Erläutere kurz §7 SprengG
§ 7 SprengG: Erlaubnis zum Erwerb und Umgang (gewerblich)
Regelt: Die grundsätzliche Erlaubnispflicht für den Erwerb, die Aufbewahrung, das Verwenden, Vernichten, Wiedergewinnen und den Vertrieb von explosionsgefährlichen Stoffen.
Voraussetzungen: Antragsteller müssen Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Fachkunde und ein Bedürfnis nachweisen.
Gültigkeit: Die Erlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt.
Behörde: Zuständig ist in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder die Bezirksregierung.
Ausnahmen: Bestimmte Tätigkeiten oder Stoffe (z.B. Kleinstmengen, Modellraketen-Treibsätze) sind ausgenommen (siehe SprengV).
Erläutere §17 SprengG
§ 17 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
regelt die Genehmigungspflicht für die Errichtung und den Betrieb von Lagern für explosionsgefährliche Stoffe.
Die Genehmigung ist erforderlich für Lager, in denen explosionsgefährliche Stoffe zu folgenden Zwecken gelagert werden:
gewerbliche Zwecke im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung
land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Die Genehmigung nach § 17 SprengG schließt andere behördliche Entscheidungen, die das Lager betreffen (insbesondere baurechtliche Vorschriften), mit ein.
Für den nicht gewerblichen Bereich (zum Beispiel Privatpersonen) gelten die Regelungen des § 17 SprengG entsprechend, dies wird über § 28 SprengG geregelt.
Erläutere kurz §19 SprengG
Regelt:
Wer:
Voraussetzungen:
Nachweis:
Ziel:
§ 19 SprengG: Verantwortliche Personen
Regelt: Die Pflicht für Betriebe, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, ausreichend verantwortliche Personen zu bestellen.
Wer: Inhaber, Betriebsleiter, Aufsichtspersonen etc.
Voraussetzungen: Die Personen müssen zuverlässig und fachkundig sein.
Nachweis: Oftmals ist ein behördlicher Befähigungsschein (§ 20 SprengG)erforderlich.
Ziel: Sicherstellung eines sicheren Umgangs durch qualifiziertes Personal.
Erläutere Kurz §20 SprengG
§ 20 SprengG: Befähigungsschein
Regelt: Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für verantwortliche Personen nach § 19 SprengG oder für den Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG.
Voraussetzungen: Nachweis von Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Fachkunde durch einen anerkannten Lehrgang und eine Prüfung.
Funktion: Der Befähigungsschein ist der persönliche Nachweis der Qualifikation, um bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen ausführen zu dürfen.
Gültigkeit: Maximal 5 Jahre, muss bei Fortbestehen der Voraussetzungen verlängert werden.
Erläutere kurz §21 SprengG
§ 21 SprengG: Anzeigepflicht ?? oder doch Bestellung verantwortlicher personen ? KLÄREN!
Regelt: Die Pflicht, bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wann: Geregelt für das nicht gewerbsmäßige Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes (Import), das nicht gewerbsmäßige, innerstaatliche Verbringen (Transport), und das Zünden von Feuerwerk der Klassen F3 und F4 sowie von Großfeuerwerken.
Ziel: Behördliche Kenntnisnahme über gefährliche Transporte oder Tätigkeiten, die nicht erlaubnispflichtig sind, aber überwacht werden müssen.
Erläutere kurz §23 SprengG
§ 23 SprengG: Allgemeine Anforderungen an den Umgang und Verkehr
Regelt: Grundlegende Sorgfaltspflichten für alle Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder sie in Verkehr bringen.
Kerninhalt: Stoffe sind so zu behandeln, lagern und transportieren, dass Gefahren für Leben, Gesundheit, Sachgüter und die Umwelt vermieden werden.
Verbot: Umgang und Transport sind verboten, wenn konkrete Gefahren bestehen oder erforderliche Sicherungsmaßnahmen nicht getroffen sind.
