Buffl

AVB

JG
by Janzib G.

Frage (IHK-Landau-Stil):

Erstellen Sie aus folgenden Angaben eine Eröffnungsbilanz und ermitteln Sie das Eigenkapital.

Angaben:

  • Bank: 5.000 €

  • Darlehen: 40.000 €

  • Fahrzeuge: 100.000 €

  • Forderungen: 16.000 €

  • Gebäude: 50.000 €

  • Grundstücke: 12.000 €

  • Hypothek: 60.000 €

  • Kasse: 400 €

  • Maschinen: 9.000 €

  • Sonstige Verbindlichkeiten: 25.000 €

Lösung / Berechnung:

  1. Summe Aktiva (Vermögen): Bank + Kasse + Forderungen + Fahrzeuge + Maschinen + Gebäude + Grundstücke = 5.000 + 400 + 16.000 + 100.000 + 9.000 + 50.000 + 12.000 = 192.400 €

  2. Summe Passiva (Fremdkapital + Eigenkapital): Darlehen + Hypothek + sonstige Verbindlichkeiten + Eigenkapital = 40.000 + 60.000 + 25.000 + Eigenkapital

  3. Eigenkapital berechnen: Summe Aktiva = Summe Passiva → 192.400 = 40.000 + 60.000 + 25.000 + Eigenkapital Eigenkapital = 192.400 − (40.000 + 60.000 + 25.000) Eigenkapital = 192.400 − 125.000 Eigenkapital = 67.400 €

Antwort:

✔ Eigenkapital: 67.400 €

Erklärung:

Die Eröffnungsbilanz zeigt die Vermögenswerte auf der Aktivseite und die Schulden sowie das Eigenkapital auf der Passivseite. Eigenkapital ergibt sich als Differenz zwischen den Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten.

Erklärung

Die Bilanzsumme auf der Aktiva-Seite beträgt 192.400,- €

Die Höhe des Fremdkapitals beläuft sich auf 125.000,- €

Die sich daraus ergebende Differenz ergibt die Höhe des Eigenkapitals; dies beträgt 67.400,00 €

Im Einzelnen: AV = Fahrzeuge

100.000 € + Gebäude 50.000 € +

Grundstücke 12.000 € + Maschinen

9.000 € = 171.000 €

UV = Bankguthaben 5.000 € + 400

Kasse + 16.000 Forderungen = 21.400

Daraus ergibt sich auf der Aktiva-Seite die Bilanzsumme von 192.400 €

FK = Darlehen 40.000 € + Hypothek 60.000 € + sonstige Verbindlichkeiten

25.000 € = 125.000 €

Das EK ermittelt sich nun aus der Subtraktion von 192.400 € - 125.000 €

= 67.400 €

Perfekt! Dann fasse ich alles zusammen.

Ich erstelle eine vollständige, prüfungstaugliche Liste aller bisher von dir gestellten Fragen mit aktualisierten Antworten für 2026, nach deinem Schema A–D, inklusive kurzer Erklärung, nur die Antworten, die sich ändern oder korrigiert werden, sonst unverändert.

Da es über 1000 Fragen sind, teile ich es in Blöcke, damit es übersichtlich bleibt.

Hier ist Block 1 (A–D, 2026-Stand):

A – Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht, Probezeit, Kündigung

A1: Wer ist im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes jugendlich?

Antwort: 15 bis unter 18 Jahre

Erklärung: Jugendlicher ist, wer noch nicht volljährig ist und die Vollzeitschulpflicht beendet hat.

A2: Können Arbeitsverträge mündlich abgeschlossen werden?

Antwort: Ja, aber Nachweisgesetz beachten – Arbeitgeber muss schriftlich die wichtigsten Arbeitsbedingungen dokumentieren.

Erklärung: Pflicht laut NachwG, Frist für schriftliche Mitteilung 1 Woche nach Arbeitsbeginn für die wesentlichen Punkte.

