Wie sieht die Ausgestaltung der Legislative aus?
Volk
Initiative
Veto
Abschaffung
Parlament
Verfassung
Organgesetz
Gesetz
Regierung
Gesetzesvertretende Verordnung
Wie sieht die Ausgestaltung der Exekutive aus?
Staatsleitung
Rechtsetzung
Verwaltung
Staatsoberhaupt
Repräsentation
Krisenbewältigung
Regierungsbefugnisse (selten)
Wie sieht die Ausgestaltung der Judikative aus?
Verfassungsgericht
Normenkontrolle
Organstreit
ggf. Föderalstreit
Gerichte
Zivil- und Strafgerichte
Verwaltungsgerichte
Verwaltung durch unabhängige Justizräte
Wie sind Volksrechte ausgestaltet?
Wahl
a) Parlament
b) Präsident
Abstimmungen
a) Verfassung
aa) obligatorisch
bb) fakultativ
b) Gesetze
aa) Volksinitiative an Parlament
bb) Volksentscheid nach Volksinitiative
cc) Volksentscheid auf Initiative des Präsidenten
dd) Volksentscheid auf Initiative des Parlaments
c) Volksbefragung
Was sind mögliche Ausgestaltungen des Parlaments?
I. Zwei-Kammer-Parlamente
in allen größeren Staaten Europas gibt es zwei Parlamentskammern
Erste Kammer:
direkt vom Volk gewählt, nach einheitlichem Wahlrecht
meist größer als zweite Kammer (nicht in GB)
Zweite Kammer:
abweichendes Besetzungsverfahren
oft geringerer Umfang der Befugnisse
Wie sieht im Rahmen der Exekutive die Ausgestaltung des Staatsoberhaupts und der Regierung aus?
I. Monarchie
Befugnisse
Legislativbefugnisse
Regierungsbefugnisse
Schiedsrichterfunktion
Absetzung
Erklärung der Amtsunfähigkeit durch Parlament
II. Präsident
Direktwahl
suspensives Legislativveto
einzelne Regierungsbefugnisse
repräsentative Befugnisse
Indirekte Wahl
ohne eigene Befugnisse
nur nach Anklage vor
Staatsgerichtshof
I. Einsetzung
Wahl durch Parlament
Regierungschefs
gesamte Regierung
Auswahl durch Staatsoberhaupt
ohne Bestätigung
mit Vertrauensvotum
II. Zusammensetzung
Regierungschef
Minister
Staatssekretäre
III. Absetzung
Misstrauensvotum
Negativ
Konstruktiv
Ermessen des Staatsoberhaupts
generell
bei negativem Vertrauensvotum
Nicht möglich
Wie sieht im Rahmen des Judikative die Ausgestaltung der Justiz und Verfassungsgerichtsbarkeit aus?
Justiz
I. Gliederung
Einheitsgerichtsbarkeit
Vorrang der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Mehrgliedrige Justiz
Staatsgerichtshöfe
II. Auswahl der Richter
Wahl durch unabhängigen Justizrat
Wahl der Mehrheit der Mitglieder durch Richter
Wahl der Mitglieder durch Parlament
Mitwirkung eines unabhängigen Justizrates
Mehrheit von Richtern
Paritätische Besetzung
Gemischte Zusammensetzung
Ernennung durch die Exekutive
a) Mitwirkung eines politischen Wahlausschusses
Bundesgerichte
Landesgerichte
b) Auswahl durch Regierung
Wahl durch das Parlament
Verfassungsgerichtsbarkeit
I. Grundtypen
Integrierte Normenkontrolle durch allgemeine Gerichte
Separate Normenkontrolle durch Verfassungsgericht
Ablehnung der Normenkontrolle
II. Besetzung
Auswahl durch Staats- und Kammerpräsident
Mischsysteme
III. Kompetenzen
Abstrakte Normenkontrolle
Konkrete Normenkontrolle
Verfassungsbeschwerde
Organstreitigkeiten
Föderale Streitigkeiten
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