Versicherter
Mitglied, das Leistung beanspruchen kann
Beitragspflicht
gesetzliche Pflicht zur Zahlung
Paritätisch
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen Beiträge
Rechtsbeziehung
Verhältnis zwischen Versichertem und Versicherung
Zuzahlung/Selbstbeteildigung
Versicherte muss einen Teil der Kosten für bestimmte medizinische Leistungen selbst zahlen, obwohl sie krankenversichert sind
Sozialversicherung
ein staatlich organisiertes Sicherungssystem, das Menschen in bestimmten Lebenslagen finanziell absichert
Erwerbsfähigkeit
dass jemand gesund und körperlich sowie geistig in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen
Pflichtversicherung
bestimmte Personen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich in einer bestimmten Sozialversicherung zu versichern und Beiträge zu zahlen
Geldleistung
eine finanzielle Unterstützung, die jemand von einer Sozialversicherung erhält, um eine bestimmte Lebenssituation abzusichern
Sozialgesetzbuch
Sammlung aller wichtigen Gesetze, die das deutsche Sozialrecht regeln.
Es legt fest, wer Anspruch auf welche Leistungen hat, wer versicherungspflichtig ist und wie die Sozialversicherungen organisiert sind.
Beitragsbemessungsgrenze
Obergrenze des Einkommens, bis zu der Beiträge erhoben werden
Selbstverwaltung
Die Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) ihre Aufgaben eigenständig erledigen – also nicht direkt vom Staat geführt werden, sondern von Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber selbst verwaltet werden.
Paritätische Finanzierung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung jeweils zur Hälfte tragen.
Sachleistung
Leistung in Form von Dienstleistungen oder Gütern, die die Sozialversicherung direkt bereitstellt, anstatt Geld an die versicherte Person zu zahlen.
Beitragssatz
Prozentsatz des Einkommens, den Versicherte in die Sozialversicherung einzahlen müssen.
Beitragszeit
Die Zeit, während der jemand Beiträge in die Sozialversicherung einzahlt oder anspruchsberechtigt ist, z. B. für die Rente.
Solidaritätsprinzip
Alle Mitglieder eines Systems gemeinsam für diejenigen aufkommen, die gerade Unterstützung brauchen.
Umlageverfahren
Ein Finanzierungsverfahren, bei dem die aktuell eingezahlten Beiträge der Versicherten sofort für die laufenden Leistungen verwendet werden.
Leistung
Eine Leistung ist das, was die Sozialversicherung den Versicherten zur Verfügung stellt, um bestimmte Risiken oder Lebenssituationen abzusichern.
Beitragspflicht bedeutet, dass jemand gesetzlich verpflichtet ist, Beiträge in die Sozialversicherung einzuzahlen.
Träger der Sozialversicherung
Sind die Institutionen oder Organisationen, die die Sozialversicherung verwalten, Beiträge einziehen und Leistungen erbringen.
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