Modifizierte Subjekttheorie
Trennung privates und öffentliches Recht
Wird durch die streitentscheidenden Normen ein Träger öffentlicher Gewalt
spezifisch in Ausübung einer hoheitlichen Funktion berechtigt
oder verpflichtet?
Anspruchsgrundlagen
Meistens der Ausgangspunkt für Fallbearbeitung (sowas wie §433)
Aber: Rechtsgeschäft hat Vorrang vor Gesetz
Reiehnfolge Gutachten BGB Anspruch (grob)
Ist Anspruch entstanden (Per Gesetzesvorlage (Kaufbertrag: Angebot und Annahme))
Rechtshindernde Norm/Einwendung
Rechtsvernichtende Norm/Einwendung
Rechtshemmende Norm/Einwendung
Verhindert das der Anspruch überhaupt enstanden ist
Sowas wie Geschäftsunfähigkeit oder das was formgebunden ist (Notariele Beurkundung)
Hat sich Anspruch verändert oder ist erloschen?
Sowas wie unmöglichekit (Motorrad was vom Sturm zerstört wurden ist)
Ist Anspruch durchsetzbar
Sowas wie Verjährung
Willenserklärung
private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Beispiele einseitge WE
Testament
Mahnung
Vertag
Beispile zweiseitig und einseitig verpflichtend
Zweiseitig übereinstimmente Willenerklärung
Zweiseitig: Kaufvertrag, Einseitg: Schenkung
Konkludenz bei Willenserklärungen
Wenn das Gesetz keine ausdrückliche Erklärung verlangt, werden bestimmte Verhaltensweisen navch der Verkehrssitte im rechtsgeschäftlichen Sinne beigemessen (in die Bahn einsteigen, mit dem Kopf nicken)
Schweigen bei Willenserklärungen
Grundsätzlich nicht von Bedeutung
Aber kann sich wenn vereinbart wurde ändern (Rahmvertrag, n dem vereinbart ist, dass konkrete
Vereinbarungen zustande kommen, wenn Angebote nicht binnen 2 Wochen abgelehnt werden)
Gibt vereinzelte Ausnahmeregeln
Objektiver Erklärungstatbestand besteht aus
Kundgabeakt
Rechtsbindungswillen aus Sicht des Empfängers
Geschäftsinhalt erkennber
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