Unternehmensführung
Die Unternehmensführung hat die Aufgabe, den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung so zu gestalten, dass das (die) Unternehmensziel(e) auf höchstmöglichem Niveau erreicht wird (werden).
Unternehmensführungsprozess
Die Anspruchsgruppen und ihre Interessen
Welche Ziele verfolgt das Unternehmen?
Wer trifft die unternehmerischen Entscheidungen?
Wer partizipiert am Unternehmenserfolg?
Shareholder-Konzept
Nach dem Shareholder-Konzept (Vertragsmodell) hat die Unternehmensleitung die Aufgabe, die Einkommens- und Vermögenssituation der Shareholder (= Eigentümer) zu verbessern. Zur Wahrung der Stakeholder Interessen verpflichten sich die Shareholder zu vertraglich vereinbarten Zahlungen (an Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten usw.).
Stakeholder-Konzept
Nach dem Stakeholder-Konzept (Harmoniemodell) hat die Unternehmensleitung die Aufgabe, die Interessen der Anspruchsgruppen im Verhandlungsweg zusammenzuführen und alle Stakeholder in angemessener Weise am Unternehmenshandeln und am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.
Übersicht Anspruchsgruppen
Reihenfolge
Verknüpfung von Risikoübernahme und Entscheidungsbefugnis
Sicherung der Stakeholder-Interessen durch gesetzliche Rahmenbedingungen
Sicherung der Stakeholder-Interessen durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb (Stakeholder schließen Verträge mit den „meistbietenden" Shareholdern)
unternehmerisches Risiko
Als unternehmerisches Risiko bezeichnet man die Gefahr, dass geleistete Aufwendungen/ Auszahlungen in einer ungewissen Zukunft nicht durch Erträge/Einzahlungen gedeckt werden
Anspruchsgruppen & Vertraglich vereinbarter Zahlungsanspruch
Anspruchsgruppen | Vertraglich vereinbarter Zahlungsanspruch
Fremdkapitalgeber | Fester Fremdkapitalzins
Arbeitnehmer | Fester Lohnanspruch
Lieferanten (Vermieter) | Fester Zahlungs-(Mietzins-)anspruch
Risikoprämie
Den von den Eigenkapitalgebern geforderten Preis für die volle Übernahme des unternehmerischen Risikos bezeichnet man als Risikoprämie, die durch (mögliche) Unternehmensgewinne, die allein den Eigenkapitalgebern zustehen, abgegolten wird.
Anspruchsgruppen & Schutz durch gesetzliche Rahmenbedingungen
Anspruchsgruppen | Schutz durch gesetzliche Rahmenbedingungen
Fremdkapitalgeber | Gläubigerschutz durch das HGB, AktG, GmbhG
Arbeitnehmer | Sicherung und Mitbestimmung durch das KSchG, BetrVG Drittbeteilkigungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz
Lieferanten | Eigentumsvorbehalt
Kunden | Verbraucherschutz durch das BGB
Allgemeine Öffentlichkeit | Schutz der Umwelt durch das StGB
Vertragsfreiheit
Vertragsfreiheit bedeutet, dass jedes Wirtschaftssubjektfrei darüber entscheiden kann, ob, mit wem und mit welchem Inhalt ein Vertrag abgeschlossen wird.
Sanktionsmöglichkeiten der Stakeholder:
Ansprüche einklagen, wenn Vertragsverletzungen durch das Unternehmen
Wechsel der Vertragspartner, wenn andere Unternehmen die Leistung des Stakeholders höher „belohnen"
Gebot der Stakeholder i. S. d. langfristigen (nachhaltigen) Gewinnmaximierung:
=> Stakeholder „pfleglich behandeln"
Gewaltenteilung im Rahmen der Unternehmensführung
Recht zur Festlegung der Unternehmensziele
Recht zur uneingeschränkten Geschäftsführung
Recht zur freien Verfügung über den Unternehmenserfolg
Eigentümergeführte Unternehmen
Eigentümergeführte Unternehmen sind solche Unternehmen, bei denen Eigentümer alle zentralen Führungsfunktionen selbst ausüben.