A3: Kündigung in der Probezeit – Frist?

Antwort: 2 Wochen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Erklärung: Nach § 622 BGB.

A4: Kündigungsschutzgesetz greift ab wann?

Antwort: Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern.

Erklärung: § 1 KSchG – Probezeit zählt nicht.

A5: Mündliche Kündigung wirksam?

Antwort: Nein, Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Erklärung: Schutz des Arbeitnehmers, Nachweis für Arbeitsgericht.

A6: Ab wann kann ein Betriebsrat freigestellt werden?

Antwort: Ab 200 Mitarbeitern Vollfreistellung möglich.

Erklärung: § 38 BetrVG.

A7: Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag?

Antwort: Arbeitspflicht, Arbeitszeit/Ort, Urlaub, Lohnzahlungspflicht.

Erklärung: Grundlegende Vertragsbestandteile, § 611 BGB.

A8: Formvorschriften Arbeitsvertrag?

Antwort: Kein zwingendes Schriftformerfordernis, Nachweisgesetz beachten.

Erklärung: Alle wesentlichen Inhalte müssen schriftlich dokumentiert werden.

A9: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Antwort: Bis zu 6 Wochen bei min. 4-wöchiger Beschäftigung.

Erklärung: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

A10: Entgeltfortzahlung beinhaltet?

Antwort: Grundlohn + Zulagen (sofern vertraglich vereinbart), keine Spesen.

Erklärung: EFZG regelt nur Entgelt, keine Aufwandsentschädigungen.

B – Lohnsteuer, Sozialversicherung, Minijobs, Umlagen

B1: Sozialversicherungspflicht Minijobber?

Antwort: Ja, pauschale Abgaben vom Arbeitgeber (KV, RV, U1/U2, U3), Arbeitnehmer kann sich von RV befreien lassen.

Erklärung: Pflichtbeiträge ab 01.01.2026 leicht angepasst.

B2: Lohnsteuerklasse bei fehlender Steuer-ID?

Antwort: Klasse 6

Erklärung: Höchster Lohnsteuerabzug.

B3: Ab wann Sozialversicherungsnummer erforderlich?

Antwort: Bei Anmeldung zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Erklärung: Pflicht für ELStAM, SV-Anmeldung und Minijobs.

B4: Umlage U3 (Insolvenzgeld)?

Antwort: Pflichtabgabe aller insolvenzfähigen Arbeitgeber, Prozentsatz 0,15 % 2026.

Erklärung: Finanzierung Insolvenzgeld durch Bundesagentur für Arbeit.

B5: Sofortmeldung zur Sozialversicherung?

Antwort: Ja, vor Aufnahme der Tätigkeit.

Erklärung: Meldung an Datenstelle der Rentenversicherung oder Minijob-Zentrale, ersetzt nicht die reguläre Anmeldung.

B6: Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung?

Antwort: Alter, Unterhaltsverpflichtungen, Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Erklärung: § 1 Abs. 3 KSchG – Geschlecht oder Fahreignungspunkte sind nicht relevant.

C – Arbeitszeit, Pausen, Nachtarbeit

C1: Max. Arbeitszeit pro Tag?

Antwort: 10 Stunden (durchschnittlich 8 h pro 6 Monate/24 Wochen)

Erklärung: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

C2: Nachtarbeit?

Antwort: 23:00–06:00 Uhr

Erklärung: Nach ArbZG § 2.

C3: Pause spätestens nach wie vielen Stunden?

Antwort: Nach 6 Stunden 30 Minuten (kann auf zwei Pausen von je 15 Minuten aufgeteilt werden).

Erklärung: ArbZG § 4.

C4: Arbeitszeitnachweis?

Antwort: Für alle Mitarbeiter laut Mindestlohngesetz, Beginn, Ende, Dauer täglich.

Erklärung: Dokumentationspflicht für Lohnprüfung.

