echte Unterlassungsdelikte
Nichtvornahme einer gebotenen Handlung
unechte Unterlassungsdelikte
alle Erfolgsdelikte iVm § 2
das Gesetz betdroht die Herbeiführung des Erfolges durch Nichtvornahme des gebotenen Tuns mit Strafe
Welche Unterlassungsdelikte gehen vor?
Unechte Unterlassungsdelikte gehen den echten Unterlassungsdelikten vor
Hypothetische Kausalität
Das Unterlassen ist nur dann kausal für einen Erfolg, wenn das gebotene Tun nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele
Wer rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt aufgrund von
Rechtsvorschriften
zB Eltern gegenüber Kindern
freiwilliger Pflichtenübernahme
zB Vertrag, tatsächliche Übernahme der Pflicht
gefahrbegründendem sozial inadäquatem Vorverhalten (Ingerenz)
Gefahrengemeinschaft
Eröffnung/Überwachung einer Gefahrenstelle die er selbst geschafft hat oder zur Verfügung stellt
enge natürliche Verbundenheit strittig
Was sit die spezifische Pflicht bei den Unterlassungsdelikten?
Es muss der Eintritt des drohenden Erfolges abgewendet werden
Primat des Tuns
Die Erfolgsherbeiführung durch ein Tun erscheint strafwürdiger als die durch ein Unterlassen.
Kommt dann zur Anwendung, wenn jemand durch ein bestimmtes Tun eine Gefahr herbeiführt/vergrößert und gleichzeitig seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, eine Rechtagutbeeinträchtigung hintanzuhalten.
Was ist ein gebotenes Tun?
Geboten ist ein solches Tun, dass darauf gerichtet idt, den tatbestandsmäßigen Erfolg rasch und sicher abzuwenden.
Erfolgsabwendungstendenz
der Erfolg muss nicht tatsächlich abgewendet werden - es muss nur alles Gebotene getan werden
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