Wirtschaften
Bezeichnet den sorgsamen Umgang mit knappen Ressourcen.
Homo oeconomicus Definition
Eine Kunstfigur, die streng rational handelt und ausschließlich auf den eigenen Vorteilbedacht ist.
Der Homo oeconomicus
Entscheidungskriterium: Der Homo oeconomicus wählt die Alternative, von der er den größten Nutzen erwartet.
Dies geschieht bei begrenzt verfügbarer Information.
Die Erwartung kann objektiv oder subjektiv-emotional sein.
Kritikpunkte Homo oeconomicus
Die Kritik an diesem Modell zielt auf folgende Prämissen ab:
Eigennutzmaximierung
Anreizprämisse (Kosten-Nutzen-Analyse)
Vollständige Informationen
Rationalität der Entscheidungen
BWL als angewandte Wissenschaft
Die BWL ist eine anwendungsorientierte Wissenschaft.
Hauptaufgabe: Entscheidungsunterstützung durch Erteilung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung bzw. Verbesserung betrieblicher Prozesse.
Eigennutz versus Gemeinnutz
Meinungsunterschiede unter Fachvertretern betreffen die Formulierung betrieblicher Ziele und die Zuweisung von Verfügungsrechten.
Die erweiterte Fachinterpretation der BWL inkludiert folgende Ziele:
Ökonomische Ziele
Soziale Ziele (seit ca. 1970)
Ökologische Ziele (nach 1980)
Einfluss der Ethik (moralische Rechtfertigung betrieblicher Handlungen).
Gemeinwohlmaximierung vs. langfristige Gewinnmaximierung
Die langfristige Gewinnmaximierung ist das zentrale Argument der BWL.
Argumente dafür:
Funktionierender marktwirtschaftlicher Wettbewerb.
Risikovorsorge zur Unternehmenssicherung.
Metapher der „unsichtbaren Hand“.
Sanktionsmechanismus des Marktes
Zusammenfassung (Lernzettel 1)
Die BWL ist eine angewandte Wissenschaft, die sich primär mit dem sorgsamen Umgang mit knappen Ressourcen beschäftigt, wobei das traditionelle Leitbild des Homo oeconomicus (streng rational und eigennützig handelnd) durch die Forderung nach der Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Ziele erweitert wurde.
Definition Betrieb:
Betrieb: Eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Produktionsfaktoren kombiniert werden, um Güter und Dienstleistungen herzustellen und abzusetzen.
Gegenstand der BWL: Das Wirtschaften eines Betriebes im marktwirtschaftlichen System.
Das Umfeld des Betriebes
Der Betrieb ist eingebettet in das Marktsystem (Beschaffungs-, Absatz-, Kapitalmarkt) und die Gesellschaftsordnung (Gesetze, Steuern).
Wirtschaftseinheiten bestehen aus Betrieben (Produktionswirtschaft) und Haushalten (Konsumtionswirtschaft).
Private Betriebe: Verfolgen das Erwerbswirtschaftliche Prinzip (Gewinnstreben).
Öffentliche Betriebe: Verfolgen das Kostendeckungsprinzip (teilweise Zuschuss aus öffentlichen Mitteln).
Auswahlprinzip
Die zur Erforschung des Erfahrungsobjektes (Betrieb) eingenommene Untersuchungsperspektive.
Rationalprinzip
Ein Wirtschaftssubjekt handelt rational, wenn es sich bei der Wahl zwischen Alternativen für die bessere Lösung entscheidet.
Ökonomisches Prinzip (Wirtschaftlichkeitsprinzip):
Verlangt, das Verhältnis aus Produktionsergebnis (Output, Ertrag) und Produktionseinsatz (Input, Aufwand) zu optimieren.
Maximumprinzip
Gegebener => Maximaler Output (z.B. 10 Liter Kraftstoff => möglichst weite Fahrstrecke).
Minimumprinzip
Gegebener Output => Minimaler Input (z.B. 100 km Fahrstrecke => möglichst wenig Kraftstoffverbrauch).
Ökonomische Handlungsmaxime
Maximiere die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand.
Dies führt zum Prinzip der langfristigen Gewinnmaximierung.
Aufgaben und Ziele
Die entscheidungsorientierte BWL möchte Unternehmen helfen, optimale Entscheidungen zu treffen.
