Auf der Rückseite
des Berufsausbildungsvertrags sind die Rechte und Pflichten des Auszubildenden Ausbildungsbetriebs aufgeführt
Pflichten des Auszubildenden
Weisungen befolgen
Berufsschule besuchen
Betreibsordnung beachten
Betriebsgeheimnisse wahren
Aufgaben sorgfältig ausführen
Ausbildungsnachweiß(Berichtsheft) führen
Rechte Auszubildender
Zeugnis erhalten
Anspruch auf Urlaub
Anspruch auf Arbeitsmittel
Erlernen berufliche Handlungsfähigkeit
Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
angemmessende steigende vergütung
Rechte Auzubildender=
Pflichten Ausbilder
Rechte Ausbilders=
Pflichten des Auzubildenden
Merkmale Ausbildungsvertrag
Persönliche Daten der Vertragspartner
Beginn und Dauer der Ausbildung
Ausbildungsberuf(mit Fachrichtung)
Ausbildungsort
Unterschrift der Vertragsparteien
Arbeitszeit
Probezeit
Vergütung (Lohn)
Dauer des Urlaubs
Ziel:
Schutz vor Überforderung und Gefährdung am Arbeitsplatz.
Geltung
Für Berufsausbildungen und sonstige Tätigkeiten Jugendlicher.
Jugendlicher:
15, aber noch nicht 18 Jahre alt.
Arbeitszeit:
max. 40 Wochenstunden / max. 8 Stunden täglich.
Beginn/Ende:
Regel 6–20 Uhr; Ausnahme Bäcker (ab 5 Uhr, ü16) und Gaststätte (bis 22 Uhr).
Ruhepause:
min. 30 Min. (bei > 4,5 bis 6 Std. Arbeit); min. 60 Min. (bei > 6 Std. Arbeit)
Tägliche Freizeit
min. 12 Stunden bis zum nächsten Arbeitsbeginn.
Samstagsarbeit
Grundsätzlich nicht, außer z. B. im Handel und Gastgewerbe
Urlaub (u. 16 J.)
min. 30 Werktage.
Urlaub (u. 18 J.)
min. 25 Werktage.
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