Wo kann man als Sozialarbeiter
arbeiten, als was und mit welchem Arbeitgeber
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST), Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Kommunal,-Landesverwaltung (staatlich, z.B. Jugendamt, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht, Soz. Dienst in der Justizvollzugsanstalt)
[Selbstständig (freie Mitarbeiter*innen/Honorarkräfte)]
wann darf man im Bewerbungsgespräch lügen
Bei Fragen zur Familienplanung oder zur Schwangerschaft. Grundlage: Schutz der Persönlichkeitsrechte
Unterschied von Beamten und
Angestellten
Beamte werden vom Staat ernannt, es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis (kein Arbeitsvertrag),
Grundlage: Beamtenstatusgesetz und Beamtenlandesgesetz
Mehr Sicherheiten als Angestellte, aber auch Einschränkungen -
dürfen nicht streiken, sind unkündbar
Welche Möglichkeiten gibt es
sich für eventuelle Rechtsstreitigkeiten abzusichern?
LEK 1 IIIII
Was kann der Staat machen
und was kann man persönlich
machen
Unabhängig vom Einkommen:
: eine Rechtsschutzversicherung
Gewerkschaften bieten für Arbeitsrecht in Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft auch einen Rechtsbeistand an
Bei zu niedrigen Einkommen: Antrag auf Prozesskostenhilfe (§114 ZPO). Basis hierfür ist das Grundrecht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz (Art. 3
GG + Art. 19 Abs. 4 GG), Hierbei unterstützt der Staat Personen, die sich ansonsten eine rechtsanwaltliche Vertretung nicht leisten könnten
Was versteht man unter dem
Begriff Rechtsnorm und welche
Bestandteile gehören dazu?
Unter Rechtsnorm versteht man eine rechtliche Vorschrift. Diese enthält in der Regel einerseits bestimmte Voraussetzungen (Tatbestand) und andererseits eine Rechtsfolge. Diese abstrakten Regelungen sind nicht für einen Einzelfall geschaffen, sondern sollen zahlreiche Konstellationen abdecken. Jede Rechtsnorm verfolgt einen eigenen Zweck. Sie sind der Ausgangspunkt einer materiellrechtlichen Prüfung.
Die Grundlegende Struktur von Rechtsnormen sind also die Bestandteile Tatbestand und Rechtsfolge. Es ist eine Wenn-Dann-Regel vorhanden. Bsp. § 823
Abs.1 BGB; § 223 Abs. 1 StGB
Weisung durch den Arbeitgeber
Die wichtigste Pflicht der Arbeitnehmenden ist die Arbeitspflicht. Der Arbeitnehmende muss also die Weisungen des Arbeitgebenden befolgen. Im Rahmen
des Arbeitsvertrages dürfen Arbeitgebende mittels des Weisungsrechts über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen.
Allerdings gilt auch das Weisungsrecht des Arbeitgebenden (auch „Direktionsrecht“ genannt) nicht unbegrenzt. So müssen Weisungen dann nicht befolgt
werden, wenn sie ohne sachlichen Grund erfolgen oder unzumutbar sind. Auch dürfen Weisungen nicht dem Arbeitsschutzrecht widersprechen, also unter
anderem dem Mutterschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und der Arbeitsstättenverordnung.
s steht in §823 Abs. 1 BGB?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§ 823 Abs. 1 BGB)
unterschied Individual- und Kollektivarbeitsrecht
(10 Pkt.) IIIII II
Individualarbeitsrecht beinhaltet insbesondere das Arbeitsvertragsrecht.
Arbeitsvertragsrecht: Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer + Arbeitgeber (Vertragspartner)
Der Arbeitsvertrag ist in § 611a BGB normiert. Inhalt: Leistungspflicht des AN + Pflicht des Arbeitgebenden (Zahlung Gehalt).
Arbeitsvertrag kann frei gestaltet werden – aber: Einschränkungen durch Arbeitsschutz
Kollektivarbeitsrecht beinhaltet das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen.
Inhalt: Verhältnis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften + auf Ebene des Betriebes: Verhältnis Arbeitgeber und Betriebsrat
Durch Verhandlungen können Tarifverträge geschlossen werden, die Vereinbarungen zu grundlegenden Fragen beinhalten (Hintergrund: Arbeitnehmende
sind Arbeitgebenden typischerweise unterlegen)
ordentliche und außerordentliche Kündigung
LEK 1 II
Gründe, warum man Angestellten fristlos kündigen darf (6 P.)
Beide Arten von Kündigungen müssen schriftlich erfolgen § 623 BGB
ordentliche Kündigung:
• fristgerechte Einhaltung einer Kündigungsfrist. Mindestkündigungsfrist: vier Wochen (Ausnahme während der Probezeit: zwei Wochen).
