Wie sieht die grobe historische Entwicklung Italiens aus?
1848 Verfassung des Königreichs Sardinien-Piemont
1922 Machtübernahme durch Mussolini (Entmachtung des Parlaments)
1946 Abschaffung der Monarchie durch Volksabstimmung, Einführung des Frauenwahlrechts
1947 Republikanische Verfassung
2020 Verkleinerung des Parlaments
Wie sieht die Staatsstruktur Italiens aus?
I. Grundsatz
unteilbare Republik mit örtlicher Selbstverwaltung und Dezentralisierung
II. Autonome Regionen
Aufzählung
Friaul-Julisch Venetien
Sardinien
Sizilien
Trentino-Alto Adige/Südtirol
Aostatal/Vallée d’Aoste
Statut
Sonderstatute mit Genehmigung durch Verfassungsgesetz des nationalen Parlaments
Gesetzgebungskompetenzen der Region
Finanzen
Organe
Verhältnis zum Staat
III. Regionen
10 (normale) Regionen
Kompetenzen
Ausschließliche Zuständigkeiten des Staates
Konkurrierende Zuständigkeiten
Gesetzgebungsbefugnis für alle übrigen Gebiete
Finanzautonomie
Normenkontrolle durch Verfassungsgericht
Gewählter Regionalrat als Gesetzgeber
Direktwahl des Präsidenten des Regionalausschusses
Nähere Regelung durch Statut der Region
Wie sieht das italienische Regierungssystem aus?
I. Legislative
Parlament
Abgeordnetenkammer + Senat
Gleichberechtigung im Gesetzgebungsverfahren
a) Abgeordnetenkammer
Wahl in Wahlkreisen mit Mischsystem
Wahlperiode fünf Jahre
Auflösung durch Präsident möglich
b) Senat
Direkte Wahl auf regionaler Basis
Ehemalige Präsidenten als Senatoren auf Lebenszeit
Gesetzgebung
Verfassungsrevision und andere Verfassungsgesetze: absolute Mehrheit in beiden Kammern im Abstand von drei Monaten, ggf. Referendum, sofern keine Zwei-Drittel-Mehrheit
Gesetze, Aufhebung durch Referendum möglich
Gesetzesverordnungen der Regierung, mit nachträglicher Bestätigung durch Parlament
Verordnungen mit gesetzlicher Ermächtigung
II. Exekutive
Präsident
Wahl durch Parlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ab 3. Wahlgang absolute Mehrheit
Amtszeit sieben Jahre
Staatsoberhaupt mit überwiegend formellen Aufgaben, auch Oberbefehl über Streitkräfte
Gegenzeichnung durch Minister
Regierung
Ministerpräsident und Minister
Ernennung des Ministerpräsidenten und der Minister durch Präsident mit Vertrauensabstimmung in beiden Parlamentskammern
Vorrang des Ministerpräsidenten, Regelung der Organisation durch Gesetz
III. Judikative
Justiz
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechnungshof, Militärgerichte
Oberster Gerichtsrat mit 2/3 gewählten Vertretern der Richter
Verfassungsgerichtshof
Fünfzehn Mitglieder, Auswahl je eines Drittels durch Präsident, Parlament und Gerichte
Zuständigkeiten
Normenkontrollverfahren, v.a. auf Vorlage von Gerichten
Organstreitigkeiten
Zuständigkeitsstreitigkeitwn zwischen Staat und Regionen
Präsidentenklage
Wie sieht der Grundrechtsschutz in Italien aus?
Grundrechte:
Bürgerliche Beziehungen
Gesellschaftliche Beziehungen
Wirtschaftliche Beziehungen
Politische Beziehungen
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