Wie sieht die grobe historische Entwicklung der Schweiz aus?
1291 Eidgenossenschaft der drei Urkantone Schwyz, Uri und Unterwalden
1648 Anerkennung der Souveränität
1848 1. Bundesverfassung
1874 Revision der Bundesverfassung
1919 Einführung des Verhältniswahlrechts
1971 Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene
1992 Ablehnung des Beitritts zum EWR
1999 Annahme der 2. Bundesverfassung
Wie sieht die Staatsstruktur der Schweiz aus?
Bundesstaat mit 26 “souveränen” Kantonen, soweit keine Bundeskompetenz durch Verfassung begründet
Verfassungsautonomie der Kantone, aber Bestätigung durch Bundesversammlung
Kantone mit Volksabstimmungen, gewählten Parlamenten, direkt gewählten Regierungen, eigenen Gerichten
Detaillierte Zuweisung der Gesetzgebungs- und Verealtungszuständigkeiten
Wie sieht das Regierungssystem der Schweiz aus?
I. Legislative
Gesetzgeber = Bundesversammlung
Bundesversammlung = Nationalrat + Ständerat
Nationalrat
Direktwahl in Kantonen nach Proporz
Amtsdauer 4 Jahre
Ständerat
Mehrheitswahl durch das Volk im Kanton
vollständige Gleichberechtigung der Kammern, bei Differenzen Einigungskonferenz
II. Volksabstimmungen
Obligatorisches Referendum
Verfassungsänderungen
Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften
Dringlich erklärte Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage
Fakultatives Referendum
Bundesgesetze, dringlich erklärte Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge
Verlangen von 50.000 Stimmberechtigten innerhalb von 100 Tagen
Verfassungsänderung
Obligatorische Volksabstimmung bei
Beschluss der Bundesversammlung
Volksinitiative
III. Exekutive
Regierung = Bundesrat
Sieben Mitglieder, Einzelwahl durch Bundesversammlung auf vier Jahre
Jährliche Wahl von Bundespräsident durch Bundesversammlung
Keine Abwahl, kein Misstrauensvotum
IV. Judikative
kein Verfassungsgericht
Bundesgericht als oberstes Gericht, Wahl der Richter durch Bundesversammlung
Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht
kantonale Gerichte
Sie sieht der Grundrechtsschutz der Schweiz aus?
Grundrechte
Bürgerrechte
Sozialziele
keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen durch Gerichte
Anwendungsvorrang völkerrechtlicher Verträge, z.B. EMRK
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