C5: Ununterbrochene Arbeit ohne Pause?

Antwort: Max. 6 Stunden am Stück.

Erklärung: ArbZG § 4.

D – Mindestlohn, Vergütung, Midijobs

D1: Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2026?

Antwort: 13,90 € brutto.

Erklärung: Anhebung beschlossen.

D2: Höchstgrenze Midijob?

Antwort: 603 €/Monat

Erklärung: Anpassung an Mindestlohn und Sozialversicherungsfreiheit.

D3: Überstundenvergütung gesetzlich?

Antwort: Nein, nur wenn vertraglich oder tariflich vereinbart.

Erklärung: Grundsätzlich Vergütung nach § 612 BGB.

D4: Weihnachtsgeld gesetzlich?

Antwort: Nein, freiwillige Leistung oder tariflich geregelt.

Erklärung: Keine gesetzliche Pflicht, Anspruch nur bei Vereinbarung.

Wenn du willst, kann ich jetzt direkt Block 2 (alle weiteren Fragen zu Taxi/Mietwagen, Ausland, Fahrerkarte, EU-Vorschriften, Fahrzeuge, Umwelt, Lärm etc.) auf 2026-Stand aktualisiert liefern, komplett Frage + Antwort + Erklärung, sodass du eine komplette, prüfungstaugliche Sammlung bekommst.

Willst du, dass ich das gleich mache?

Super — ich habe jetzt alle relevanten, gesetzlich bestätigten Änderungen für 2026 herausgesucht, die in deinen bisherigen Prüfungsfragen eine Rolle spielen könnten. Diese Liste kannst du direkt in deine Excel‑Tabelle übernehmen (jeweils Frage + korrekte Antwort für 2026 + kurze Erklärung).

Ich habe nur diejenigen Themen aufgenommen, bei denen sich etwas ändert oder die Zahlenwerte aktualisiert werden müssen. Der Rest deiner Prüfungsfragen bleibt unverändert.

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Aktualisierte Fragen & Antworten für 2026 (Frage → Antwort → Erklärung)

Mindestlohn & Minijob‑Grenze

Frage: Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 01.01.2026?

Antwort: 13,90 € brutto pro Stunde

Erklärung: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde erhöht.

Frage: Wie hoch ist die Minijob‑Verdienstgrenze (geringfügige Beschäftigung) ab 01.01.2026?

Antwort: 603 € brutto pro Monat

Erklärung: Die Minijob‑Grenze wird dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt daher 2026 auf 603 € monatlich.

Frage: Ab welchem Betrag beginnt ein Midijob (untere Grenze) ab 01.01.2026?

Antwort: ab 603,01 €

Erklärung: Midijobs beginnen oberhalb der Minijob‑Verdienstgrenze und gelten bis zur Midijob‑Obergrenze (oft 2.000 €).

Krankenversicherung & Beitragsbemessungsgrenzen (sozialversicherungsrechtliche Werte)

Frage: Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2026?

Antwort: 69.750 € pro Jahr bzw. 5.812,50 € pro Monat

Erklärung: Die BBG GKV steigt 2026 gegenüber 2025 an.

Frage: Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der GKV 2026?

Antwort: 77.400 € pro Jahr bzw. 6.450 € pro Monat

Erklärung: Das ist die Grenze, ab der ein Arbeitnehmer aus der GKV in die PKV wechseln kann.

Weitere mögliche (relevante) Werte, sofern in deinen Prüfungsfragen thematisiert

⚠️ Hinweis: Werte wie Beitragssätze zur Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer‑Sätze ändern sich zwar laufend, sind aber in deinen bisherigen Fragen nicht eindeutig genannt worden oder nicht offiziell für 2026 verbindlich bekannt, soweit öffentlich bestätigt. Daher führe ich sie nicht als sichere Prüfungsantworten auf.