Hauptversammlung
(Eigentümerversammlung)
wählt Aufsichtsrat
Fasst Grundsatzbeschlüsse
Aufsichtsrat
(Kontrollorgan)
bestellt Vorstand
Überwacht die Geschäftsführung
Vorstand
(Ausführungsorgan)
eigenverantwortliche Geschäftsführung
Berichtspflichten
Unternehmensverfassung
Die Unternehmensverfassung bestimmt die Organe eines Unternehmens sowie deren
Rechte und Pflichten
arbeitsrechtliche Mitbestimmung
Informations-, Anhörungs-& Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer
Gegenstand: Einzelfragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen
unternehmerische Mitbestimmung
Mitwirkungsrechte an der Unternehmensleitung
Gegenstand: unternehmerische Entscheidungen
Schutzvorschriften
Einschränkung der Vertragsfreiheit
Gegenstand: Mindestlohn, Mindesturlaub, Beschränkung der Arbeitszeit u.a.
Betriebsrat
Arbeitszeitgesetz
Tarifvertragsgesetz
Bundesurlaubsgesetz
Entgeltfortzahlungsgesetz
Kündigungsschutzgesetz
Regulierung des Arbeitsmarktes
Unter dem Stichwort Regulierung des Arbeitsmarktes versteht man die einseitige Einschränkung der Vertragsfreiheit (zu Gunsten der Arbeitnehmer) bei der Gestaltung von
Arbeitsverträgen.
Höchstleistung des Arbeitnehmers
Normalarbeitszeit
8 Std/ Tag
48 Std/ Woche
Mindestleistung des Arbeitgebers
Arbeitsentgeld: gesetzlicher bzw tariflicher
Mindestlohn
Urlaub: 24 Werktage
Krankheit: 6 Wochen Lohnfortzahlung Kündigung: u.U. Nur bedingt möglich
Corporate Governance
externe Rahmenbedingungen
interne Strukturen
Problematik der managergeführten Unternehmen
Risikoübernahme durch Eigentümer, aber
Leitungsbefugnis bei angestellter Geschäftsführung
Corporate Governance Definition
Als Corporate Governance bezeichnet man den rechtlichen und faktischen Ordnungs-rahmen, der die Unternehmensleitung veranlassen soll, ihre Gestaltungsmacht uneigennützig zum Wohl des gesamten Unternehmens einzusetzen.
Regelungen
Muss-Vorschriften
Soll-Empfehlungen
Kann-Anregungen
Ziele
Information und Dokumentation
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Verbesserung der Qualität der Corporate Governance
Corporate Governance Skandale der letzten Zeit
Bilanzfälschung Enron (2001)
Scheingeschäfte Flowtex AG (2001)
Insolvenz Philip Holzmann AG (2002)
Parmalat-Skandal (2004)
Siemens-Schmiergeldaffäre (2006)
Finanzskandal bei der französischen Großbank Societe Générale (2008)
Betrugsskandal bei der HSH Nordbank (2009)
VW (2015)
managergeführten Unternehmen
Vom managergeführten Unternehmen spricht man, wenn die zentralen Führungsentscheidungen an Geschäftsführer (Manager) übertragen werden, die selbst nicht (wesentlich) am Unternehmen beteiligt sind.
(Unternehmens-) Ziel
Unter einem (Unternehmens-) Ziel versteht man einen angestrebten Zustand in der Zukunft. Die einzelnen Zielgruppen (Stakeholder) verfolgen üblicherweise unterschiedliche Ziele im Unternehmen.