Aufgaben
Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Betriebes.
Vermeidung existenzgefährdender Krisen (Dauerverluste).
Optimale Unternehmenspolitik im Sinne langfristiger Gewinnmaximierung
Erfolgskennzahlen
Finanzielles Gleichgewicht: Existenzbedingung des Betriebes.
Gilt, wenn langfristig: Einzahlungen ≥ Auszahlungen.
Wird der Betrieb zahlungsunfähig, muss er seine Tätigkeit einstellen.
Gewinn: Ergibt sich als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. Gewinn = Ertrag - Aufwand (Ertrag = Wert aller erbrachten Leistungen; Aufwand = Wert aller verbrauchten Leistungen).
Rentabilität: Prozentuale Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
Zusammenfassung (Lernzettel 2)
Der Betrieb als planvoll organisierte Wirtschaftseinheit handelt im marktwirtschaftlichen System nach dem ökonomischen Prinzip (Maximum/Minimum), mit dem Oberziel der langfristigen Gewinnmaximierung und der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts.
Aufgaben der Unternehmensführung
Die Unternehmensführung gestaltet den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung so, dass die Unternehmensziele auf höchstmöglichem Niveau erreicht werden.
Unternehmensführungsprozess (Phasen):
Festlegung von Unternehmenszielen
Planung (Suche und Bewertung von Alternativen)
Entscheidung
Ausführung (Organisation)
Kontrolle
Shareholder-Konzept(Vertragsmodell)
Ziel / Aufgabe der Unternehmensleitung
Begründung/Charakteristik
Verbesserung der Einkommens- und Vermögenssituation der Shareholder (Eigentümer).
Stakeholder-Interessen werden durch vertraglich vereinbarte Zahlungen gesichert.
Stakeholder-Konzept(Harmoniemodell)
Interessen aller Anspruchsgruppen sollen im Verhandlungswege zusammengeführt werden; alle sollen angemessen am Erfolg teilhaben.
Ziel: Ausgleich zwischen allen Gruppen (Arbeitnehmer, Kunden, Staat, Kapitalgeber, Öffentlichkeit, etc.).
Dominanz des Shareholder-Ansatzes:
Dieser ist in der Praxis dominant, begründet durch:
Verknüpfung von Risikoübernahme und Entscheidungsbefugnis.
Sicherung der Stakeholder-Interessen durch gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B. Schutzvorschriften).
Sicherung der Stakeholder-Interessen durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb (Vertragsfreiheit).
Unternehmerisches Risiko
Die Gefahr, dass geleistete Aufwendungen/Auszahlungen in einer ungewissen Zukunft nicht durch Erträge/Einzahlungen gedeckt werden
Risikoprämie
Der Preis, den Eigenkapitalgeber für die volle Übernahme des unternehmerischen Risikos fordern; abgegolten durch (mögliche) Unternehmensgewinne.
Eigentümergeführte Unternehmen:
Eigentümer üben alle zentralen Führungsfunktionen selbst aus.
Kompetenzen der Shareholder: Recht zur Festlegung der Unternehmensziele, uneingeschränkte Geschäftsführung, freie Verfügung über den Unternehmenserfolg.
Managergeführte Unternehmen
Zentrale Führungsentscheidungen werden an Geschäftsführer (Manager) übertragen, die nicht (wesentlich) am Unternehmen beteiligt sind.
Organe der Aktiengesellschaft (AG)
Die Unternehmensverfassung bestimmt die Organe sowie deren Rechte und Pflichten.
Hauptversammlung (HV): Aktionäre (Eigentümer), Rechte (Stimmrecht, Dividendenanspruch, Wahl des Aufsichtsrats).
Aufsichtsrat (AR): Kontrolle der Geschäftsführung, Bestellung/Abberufung des Vorstands.
Vorstand: Leitung der Gesellschaft.
Sicherung von Arbeitnehmerrechten
Arbeitsrechtliche Mitbestimmung und Mitwirkung: Wichtiges Organ ist der Betriebsrat (Informationsrecht, Beratungsrecht, Widerspruchsrecht, Mitbestimmungsrecht).
Schutzvorschriften: Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz, Tarifvertragsgesetz, Bundesurlaubsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz schränken die Vertragsfreiheit zugunsten der Arbeitnehmer ein.
