Energiezufuhr zur elektrischen Einzieheinrichtung muss unterbrochen sein, wenn das Triebwerk angehalten ist.
Die Stütze(n) und die Anschläge müssen so gestaltet sein, dass unabhängig von der Stellung der Stütze(n), der Fahrkorb in Aufwärtsrichtung nicht angehalten werden kann und keine Beschädigungen auftreten können.
In der Aufsetzvorrichtung (oder in den festen Anschlägen) muss ein Puffersystem eingebaut sein. Energie speichernde oder Energie verzehrende.
Sind mehrere Stützen vorhanden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass alle Stützen auf ihren Anschlägen zum Aufliegen kommen, wenn bei einer Abwärtsfahrt des Fahrkorbs die Energiezufuhr unterbrochen wird.
Eine elektrische Sicherheitseinrichtung nach 5.11.2 muss ein Abwärtsfahrten des Fahrkorbs verhindern, wenn eine Stütze nicht in der eingezogenen Stellung steht.
Die Aufsetzvorrichtung muss in der ausgefahrenen Stellung elektrisch überwacht werden, wenn der Fahrkorb anhält.
Befindet sich die Aufsetzvorrichtung nicht in der ausgefahrenen Stellung, dann
muss eine elektrische Einrichtung, die de Anforderungen nach 5.11.2.2 entspricht, das Öffnen der Türen und betriebsmäßige Fahrten des Fahrnkorbs verhindern;
muss die Aufsetzvorrichtung vollständig eingezogen werden und der Fahrkorb zur untersten vom Aufzug angefahrenen Ebene geschickt werden und
müssen die Türen öffnen, um Personen das Verlassen des Fahrkorbs zu ermöglichen, und der Aufzug muss stillgesetzt werden.
Die Rückkehr in den Normalbetrieb muss den Eingriff einer für die Wartung sachkundigen Person erfordern.
Wenn Energie verzehrende Puffer verwendet werden, muss eine elektrische Sicherheitseinrichtung das Triebwerk unverzüglich stillsetzen, wenn der Fahrkorb abwärts fährt, und das Anlaufen des Triebwerks in Abwärtsrichtung verhindern, wenn sich der Puffer nicht in seiner Bereitschaftsstellung befindet
81-21 Nenne Ersatzmaßnahmen?
Maßnahmen zum Verhindern der Gefahr des Einziehens von Kinderhänden an Glastüren?
Undurchsichtiges Glas bis 1,1 m Höhe (81-20, 81-1/2)
Erkennen des Vorhandenseins von Fingern bis min. 1,6 m Höhe (81-20)
Begrenzung des Spalts zwischen Türblättern und Rahmen auf max 4 mm (5mm mit Verschleiß) bis 1,6 m Höhe (81-20)
Verringerung der Reibung zwischen Hand und Glas (81-1/2)
Schürze nach 81-28 ?
Wenn aufgrund von baulichen Beschränkungen die Fahrkorbschürze nicht in der erforderlichen Größe angebracht werden kann, dann ist eine ausfahrbare Schürze an der Fahrkorbschwelle zu platzieren
Eine im Normalbetrieb eingezogene Schürze, wenn erforderlich manuell ausfahrbar
eine im Normalbetrieb eingezogene Schürze, die automatisch beim Öffnen einer Schachttür mit dem Notentriegelungsdreikant ausfährt
eine im Normalbetrieb ausgefahrene Schürze, die eingezogen wird, wenn der Fahrkorb die unterste Stellung erreicht
Die Höhe des feststehenden senkrechten Teils der ausfahrbaren Schürze muss mindestens gleich dem Bereich der Entriegelungszone sein, der sich oberhalb des Niveaus der Schachttürschwelle erstreckt.
Wie unterscheiden sich GBU und Risikobeurteilung voneinander ?
Gefährdungsbeurteilung wird vom Arbeitgeber durchgeführt und die Risikobeurteilung vom Hersteller/Importeur. Damit ist die GBU Betriebsbezogen und die Risikobeurteilung Produktbezogen. Anders als die Risikobewertung die nur einmalig während der Produktentwicklung durchgeführt wird, ist die GBU regelmäßig zu überprüfen, wenn sich Gesetzesanforderungen, Stand der Technik oder Verwendungszweck/ -umfang ändern. Die Grundlage für die GBU ist die BetrSichV, TRBS 1111 und gilt für Aufzugsanlagen nur, wenn diese auch als Arbeitsmittel verwendet werden. Die Risikobeurteilung kommt aus der MRL 2006/42/EG um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die GBU ermittelt die Gefährdungen, die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftreten können und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Die Risikobeurteilung identifiziert Gefährdungen, bewertet die damit verbundenen Risiken und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest, um Schäden für Menschen, Umwelt oder Sachwerte zu verhindern. Die Maschine muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden
Endabnahme/Einzelprüfung ?
Endabnahme/Einzelprüfung von Aufzügen nach Anhang V/VIII
Montagebetrieb beantragt Endabnahme/Einzelprüfung bei einer einzigen notifizierten Stelle
Einreichen der Unterlagen (Montagebetrieb)
Prüfung der Unterlagen durch die notifizierte Stelle
Abnahme am Betriebsort durch die notifizierte Stelle
Endabnahmebescheinigung/Konformitätsbescheinigung durch die notifizierte Stelle
Anbringen der Kennnummer der notifizierten Stelle neben der CE-Kennzeichnung durch notifizierte Stelle
EU-Konformitätsbescheinigung durch Montagebetrieb
Last changed7 days ago