Anwendungsbereich des ÜAnlG
1) Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Es dient dazu, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten, die sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden.
(3) Dieses Gesetz gilt nicht
1. für überwachungsbedürftige Anlagen in Produkten, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind,
Was sind ÜAnlagen nach ÜAnlG?
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. überwachungsbedürftige Anlagen solche Anlagen,
a) die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können und
b) von denen beim Betrieb erhebliche Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit insbesondere Beschäftigter ausgehen können und die deshalb in einer auf Grund des § 31 erlassenen Rechtsverordnung als überwachungsbedürftige Anlagen bestimmt sind,
Was sind beschäftigte nach ÜAnlG?
2. Beschäftigte solche im Sinne von § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes,
Was sind Betreiber nach ÜAnlG?
3. Betreiber natürliche oder juristische Personen, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Errichtung, die Änderung oder den Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage ausüben,
Anwendungsbereich BetrSV
1) Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit
und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies
soll insbesondere erreicht werden durch
1. die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung,
2. die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
sowie
3. die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Diese Verordnung regelt hinsichtlich der in § 18 und in Anhang 2 genannten überwachungsbedürftigen Anlagen
zugleich Maßnahmen zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich, soweit diese aufgrund der Verwendung
dieser Anlagen durch Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 gefährdet werden können.
Anforderungen an eine Züs?
ÜAanlG §15: PORFAQ
Alle Prüfungen mit ähnlichen Gefährdungsmerkmalden durchführen können
Organisationsstruktur, Personal, und Mittel haben die für die angemessene und unabhängige Erfüllung der Aufgaben
Rechtspersönlichleit besitzen (Verträge Abschließen können, klagen und verklagt werden können)
Flächendeckendes Angebot im zulassungsgebiet
(Angemessene) Haftpflicht in angemessener Höhe
Qs System (wirksames Qs system mit interenen Audits)
BetrSV Anhang 2: HUQLUM
Haftpflicht 2,5 Mio
Unparteilichkeit
QS mit internen Audits
Leitung mit Gesamtverantwortung ()
Unabhängige Vergütung
Mindestens Prüfung von üA nach Abschnitt 2,3 oder 4
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