Corporate Governance Definition
Der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen, der die Unternehmensleitung veranlassen soll, ihre Gestaltungsmacht uneigennützig zum Wohl des gesamten Unternehmens einzusetzen.
Corporate Governance Problematik
In managergeführten Unternehmen liegt die Risikoübernahme bei den Eigentümern, aber die Leitungsbefugnis bei der angestellten Geschäftsführung.
Corporate Governance Ziele
Information und Dokumentation.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Verbesserung der Qualität der Corporate Governance.
Corporate Governance Instrumente
Instrumente (Regelungen): Bestehen aus Muss-Vorschriften, Soll-Empfehlungen und Kann-Anregungen.
Zusammenfassung (Lernzettel 3):
Die Unternehmensführung muss durch einen gestuften Prozess die gesetzten Ziele erreichen, wobei sie im Spannungsfeld zwischen dem kapitalfokussierten Shareholder-Konzept (dominant, da Eigenkapitalgeber das unternehmerische Risiko tragen) und dem Interessenausgleich aller Stakeholder agiert; die Corporate Governance dient dabei als Ordnungsrahmen zur Sicherung einer uneigennützigen Leitungsgestaltung.
Shareholder versus Stakeholder Ziele
Unternehmensziel: Ein angestrebter Zustand in der Zukunft.
Die einzelnen Zielgruppen (Stakeholder) verfolgen üblicherweise unterschiedliche Ziele, was zu Konfliktpotential führt
Lösungswege bei Zielkonflikten
Die Vereinbarkeitsstrategie gilt als der praktikabelste Ansatz:
Langfristige Gewinnmaximierung ist nur unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Interessen der Stakeholder möglich.
Die Ziele lassen sich in ökonomische, soziale und ökologische Ziele unterteilen.
Formalziele
Sind übergeordnete, wirtschaftliche Ziele (z.B. Gewinn, Rentabilität).
Sachziele
Sind die Maßnahmen und konkreten betrieblichen Aktivitäten zur Erreichung der Formalziele (z.B. Produktqualität, Absatzziele).
Zielbeziehungen
Komplementär
Die Erreichung eines Ziels fördert die Erreichung eines anderen Ziels.
Konkurrierend
Die Verfolgung eines Ziels behindert die Erreichung eines anderen Ziels.
Indifferent
Die Ziele beeinflussen sich gegenseitig nicht.
Zielsysteme
Ein Zielsystem dient der Ordnung und Strukturierung von Zielen.
Grundsatz: Ziele müssen so formuliert werden, dass sie SMART sind:
Spezifisch: Konkrete Beschreibung des angestrebten Zustands.
Messbar: Definition messbarer Zielgrößen.
Ausführbar: Definition konkreter Schritte.
Realistisch: Die Ziele müssen erreichbar sein.
Terminiert: Definition der Frist zur Erfüllung.
Vision und Mission
Mission/Vision geben die Richtung für das Unternehmen an.
Vision: Beschreibt einen langfristig angestrebten Endzustand.
Glaubwürdigkeit ist der wichtigste Grundsatz für Mission und Vision (Mitarbeiterbeteiligung, Kommunikation, Vorleben durch Führungskräfte).
Zusammenfassung (Lernzettel 4):
Unternehmensziele sind die angestrebten Zustände in der Zukunft, wobei die Formulierung sowohl Formalziele (wie Gewinn) als auch Sachziele umfassen muss und idealerweise nach dem SMARTe-Prinzip erfolgt, um Zielkonflikte durch eine Vereinbarkeitsstrategie zu lösen.
Organisation und menschliches Handeln
Die Kluft zwischen Planung und Ausführung entsteht durch Unzulänglichkeiten menschlichen Handelns, primär durch:
Ungenügende Information (Nichtwissen)
Ungenügende Motivation (Nichtwollen)
Koordination
Abstimmung von Teilaktivitäten im Hinblick auf ein übergeordnetes Ziel.
Motivation
Alle Anreize, die ein Individuum veranlassen, sich mit voller Kraft für die Zielerreichung einzusetzen.
Organisation (Definition)
Das Bemühen der Unternehmensleitung, den Prozess betrieblicher Leistungserstellung so zu strukturieren, dass die Effizienzverluste auf der Ausführungsebene minimiert werden.
