Rechtssubjekte
Rechtssubjekte sind die Personen, die im Rechtsverkehr für sich oder andere handeln können.
Es werden folgende Rechtssubjekte unterschieden:
natürliche Personen
juristische Personen
Natürliche Personen
Natürliche Personen sind Menschen
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB)
Juristische Personen
Juristische Personen sind Personenzusammenschlüsse (Körperschaften), Personen- und Sachgesamtheiten (Anstalten) sowie Vermögensmassen, denen die Rechtsordnung eigene Rechtspersönlichkeit beimisst (Stiftungen)
Eintragung ins Register -> Rechtsfähig (außnahme: Gründung vor Registerentstehung)
Unterscheidung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts
Öffentlichen Rechts; sind die juristischen Personen, die aufgrund öffentlichen Rechts eingerichtet werden oder bereits bestehen. Sie haben Rechtsfähigkeit aufgrund Herkommens, durch Gesetz oder einen anderen Hoheitsakt
Privaterechts: entstehen durch privatrechtliche Rechtsgeschäfte und werden in der Regel durch die Eintragung in ein Register rechtsfähig (Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister)
Rechtsgeschäfte
Durch Rechtsgeschäfte gestalten Rechtssubjekte im Rahmen der Gesetze ihre Rechtsverhältnisse (auch) zu anderen Rechtssubjekten.
Beispiele für Rechtsgeschäfte: Vertrag, Kündigung, Testament
Damit ein Rechtsgeschäft zustande kommt, muss mindestens eine Willenserklärung der/des handelnden Rechtssubjektes vorliegen
Willenserklärung
Eine Willenserklärung setzt sich zusammen aus:
einer äußeren Erklärungshandlung
und
einem die Erklärungshandlung tragenden Willen zu dem
=> jeweiligen Rechtsgeschäft
Vertrag
Ein Vertrag als Rechtsgeschäft kommt durch inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Vertragschließenden Personen zustande
Durch den Konsens zwischen beiden Personen entsteht der Vertrag
notarielle Urkunde teilweise benötigt: zb Grundstück kauf etc (nicht Pacht), eigentumserklärung
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