Bedeutung: Eine zentrale Generalklausel für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Umgang mit Sprengstoffen.
auf einem Schild ist ein explosivstoffsymbol ein A und 1.1, wofür steht A und wofür 1.1
1.1 steht für die Lagergruppe und die Unterklasse
A steht für die Veträglichkeitsgruppe
GefahrgutKlasse 1
Lagergruppe 1 unterklasse 1=?
erkläre die Lagergruppe kurz.
Massenexplosion
Die Explosivstoffe dieser Gruppe können in der Masse explodieren.
Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwellen), durch Flammen und durch Spreng- und
Wurfstücke gefährdet.
Bei starkmanteligen Gegenständen tritt eine zusätzliche Gefährdung durch schwere
Sprengstücke ein.
Explosivstoffe, die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften der Unterklasse 1.5 zugeordnet
sind, sind als Explosivstoffe der Lagergruppe 1.1 zu behandeln.
Lagergruppe 1 unterklasse 2=?
Splitter und Wurfstücke
Die Explosivstoffe dieser Gruppe explodieren nicht in der Masse.
Gegenstände explodieren bei einem Brand zunächst einzeln.
Im Verlauf des Brandes nimmt die Zahl der gleichzeitig explodierenden Gegenstände zu.
Die Druckwirkung (Stoßwellen) der Explosionen ist auf die unmittelbare Umgebung
beschränkt; an Bauwerken der Umgebung entstehen keine oder nur geringe Schäden.
Die weitere Umgebung ist durch leichte Sprengstücke und durch Flugfeuer gefährdet.
Fortgeschleuderte Gegenstände können beim Aufschlag explodieren und so Brände und
Explosionen übertragen.
Sprengstücke ein. Explosivstoffe, die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften der Unterklasse
1.6 zugeordnet sind, sind als Explosivstoffe der Lagergruppe 1.2 zu behandeln.
Lagergruppe 1 unterklasse 3=?
Massenfeuer
Sie brennen sehr heftig unter staker Wärmeentwicklung ab, der Brand breitet sich rasch aus.
Die Umgebung ist hauptsächlich durch Flammen, Wärmestrahlung und Flugfeuer gefährdet.
Gegenstände können vereinzelt explodieren, einzelne brennende Packstücke und
Gegenstände können fortgeschleudert werden.
Die Gefährdung der Umgebung durch Sprengstücke ist gering.
Die Bauten in der Umgebung sind im Allgemeinen durch Druckwirkung (Stoßwellen) nicht
gefährdet
Lagergruppe 1 unterklasse 4=?
Mäßiges Feuer
Die Explosivstoffe dieser Gruppe stellen keine bedeutsame Gefahr dar.
Sie brennen ab, einzelne Gegenstände können explodieren.
Die Auswirkungen sind weitgehend auf das Packstück beschränkt.
Sprengstücke gefährlicher Größe und Flugweite entstehen nicht.
Ein Brand ruft keine Explosion des gesamten Inhalts einer Packung hervor
Welche pflicht MUSS man befolgen wenn es ums Aufbewahren von explosionsgefährlichen stoffen geht?
die Aufzeichnungspfkicht(lückenloser Nachweis welche Stoffe/Gegenstände sind wo und wer ist verantwortlich.
was beinhaltet die SprengLR Sprengleitrichtlinie?
eselsbrücke —-> Spreng Lager Richtlinie
Sie behandelt das aufbewahren von explosionsgefährlichen stoffen außerhalb eines Lagers (kleine Mengen)
was steht in §3 der 2. SprengV ?
Die Aufbewahrung von Kleinmengen darf nur in geprüften und Korrekt beschrifteten/bezettelten Packmitteln(boxen etc) werden.
was steht in §6 der 2. SprengV ?
Die Orte der Aufbewahrung müssen nicht geprüft und genehmigt werden.
welche Hauptpunkte bestimmt die Ziffer 16 der SprengVerwaltungsvorschrift?
Verweis auf §16 SprengG
Aufzeichnungen MÜSSEN immer aktuell sein
Verantwortliche Personen MÜSSEN deutlich sein (unterschriftspflicht)
verzeichniss in gebundener Form
dürfen explosivstoffe mit anderen Gefahrerhöhenden Materialien oder Gegenständen gelagert/aufbewahrt werden?
