Was bringt das MoPeG Neues für die GbR?
Einführung eines Gesellschaftsregisters, in der man eine eGbR (eingetragene Gesellschaft) nach § 707a BGB eintragen kann
Welche zwei GbR-Arten werden unterschieden?
Rechtsfähige GbR, vgl. §§ 706 - 739 BGB
Nicht rechtsfähige GbR, vgl. §§ 740 - 740c BGB
legal definiert in § 705 II BGB
Können sich die Gesellschafter bei der Anmeldung der GbR zum Gesellschaftsregister vertreten lassen?
yes (+), vgl. §§ 707 i.V.m. 707b Nr. 2 i.V.m. § 12 I 3 HGB
Besonderes Recht in Bezug auf Grundstücke für eine eingetragene GbR?
§ 47 II GBO:
Grundstücksrecht kann zugunsten einer GbR nur noch in das Grundbuch eingetragen werden, soweit die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist
Was meint Innen-, was Außenverhältnis einer GbR?
Innenverhältnis:
Rechtsverhältnis der Gesellschafter zueinander innerhalb der Gesellschaft
Rechtsgrundlage: Gesellschaftsvertrag
Außenverhältnis:
Teilnahme am Rechtsverkehr mit Haftung gegenüber Dritten
Grundlage dafür: Rechtsfähigkeit und Stellvertretung
Die Entstehung im Innen- und Außenverhältnis fällt regelmäßig auseinander (z.B. Vertrag geschlossen, aber noch nicht im Gesellschaftsregister eingetragen). Welchen rechtlichen Status hat die GbR in dieser Übergangsphase?
Angenommen in dieser Übergangsphase nimmt ein Gesellschafter im Namen der GbR schon am Rechtsverkehr teil. Wie wird das gelöst?
streitig:
Möglichkeit —> nicht rechtsfähige Innengesellschaft, welche die Gründung einer rechtsfähigen Außengesellschaft vorbereitet
Möglichkeit —> rechtsfähige GbR in Bezug auf das Innenverhältnis
zur zweiten Frage:
(P): GbR ist nach außen noch nicht existent, vgl. § 719 I BGB
Lösung über §§ 177, 179 BGB analog (Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht)
Ganz wichtig: Norm für Rechtsfähigkeit der (rechtsfähigen) GbR und Norm für Vertretung der GbR?
Rechtsfähigkeit: § 705 I u. II Alt. 1 BGB
Vertretung: § 720 BGB
Wichtiger Grunsatz im Gesellschaftsrecht?
zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis zu unterscheiden
Wie rechnet man der GbR das Verhalten ihrer Mitglieder zu?
über § 31 BGB analog
die Gesellschafter sind quasi die Organe der rechtsfähigen GbR (würde ich so aber nicht schreiben; nur zum Verständnis)
nur wenn einem Gesellschafter ausnahmsweise die Organeigentschaft fehlt, könnte man über die §§ 278, 831 I 1 BGB nachdenken
Wie rechnet man der GbR das Wissen ihrer Mitglieder zu?
zur Auswahl stehen: § 31 BGB analog und § 166 I BGB
bei § 166 I BGB geht es allerdings um fremdes Wissen, weshalb § 31 BGB analog wohl besser passt; auch wenn bei § 31 der Wortlaut wiederum nicht ganz passt
im Ergebnis besteht Einigkeit darüber, dass das Wissen der Gesellschafter der GbR zugerechnet wird!
Reicht für die Wissenszurechnung an die GbR, dass der Gesellschafter geschäftsführungsbefugt ist oder muss dieser auch vertretungsbefugt sein?
ausreichend wohl bereits geschäftsführungsbefugt
Arg.: zur Geschäftsführung gehört es, geschäftsrelevante Informationen für die Gesellschaft zur Kenntnis zu nehmen und intern weiterzuleiten
für einen Gesellschafter der weder geschäftsführungs- noch vertretungsbefugt ist, kann das Wissen über § 166 I BGB als fremdes Wissen zugerechnet werden
ergibt sich daraus nicht ein Erst-Recht-Schluss?
Haftungsnormen der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
es gibt drei verschiedene Haftungsformen:
Neuverbindlichkeiten: § 721 S. 1 BGB
persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten, die während der Mitgliedschaft entstehen
Altverbindlichkeiten, § 721a BGB
Haftung neu eintretender Gesellschafter für Verbindlichkeiten die bereits vor dessen Eintritt bestanden
Nachhaftung, § 728b BGB
Haftung ausscheidender Gesellschafter für bereits begründete Verbindlichkeiten für einen gewissen Zeitraum
Kann eine GbR zu einer OHG werden?
yes (+) sogar automatisch bei Veränderung ihrer Geschäftstätigkeit, vgl. §§ 105 I i.V.m. 1 II HGB
Voraussetzung dafür: GbR muss ein Gewerbe betreiben (Prüfung Gewerbebegriff)
außerdem: Eintragung in das Handelsregister
—> wenn eGbR schon eingetragen: Statuswechsel nach § 707c BGB
Ist § 28 HGB analog auf eine GbR anwendbar?
nein (-)
Ist die GbR eine juristische Person?
nein als Personengesellschaft ist die GbR keine juristische Person!
deshalb muss auch festgestellt werden, dass sie gem. § 705 II Var. 1 BGB Träger von Rechten und Pflichten sein kann
Was ist eine Scheingesellschaft?
liegt vor, wenn mehrere Personen durch ihr Auftreten nach außen den Rechtsschein einer Personengesellschaft setzen, obwohl sie ein Gesellschaftsverhältnis nicht gewollt oder nur zum Schein (vgl. § 117 BGB) abgeschlossen haben
Ausnahmsweise kann ein anfänglicher Mangel nicht zur Unwirksamkeit der Gesellschaft in der Vergangenheit führen. Voraussetzungen?
Lehre der fehlerhaften Gesellschaft, bei:
Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag
Invollzugsetzen der Gesellschaft
Fehlen vorrangiger Schutzzwecke
Außen- und Innenvertretung der Gesellschaft?
nach außen vertreten die Gesellschafter die Gesellschaft gem. § 720 BGB
im Innenverhältnis erfolgt die Vertretung ganz normal über die allgemeinen Regeln der Stellvertretung, vgl. §§ 164 BGB
Ersatzanspruch für Aufwendungen der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft?
§ 716 BGB
Die Gesellschafter haften akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach § 721 BGB. Was heißt das?
Haftung ist hinsichtlich der Entstehung, des Inhalts, der Durchsetzung und des Fortbestandes von den Gesellschaftsverbindlichkeiten abhängig
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