Was passiert, wenn der Tod eintritt, der Täter aber nicht mit Tötungsvorsatz, sondern mit
Verletzungsvorsatz
Misshandlungsvorsatz
ohne Vorsatz
gehandelt hat?
Handelt der Täter ohne Vorsatz auf den Todeserfolg, aber mit
Verletzungsvorsatz, haftet er im Falle des Todeseintritts gemäß § 86 Abs 2 (Körperverletzung mit Todesfolge)
Misshandlungsvorsatz nach § 86 Abs 1
Fehlt es an einem Verletzungs- oder Misshandlungsvorsatz, kommt fahrlässige Tötung (§ 80) in Betracht
Was besagt die Mosaiktheorie?
Sie kommt bei grober Fahrlässigkeit zur Andwendung und besagt, dass zur Beurteilung der Fahrlässigkeit eine Gesamtabwägung von risikoerhöhenden und risikomindernden Umständen notwendig ist
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