Alle arbeitenden Personengruppen fallen unter das Bundesurlaubsgesetz.
Das BUrlG legt den Mindesturlaub (= bezahlter Erholungsurlaub) pro Kalenderjahr fest.
Der Mindesturlaub pro Kalenderjahr beträgt laut BUrlG …
Den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben Arbeitnehmer/innen erstmalig, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens ...
Wird ein/e Arbeitnehmer/in während des Erholungsurlaubs krank, hat sie bzw. er eben Pech und entsprechend weniger Urlaub.
Ein/e Arbeitnehmer/in kann zu jedem Zeitpunkt Urlaub nehmen; der Urlaub muss zu jedem Zeitpunkt gewährt werden.
Urlaub kann genutzt werden, um bei einem anderen Unternehmen zu arbeiten um Geld hinzuzuverdienen.
Für die Zeit des Erholungsurlaubs muss der Arbeitgeber ...
Nur kaufmännische Angestellte haben gemäß BUrlG Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Ein/e Arbeitnehmer/in kann von sich aus freiwillig auf die Ansprüche nach BUrlG verzichten.
Im Kalenderjahr nicht genommener Urlaub ...
Die Urlaubstage können beliebig gestückelt werden, zusammenhängende Tage müssen nicht gewährt werden.
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