RV:______________ -versicherung
PV:__________ -versicherung
KV:____________-versicherung
AV:________________ -versicherung
UV:_________________ -versicherung
Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung:
Pflegeversicherung:
Krankenversicherung:
Rentenversicherung:
Träger der Unfallversicherung?
Träger der Krankenversicherung?
Träger der Pflegeversicherung?
Träger der Arbeitslosenversicherung?
Träger der Rentenversicherung?
Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, aber beispielsweise auch bestimmte Selbstständige (Hebammen, Künstler etc.), Bezieher/innen von Krankengeld und Arbeitslosengeld oder Eltern während der Zeiten der Kindererziehung. Auch die meisten Mini- und Midijobs sind versicherungspflichtig.
Pflichtversichert sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt derzeit 5.362,50 Euro pro Monat (Stand 2021). Versicherungspflichtig sind z. B. auch Rentner/innen, Auszubildende und Studierende.
Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, aber beispielsweise auch Eltern während der Zeiten der Kindererziehung.
Pflichtversichert sind alle Beschäftigten, unabhängig vom Entgelt, aber z. B. auch betreute Kinder, Schüler/innen und Studierende.
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