• AG Kündigung: Frist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB).
• 3 Gründe der Kündigung: betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Einer verhaltensbedingten Kündigung muss grundsätzlich eine Abmahnung (Beanstandung des Verhalten) vorausgehen
außerordentliche Kündigung:
• unter besonderen Voraussetzungen - „wichtiger Grund“ (§ 626 BGB) zulässig; Bsp. Straftat, Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• erfolgt grundsätzlich fristlos
• AG kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zugunsten AN mit Frist kündigen und ggf. freistellen.
• Wenn nach einer umfassenden Interessenabwägung nicht zumutbar ist, an dem Arbeitsvertrag festzuhalten.
• wegen des starken Kündigungsschutzes sehr eingeschränkt
Erkläre die Kündigungsschutzklage
Frist Kündigungsschutzklage
Arbeitsgericht prüft, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
Ziel ist die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht und nicht aufgelöst ist. Zwar ist zuweilen das Verhältnis zum Arbeitgeber schon
vollständig „zerrüttet“ – dennoch kann es im Einzelfall aus taktischen Gründen zweckmäßig sein eine Abfindung zu erhalten. In diesem Fall muss jedoch
ein:e Arbeitnehmer:in auch damit rechnen, dass sie oder er – wider Willen – die Arbeit wieder aufnehmen muss. Eine Abfindung kann nicht direkt eingeklagt
werden, da die Kündigungsschutzklage nur auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist.
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).
rs nennen
allgemeine rechte eines arbeitnehmers
• Recht auf Erhalt des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts
• Zeugniserteilungsanspruch (wohlwollend formuliert, darf erhebliches Fehlverhalten nicht verschweigen, wegen Inhalt + Form kann Arbeitnehmer:in
Abänderungen beantragen)
• Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (Bundesurlaubsgesetz)
• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
• Geregelte Arbeitszeiten und Ruhepausen (Arbeitszeitgesetz)
• [Schutz der Persönlichkeitsrechte (Verbot von einigen Fragen beim Bewerbungsgespräch)]
Beschreibe, ob man mit seinen
Freundinnen über Informationen
von Patientinnen sprechen darf.
Nenne mögliche Gesetze, die
deine Antwort unterstreichen.
Welches Verbot resultiert daraus? (10P)
Es gebietet der Verschwiegenheitspflicht, dass mit dem außerberuflichen Umfeld (z.B. Freundinnen) nicht über einzelne Vorgänge gesprochen werden. Es
darf sich lediglich in vollständig anonymisierter, abstrakter Form über aufgeworfene Fragen ausgetauscht werden. Keinesfalls darf die Identität der Adressat:innen, mit denen man beruflich in Kontakt tritt, gegenüber Dritten offenbart werden.
Dies ergibt sich aus der Nebenleistungspflicht für Arbeitnehmer:innen. Hierzu zählt die Rücksichtnahme (§ 241 BGB), aus der unter anderem die „Pflicht zur
Interessenwahrung“ und die „Pflicht zur Verschwiegenheit“ abgeleitet werden.
Zudem ist als Sozialarbeiter:in die Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB mit Strafe bedroht.
„unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis …,
das ihm als staatlich anerkannter Sozialarbeiter … anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist“(§ 203 StGB).
er Recht (10Pkt)
Welches Rechtsgebiet regelt
Beziehungen zwischen privaten
Personen?
Wichtigstes Gesetzbuch im Zivilrecht.
LEK 1 III
Zivilrecht:
• Rechtsverhältnissen zwischen Privatpersonen und Unternehmen (Abschluss von Verträgen o. Schadensersatzes)
• „Gleichrangigkeit“ zwischen den Beteiligten
• Grundsatz: Vertragsfreiheit – danach dürfen die Parteien frei über den Abschluss eines Vertrages entscheiden und dessen Inhalt frei gestalten.
• wichtigste Rechtsquelle: Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Öffentliches Recht:
• Teilrechtsgebieten des Verwaltungs- und Verfassungsrechts sowie des Europa- und Völkerrechts.
• Verhältnis zwischen „Trägern der öffentlichen Gewalt“ (z.B. Behörden) und Privatpersonen/Unternehmen - hierarchischen Verhältnis
• Behörden sind einseitig zu einem Handeln verpflichten können (z. B. durch einen sogenannten Verwaltungsakt).
• Teilgebiete: das Öffentliche Baurecht (z. B. BauGB), das Kommunalrecht (z. B. GO NRW), das Polizeirecht (z. B. BPolG), das Schulrecht (z. B. SchulG
NRW) und das Sozialrecht (z. B. SGB VIII). Teilweise Bundesland abhängig
Nenne die drei großen Rechtgebiete und jeweils ein Gesetz
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