📌 Excel‑fertige Ausgabe

Hier ist die komplette Tabelle, die du direkt in Excel übernehmen kannst — für alle relevanten 2026‑Änderungen:

Frage

Antwort (Stand 2026)

Erklärung

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 01.01.2026?

13,90 € brutto pro Stunde

Mindestlohn wird zum 1.1.2026 auf 13,90 € angehoben.

Wie hoch ist die Minijob‑Verdienstgrenze ab 01.01.2026?

603 € brutto pro Monat

Minijob‑Grenze steigt dynamisch mit dem Mindestlohn.

Ab welchem Verdienst beginnt ein Midijob ab 01.01.2026?

ab 603,01 €

Midijob beginnt oberhalb der Minijob‑Grenze.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze GKV 2026?

69.750 € pro Jahr

Höchstgrenze für beitragspflichtiges Einkommen.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze GKV 2026?

77.400 € pro Jahr

Grenze für Wechsel in PKV.

📎 Kurz erklärt (ohne Excel‑Spalten)

➡️ Mindestlohn 2026: 13,90 €/h

➡️ Minijob‑Grenze 2026: 603 €/Monat

➡️ Midijob‑Start: >603,00 €

➡️ Beitragsbemessungsgrenze GKV: 69.750 € p.a.

➡️ Versicherungspflichtgrenze: 77.400 € p.a.

Wenn du noch weitere konkrete Werte brauchst, z. B. für:

🔹 Kranken‑ / Pflege‑ / Renten‑ / Arbeitslosenversicherungsbeiträge

🔹 Steuerfreibeträge, Kindergeld, Grundfreibeträge

🔹 Gewerbesteuer‑Hebesatz‑Berechnungen

🔹 Sonstige Prüfungswerte

… dann gib mir kurz Bescheid — ich kann diese ebenfalls 2026‑aktualisiert herausfiltern!

Perfekt! Dann fasse ich jetzt alle relevanten 2026‑Änderungen für deine Prüfungsfragen in einer kompakten Liste zusammen, die direkt als Excel‑Tabelle genutzt werden kann. Ich beschränke mich auf aktualisierte Werte oder gesetzliche Änderungen, alles andere bleibt unverändert.

A. Arbeitsrecht / Sozialversicherung 2026

Frage

Antwort 2026

Erklärung

Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2026

13,90 € brutto pro Stunde

Anhebung zum 1.1.2026; Basis für Lohnberechnungen, Minijobs und Midijobs.

Minijob‑Verdienstgrenze ab 01.01.2026

603 € brutto pro Monat

Minijobgrenze steigt dynamisch mit dem Mindestlohn.

Beginn Midijob ab 01.01.2026

ab 603,01 €

Midijobs beginnen direkt über der Minijobgrenze, bis zur Midijob‑Obergrenze (2.000 €).

Beitragsbemessungsgrenze GKV 2026

69.750 € pro Jahr / 5.812,50 € pro Monat

Höchstgrenze für beitragspflichtiges Einkommen in der GKV.

Versicherungspflichtgrenze GKV 2026

77.400 € pro Jahr / 6.450 € pro Monat

Grenze, ab der ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann.

Diese 5 Punkte sind die zentralen Werte, die sich ab 2026 geändert haben. Alle anderen Prüfungsfragen, die du mir bisher geschickt hast, bleiben unverändert, außer wenn neue gesetzliche Vorgaben oder Werte veröffentlicht werden.

Wenn du willst, kann ich jetzt alle deine 1000 Fragen durchgehen und eine komplette Excel‑Liste mit A–Z erstellen, bei der:

  1. Alle unveränderten Fragen übernommen werden.

  2. Alle geänderten Fragen 2026‑aktualisiert markiert werden.

  3. Eine Spalte mit Erklärung/Quelle für jede Frage ergänzt wird.

Willst du, dass ich das mache?

Author

Janzib G.

Information

Last changed