NEIN!
Wie ist die Hierarchie der Gesetzlichen Regeln rund um Sprengstoff aufgebaut?
was regelt das Sprengstoffgesetz?
es regelt den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die
Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen.
wie ist das SprengstoffRECHT aufgebaut?
was ist der BEFÄHIGUNGSSCHEIN nach §20 SprengG ?(erläutere kurz)
und gebe die fünf Vorraussetzungen zur Erlangung dieses wieder.
Der Befähigungsschein ist eine Bescheinigung
der persönlichen und fachlichen Qualifikation für
einen bestimmten Umgang mit
explosionsgefährlichen Stoffen.
Der im Befähigungsschein aufgeführte Text
beschreibt die erlaubte Tätigkeit.
nach §20 SprengG muss alle 5Jahre erneuert werden.
Mindestalter von 21 Jahren
Zuverlässigkeit
persönliche Eignung
Fachkunde
besondere Zulassungsvoraussetzungen
was ist die Fachkunde?
die Fachkunde weist die Kenntnisse für einen bestimmten Umgang nach,
welche durch eine amtliche Prüfung
nachgewiesen wurden.
Der Lehrgang/Ausbildungseinrichtung
muss vorab amtlich anerkannt sein.
erkläre §27 SprengG
Erlaubnis des Umgangs mit
explosionsgefährlichen Stoffen
im Rahmen privater Verwendung.
Die Erlaubnis berechtigt im Regelfall zum
Erwerb, Transport, Verwenden und Aufbewahren
der explosionsgefährlichen Stoffe.
Beispiele:
- Böllerschießen
- Wiederladen von Munition
- Vorderladerschießen
- Sammeln von Munition etc
Der Erlaubnisinhaber muss die entsprechende
Fachkunde besitzen.
Erkläre die Erlaubnis nach §27 SprengG (Gewerblich)
liste drei Geschäftsbeispiele auf bei denen man diese benötigt.
- Herstellung von Sprengstoffen und Munition
- Feuerwerksfirmen
- Steinbruchbetriebe
- Abbruchbetriebe
- Firmen, für Spezialeffekte für Film und TV
- Firmen, welche Sprengstoffspürhunde nutzen
Der Erlaubnisinhaber kann die entsprechende
Fachkunde besitzen, er kann aber auch eine
Fachkundige Person bestellen.
erkläre kurz den ablauf (reihenfolge) der fachkunde, befähigungsschein §20 und der erlaubnis nach §27
Ein Bekannter sucht mit einem Suchgerät im Wald nach Orden und Ehrenzeichen des
2.Wk. Er findet eine Panzerfaustgranate. Diese transportiert er nach hause und legt sie
im Keller ab. Gegen welche Gesetze und Verordnungen hat er dabei verstoßen?
- Sprengstoffgesetz
- 2.Sprengverordnung
- Gefahrgutverordnung Straße
- Kriegswaffenkontrollgesetz
wann ist der Komformitätsnachweis erbracht?
Der Konformitätsnachweis ist durch eine
Konformitätserklärung erbracht, die bestätigt,
dass die Konformität in einer Einzelprüfung
überprüft worden ist
wie wird ein Stoff erstmals Zugelassen? (es wurde kein konformitätsnachweis erstellt)
Wenn für bestimmte explosionsgefährliche
Stoffe kein Konformitätsnachweis erstellt wurde,
ist eine Prüfung und Zulassung durch die
Bundesanstalt für Materialforschung (BAM)
erforderlich
wer sind die 3 verantwortlichen Personen ?
Der Chef
Der Befähigungsscheininhaber
derjenige, der mit explosivstoff umgeht
gem §19 SprengG
Wofür ist die Verantwortliche Person verantwortlich?
Verantwortlich für:
Einhaltung der Regelungen des
Betriebsschutzes und der Gesundheitsfürsorge
Verhaltensvorgaben / Unterweisungen für die
unterstellten Personen
Schutz vor Diebstahl
Einhaltung von Betriebsanweisungen
was ist die Sogenannte AUFZEICHNUNGSPFLICHT?