Aufgaben der Organisation:
Schaffung einer Ordnung und Entlastung der Unternehmensleitung.
Strukturierung
Aufgabenanalyse und -synthese: Dienen dazu, Rationalisierungseffekte durch Arbeitsteilung zu erreichen.
Stelle: Die kleinste organisatorische Einheit eines Unternehmens; der Aufgabenbereich einer Person, existiert unabhängig von deren Besetzung.
Ausführende Stellen: Unterste Ebene der Hierarchie.
Leitungsstellen (Instanzen): Haben Weisungsbefugnis.
Leitungsspanne: Anzahl der unterstellten Mitarbeiter.
Linienstellen: Weisungsgebunden gegenüber Vorgesetzten und weisungsberechtigt gegenüber Nachgeordneten.
Stabstellen: Nehmen Weisungen nur von einer Instanz entgegen und haben keinerlei Weisungsrecht.
Zentralstellen: Nehmen nur Weisungen von der Unternehmensleitung entgegen und haben funktionale Weisungsbefugnisse gegenüber Linienstellen.
Delegation
Delegation: Übertragung von Aufgaben, Kompetenzen (Entscheidungsbefugnisse) und Verantwortung zur Entlastung der Unternehmensleitung.
Anforderung an Delegation: Es muss ein Gleichgewicht zwischen den übertragenen Kompetenzen und der Verantwortung bestehen.
Organigramm: Die schaubildartige Darstellung einer Organisationsstruktur, symbolisiert Stellen und hierarchische Unterstellungsverhältnisse.
Einliniensystem
Eine Stelle ist nur einer einzigen Instanz unterstellt.
Mehrliniensystem
Eine Stelle muss von mehreren übergeordneten Stellen Weisungen entgegennehmen.
Stablinienorganisation
Verbindung aus Linienorganisation und Stabstellen.
Spartenorganisation (Divisionale Organisation): Gliederung des Unternehmens nach Tätigkeitsbereichen(Sparten/Divisionen), z.B. nach Produktgruppen, Absatzgebieten oder Kundengruppen.
Profitcenter
Unternehmensbereich mit separater Ergebnisrechnung, weitgehender Dispositionsfreiheit und Verantwortung für das Ergebnis.
Matrixorganisation
Ein hybrides System, bei dem eine Stelle im Fadenkreuz einer Spartenleitung und einer Funktionsbereichsleitung steht.
Ziele
Vermeidung von Kostennachteilen (wie in der Spartenorganisation) und Produktorientierung.
Problem
Gefahr organisatorischer Spannungen
Ablauforganisation (Definition):
Gegenstand ist die zeitliche und räumliche Gestaltung der Arbeitsabläufe nach Maßgabe des ökonomischen Prinzips.
Zusammenfassung (Lernzettel 5):
Die Organisation dient dazu, durch Koordination und Motivation die Effizienzverluste (Nichtwissen/Nichtwollen) zu minimieren, indem die Aufbauorganisation durch Aufgabenanalyse in Stellen und Abteilungen strukturiert wird, wobei in komplexen Fällen hybride Leitungssysteme (wie die Matrixorganisation) gewählt werden, ergänzt durch die zeitliche und räumliche Optimierung der Ablauforganisation.
Konstitutive Entscheidungen:
Führungsentscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutungsind und einmalig oder sehr selten getroffen werden.
Rechtsform
Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaftern (Innenverhältnis) und zwischen Unternehmen und Stakeholdern (Außenverhältnis).
Ziel der Wahl
Langfristige Gewinnmaximierung.
Haftungsgrundsatz
Unbeschränkte Haftung bedeutet, jede Person haftet mit ihrem gesamten Vermögen (Betriebs- und Privatvermögen).
Juristische Personen
(z.B. AG, GmbH, Genossenschaft): Von der Rechtsordnung geschaffene Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie haften unbeschränkt mit ihrem Gesamtvermögen, die Haftung der Gesellschafter ist typischerweise beschränkt.
Überblick über Rechtsformen (Auszug)
Art
Haftung der Gesellschafter
Mindestkapital
Einzelunternehmen
E.U.
