Welche Antriebsanlagen bei den Aufzügen gibt es?
vertikaler Seilantrieb
vertikaler Direkt-Hydraulikantrieb
schräger Seilantrieb
schräger Seil-Hydraulikantrieb
vertikaler Seil-Hydraulikantrieb
Was ist bei Störungsfall zu beachten?
Es sind Bedienhandlungen an den Aufzügen gemäß der Bedienungsanleitung durchzuführen.
Diese dürfen nur von ausgebildeteten, geprüften und örtlich eingewiesenen Bediensteten durchgeführt werden.
Was ist zu beachten wenn die Gegensprechanlage defekt ist?
Wird eine Störung der Gegensprechanlage festgestellt, darf der Aufzug nicht außer Betrieb genommen werde, sondern lediglich durch die BZ/ID verriegelt werden.
Durch den mD ist:
die Verriegelung vor ORt zu überprüfen und
der Serviceschalter im Aufzugsmaschinenraum am Aufzugsbedienungsschrank zu betätigen
Was ist am Schaltschrank verboten?
Das Öffnen des Schaltschrankes ist verboten. Es besteht Lebensgefahr.
Was hat der mD vor jeder Personenbefreiung zu machen?
den Standort der Kabine feststellen
mit den eingeschlossenen Personen Kontakt aufnehmen
Bedienhandlungen laut Bedienungsanleitung vornehmen
Was ist nach der Personenbefreiung zu beachten?
Der Aufzug muss außer Betrieb genommen werden. An den Aufzugsanlagen dürfen keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden.
Ein stillgesetzter Aufzug, darf nicht vom mD wieder in den Betrieb genommen werden.
Bei Aufzugstörungen ist das Formblatt “Betriebsmeldungen Aufzüge” auszufüllen und verbleibt im Betriebsraum.
Was ist zu beachten bei einer Personenbefreiung die länger als 20 Minuten gedauert hat?
Dann ist eine Betriebsmeldung für Aufzüge auszufüllen und unter Bemerkungen sind die Personalien des Fahrgast zu notieren.
Die 1. Seite ist abzutrennen und per Dienstpost an BU41 zu senden.
Die anderen Seiten bleiben im Maschinenraum.
Verweigert der Fahrgast die Angaben von Personalien ist die BZ/ID zu informieren.
Wann darf der Personenaufzug als Warenaufzug benutzt werden?
Montags - Freitag, jeweils in der Zeit
von 07:00 Uhr - 10:00 Uhr und
von 15:00 Uhr - 19:00 Uhr untersagt
Außerhalb der Zeiten ist die Nutzung der Aufzüge für Waren unter folgenden Vorraussetzungen erlaubt:
Fahtgäste haben Grundsätzlich vorrang
Die Zugänge zu den Aufzugsanlagen, Türen und Treppen dürfen nicht blockiert werden
Das maximale Gewicht für Transporte beträgt 120 kg
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