Shareholder-Konzept:
Konzentration auf Interessenlage der EK-Geber
Stakeholder-Konzept:
„Konzentration" auf Interessenlage aller Anspruchsgruppen
=> Konfliktpotenzial Mit Shareholder-Konzept
ökonomische Ziele (Eigenkapitalgeber)
langfristige Gewinnmaximierung
Shareholdervalue
Rentabilität
Unternehmenssicherung/-wachstum
ökologische Ziele (Offentlichkeit)
Ressourcenschonung
Begrenzung von
Schadstoffemissionen
Abfallvermeidung
Abfallrecycling
soziale Ziele (Arbeitnehmer)
gerechte Entlohnung
Gute Arbeitsbedingungen . Betriebliche Sozialleistungen
Arbeitsplatzssicherung
Mitbestimmung
ökonomische Ziele Definition
“marktwirtschaftlicher Wettbewerb mit gesetzlichen Leitplanken"
Dominanz sozialer und ökologischer Ziele:
„Weg vom ,Profitdenken"; aber: Wer übernimmt das Unternehmensrisiko - ohne Aussicht auf Gewinn?"
Vereinbarkeitsstrategie ökonomischer, sozialer und ökologischer Ziele:
„Langfristige Gewinnmaximierung ist nur unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Interessen der Stakeholder möglich."
Merkmale und Einteilung von Zielen
Zielmerkmal
Zielausprägung
Zielsetzungsinstanz
Individuelle. Institutionelle Ziele
Zielinhalt
Mengengrößen, Geldgrößen, Sach-, Formalziele
Zielausmaß
Begrenzte, unbegrenzte Ziele
Zeitbezug
Kurzfristige, langfristige Ziele
Zielbeziehungen
Komplementäre, konkurrierende, indifferente Ziele
Rangordnung
Oberziele, Zwischenziele, Unterziele
Sachziele
Was soll produziert werden?
Festlegung von
Arten
Mengen
Qualitäten
Orten.
Zeitpunkten der Produktion
Formalziele
Nach welchen Regeln soll produziert werden?
Umsatzzielen
Kostenzielen
Gewinnzielen
Rentabilitätszielen
Liquidationszielen
Übersicht Ziel Diagramme
Oberziel
Zielvorschrift: Langfristige Gewinnmaximierung
Geltungsbereich: Gesamtunternehmen
Zwischenzeit
Zielvorschrift:Kostenminimierung bei gegebener Produktqualität & Absatzmenge
Geltungsbereich: Produktionsleitung
Unterziel
Zielvorschrift: Abfallminimierung durch Lagerzeitkontrolle
Geltungsbereich: Lagerhaltung
Zielsysteme
Motivationsfunktion
Realitätsbezug
Widerspruchsfreiheit
Verständlichkeit
Kontrollierbarkeit
Die Zielsetzung muss einen Impuls zur Verbesserung der Ausgangssituation liefern.
Ziele müssen erreichbar sein (Bezug zur aktuellen Entscheidungssituation).
Ziele sollten kompatibel sein. Konkurrenzbeziehun-gen sind möglichst zu vermeiden.
Zielrealisierung setzt Zielverständnis voraus. Je niedriger die Hierarchieebene, desto höher sind die Anforderungen an die Operationalität (Sachziel statt Formalziel).
Je konkreter die Zielvorgabe, desto leichter die Kontrollierbarkeit der erreichten Leistung
SMART Ziele Übersicht
Unternehmensvision/Unternehmensmission
Mission und Vision geben die Richtung für Unternehmen an:
Mission:
ist ein Wirkungsversprechen, das für Kunden dauerhaft erfüllt wird. Zweck: wozu sind wir da? Warum gibt es uns? Was ist unser Geschäft? => erläutert den Zweck des U, Aufgabe, Daseinsberechtigung, Werte, Kompetenzen, Stärken, USP
Vision:
ist ein konkretes Zukunftsbild einer gemeinsam erstrebten und realisierbaren Zukunft => wo wollen wir hin? Was wollen wir erreichen? Warum wollen wir das erreichen?
Glaubwürdigkeit
ist der wichtigste Grundsatz für eine Mission und Vision.Sie entsteht dadurch, dass:
Mitarbeiter bei der Formulierung beteiligt sind,
die Mission und Vision permanent kommuniziert und
von den Führungskräften vorgelebt werden sowie
Ziele und Alltagshandeln zu Ihnen passen.
Kommunikation der Mission über Unternehmens-Slogans in der Werbung:
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