Persönlich, unmittelbar, unbeschränkt
Keins
GbR
Personengesellschaft
Gesamtschuldnerisch, unbeschränkt
OHG
KG
Komplementäre unbeschränkt; Kommanditistenbeschränkt (bis zur Einlage)
AG
Kapitalgesellschaft (jur. Person)
Haftung nur Gesellschaftsvermögen
50.000 € Grundkapital
GmbH
25.000 € Stammkapital
UG (haftungsbeschränkt)
Kapitalgesellschaft (Mini-GmbH)
1 € Mindeststammkapital
KGaA
Kapitalgesellschaft
Komplementär vollhaftend; Kommanditaktionäre beschränkt
Steuerbelastung
Ertragsteuern: ESt, KSt, GewSt, SolZ.
Rechtsformabhängigkeit:
Einzelunternehmen/Personengesellschaften (z.B. OHG, KG): ESt und GewSt.
Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH): KSt und GewSt.
Wahl des Standorts
Die Standortwahl ist eine konstitutive Führungsentscheidung; sie hat eine langfristige Wirkung und ist schwer revidierbar.
Relevant bei: Gründung, Standortverlagerung, Standortplanung.
Schritte: Internationale, nationale, lokale und innerbetriebliche Standortwahl.
Standortfaktoren als Entscheidungskriterien:
Gütereinsatz: Anlagegüter, Material, Arbeitskräfte (Löhne!), Energie, Umweltschutz, staatliche Leistungen, Steuern und Subventionen.
Güterabsatz: Kunden und Mitbewerber, Herkunfts-Goodwill.
Entscheidungsverfahren:
Quantitative Modelle (Partial- und Totalmodelle).
Qualitative Modelle (Checklisten mit KO-Kriterien, Scoring-Verfahren).
Auswahlkriterien
Die Rechtsformwahl orientiert sich an verschiedenen Kriterien:
Haftung
Gewinn- und Verlustverteilung
Leitungs-/Kontrollbefugnisse
Wichtiges Kriterium: Haftung
Grundsatz der unbeschränkten Haftung: Jede Person haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen.
Kapitalgesellschaften (juristische Personen) ermöglichen eine Begrenzung der Haftung der Gesellschafter.
Ertragsteuern im Überblick
Ertragsteuern sind Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Arten: Einkommensteuer (ESt), Körperschaftsteuer (KSt), Gewerbesteuer (GewSt), Solidaritätszuschlag (SolZ).
Rechtsformabhängige Besteuerung
Besteuerung ist von der gewählten Rechtsform abhängig:
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (E.U., OHG, KG): Unterliegen der ESt und der GewSt.
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH): Unterliegen der KSt und der GewSt.
Besondere Unternehmensstrukturen
Die Frage nach der steuerlich günstigsten Rechtsform ist einzelfallabhängig.
Die GmbH & Co KG ist eine besondere Unternehmensstruktur, die häufig in der Praxis anzutreffen ist.
Zusammenfassung (C. Konstitutive Entscheidungen)
Wahl der Rechtsform: Die Rechtsformwahl ist eine konstitutive Entscheidung, deren primäres Ziel die langfristige Gewinnmaximierung ist und die maßgeblich durch die Kriterien Haftung (unbeschränkt bei Personengesellschaften wie OHG, beschränkt bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG) sowie die Steuerbelastung (ESt/GewSt vs. KSt/GewSt) bestimmt wird.
Produktion Grundlagen
Die Produktion ist eine betriebliche Hauptfunktion.
Die Produktionsplanung ist eine Partialplanung.
Teilbereiche der Produktionsplanung
Sachliche Partialisierung der Produktionsplanung.
Zeitliche Partialisierung der Produktionsplanung.
Es bestehen Interdependenzen zwischen den Teilbereichen der Produktionsplanung und zu anderen betrieblichen Teilplänen.
Produktion und Umweltschutz
Beziehung zwischen der Produktion und dem Umweltschutz ist ein weiterer relevanter Aspekt.
Zusammenfassung (Lernzettel 7)
Produktion bildet eine betriebliche Hauptfunktion, deren Partialplanungsowohl sachliche als auch zeitliche Aspekte umfasst und die dabei die Interdependenzen zu anderen Teilplänen und den Aspekt des Umweltschutzes berücksichtigen muss.
Last changed9 days ago