Ist ein Durchgehender Nachweis des Bestandes (Bezeichnung u. Menge), einschl. der Bewegungen,
sowie der Verantwortlichen Person.
Was enthällt die SprengTR100?
Enthält Begriffsbestimmungen,
sowie technische Regeln zur Kennzeichnung
von explosionsgefährlichen Stoffen, deren
Verpackung und Sprengzubehör.
Explosionsgefährliche Stoffe sind im Falle der —— ——- —— (siehe unten) der zuständigen
———— anzumelden.
Explosionsgefährliche Stoffe sind im Falle der Einfuhr
oder Durchfuhr (siehe unten) zuständigen
Überwachungsbehörden anzumelden.
Was regelt der 1.§ des SprengG
in welche stoffe wird unterteilt?
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang und den Verkehr mit, sowie die Einfuhr und die
Durchfuhr von
1. explosionsgefährlichen Stoffen und
2. Sprengzubehör.
(2) Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in
1. Explosivstoffe (§3 Absatz 1 Nummer 3) und
2. pyrotechnische Gegenstände (§3 Absatz 1 Nummer3) und
3. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe (§3 Absatz 1 Nummer 9).
nenne mir die Einteilung der Explosivstoffe
• Primärsprengstoffe (Zündstoffe) und Mischungen
• Sekundärsprengstoffe (Sprengstoffe) und Mischungen
• Treibstoffe / Treibmittel und Mischungen
• pyrotechnische Stoffe und Mischungen
• Selbstlaborate, explosionsfähige Mischungen
erkläre mir den Primärexplosivstoff (Zündstoff)
= sind Stoffe oder Mischungen, die
anzünden (Einleitung eines Abbrandes / einer Deflagration)
oder
zünden (Einleitung einer Detonation)
mechanisch und/oder thermisch hochempfindlich reagieren
beispielsweise: Bleiazid, Tetrazen
erkläre mir sekundärexplosivstoffe
bei mäßiger Empfindlichkeit mit hoher Wirkung detonieren
- Salpetersäureester ( PETN, NGL, NC)
- aromatische Nitroverbindungen (TNT, TNB)
- Nitramine (Tetryl, Hexogen-RDX, Oktogen-HMX)
nicht so wichtig—>
wichtige Kenngrößen:
Arbeitsvermögen, Detonationsgeschwindigkeit
erkläre mir Treibstoffe und Treibmittel und deren Mischungen
= sind Stoffe und/oder Mischungen,
die zum Antrieb von Flugkörpern und Raketen,
sowie zur Beschleunigung von Projektilen genutzt werden.
= Stoffe und Mischungen können,
abbrennen , deflagrieren oder z.T. auch detonieren
Beispiele: Treibladungspulver (Rohrwaffenmunition)
Feststofftreibsätze (Raketenmotoren)
erkläre mir Pyrotechnische Stoffe und deren Mischungen
= sind Stoffe und/oder Mischungen, die
akustische und/oder optische und/oder mechanische Effekte hervorrufen
= mit unterschiedlichsten Empfindlichkeiten, die
unter bestimmten Rahmenbedingungen detonationsähnliche Wirkungs-
bilder zeigen
Knallsätze ( DM 22)
Impulskartuschen
erkläre mir Selbstlaborate und explosionsfähige Gemische
= sind Stoffe und/oder Mischungen (chemische Verbindungen), die
bei ihrer Umsetzung (Deflagration, Detonation) ähnliche Wirkungsbilder
zeigen wie Sprengstoffe
= diese Stoffe besitzen z.T. eine hohe Empfindlichkeit
Nitrate (Ammoniumnitrat, Kaliumnitrat)
Chlorate, Perchlorate
Oxide, Peroxide (Wasserstoffperoxid)
welche Gruppen von Sprengstoffbestandteilen gibt es ? nenne 3
Salpetersäureester, AromatischeNitro verbindungen, Nitramine.
nenne 3 Stoffe die zur Chemischenstoffgruppe “Salpetersäureester“ gehören
PETN, NGL,NC
nenne 3 Stoffe die zur Chemischenstoffgruppe “Nitramine“ gehören
Nitramine
- Tetryl
- Hexogen
-Oktogen
nenne 3 Stoffe die zur Chemischenstoffgruppe “Aromatische Nitroverbindungen“ gehören
•TNT
•TNB
•Pikrinsäure
in welche 3 wichtigen Physikalische kenndaten wird unterteil ?
