34 c Gewerbeordnung
geordnete Vermögensverhältnisse: Makler muss geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen und darf die letzen 5 Jahre kein Insolvenzverfahren gehabt haben
Persönliche Zuverlässigkeit: Makler darf nicht Strafrechtlich aufflällig geworden sein
Wesentliche Pflichten Makler und Bauträgerverordnung
§ 3 Sicherungspflicht - Absicherung des Kunden gegen Finanziellen Misserfolg
§ 6 getrennte Vermögensverwalrung - eigenes Vermögen und vermögen von Kunden müssen getrennt augbewahrt werden
§ 15a Anzeigepflicht - Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbeamt
Aktive Aquisition
Kundenneugewinnung, Initiavtive durch Makler
Passive Akquistion
Objektanbieter geht auf Makler zu
Nachteile Passive Aquise
Kundenerwartungen können zu hoch sein, da Image Gewissen eindruck von Makler weckt
Makler kann sich Kunden und Aufträge nicht aussuchen
möglicherweise kein Erfolg durch zu wenig Angebot am Markt was zu Kunden passt
Sekundärforschung
Bereits vorhandene Quellen auswerten
-> Studien, Statistiken, Berichte
Vorteile Sekundärforschung
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