• Arbeitsvermögen
➢ Kenndaten: - Gasausbeute [m³/kg]
- Explosionswärme [kJ/kg]
• Brisanz
➢ Kenndaten: - Det.Geschwindigkeit [m/s]
- Ladedichte
• Empfindlichkeit
➢ Kenndaten: - Reibempfindlichkeit [N]
- Schlagempfindlichkeit [Nm]
- thermische Sensibilität
nenne die 3 umsetzungsarten und deren eigenschaften
Abbrand (sekunden)
sehr langsam
Wärme Rauch
Deflagration (milisekunden)
schnell (unterschall)
Druck Hitze
Detonation (mikrosekunden)
sehr schnell (überschall)
Stoßwelle
benenne folgende Nummern richtig.
gebe mir x Vorgaben zur aufbewahrung von (kleine Mengen)
Anhang 4.2 (1) werden unterschiedliche Stoffe gelagert,
gilt die geringste Höchstmenge = zulässige Gesamtmenge
Anhang 4.2 (5) gegen Diebstahl ist zu schützen
Anhang 4.2 (6) Verträglichkeitsgruppen beachten
Anhang 4.2 (9) maximale Lagertemperatur 75Grad C
Anhang 4.2 (10) Brandschutz, kein offenes Feuer, Rauchverbot
Anhang 4.2 (12) Explosivstoffe und Zündstoffe sicher trennen
4.1 (1) kein Aufbewahren in Büros oder Sozialräumen o.Ä.
4.1 (2) Räume müssen Druckentlastungsflächen besitzen,
ansonsten die Höchstmenge um 50% mindern
4.1 (5) Räume leicht erreichbar und beleuchtet
4.1 (7)a Schwer entflammbare Bauweise, möglichst feuerhemmend
4.1 (8) Bei Mengen über 3kg 1.1, 5 kg 1.3 und sprenkr. Zündmitteln ist
Alarmanlage oder Bau nach Baurichtlinie erforderlich
4.2 (5) Fenster, andere Zugänge ausreichend sichern
4.2 (6) Decken, Wände = Wiederstand gem. Mörtelgruppe 1
Tür = feuerbeständige Stahltür (T90-1)
Türschloss = Sicherheitsschloss gem. Baurichtlinie
4.2 (9) Sprengkr. Zündmittel nur in gesonderten abschließbaren Behältern
4.3 (2) Wenn unterschiedliche Stoffe in getrennten Behältnissen befinden,
dann kann zusammengelagert werden
4.4 (1) Bei Lagerung unterschiedlicher Lagergruppen definiert die
gefährlichere die gesamte Höchstmenge
4.7 (7) Schutz vor Sonne, Abstand zu Heizungen
4.8 (2) Pulverlöscher 6 kg, Kübelspritze, Wasseranschluss
4.11 (2) Schutz Personen sowie Infrastruktur und Technik des Gebäudes
4.11 (3) bei mehr als 5kg 1.1 ist zu teilen, Teilmengen Abstände größer 1
Was steht in paragraph4 der 2.Spreng Verordnung
Aufbewahrung nur in geprüften und korrekt beschrifteten u. bezettelten Packmitteln
was steht in der 1. SprengV ?
Zulassun von Explosionsgefährlichen Stoffen, Ausnahmen vom Sprengstoffgesetz, Vertreiben und Überlassen, Fachkunde und Prüfung.
was steht in der 2.SprengV ?
Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen
Was steht in der 3. SprengV ?
Anzeige von Sprengungen
in welchen Schritten erfolgt eine Risikobeurteilung ?
−Risikoanalyse
−Risikobewertung
−Beseitigen von Gefährdungen oder Berücksichtigung von Maßnahmen zur
Risikominderung
−Laufende Überwachung und Aktualisierung
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