Wie ist der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens?
Was sind die Eröffnungsgründe?
Zahlungsunfähigkeit
§ 17 InsO
universal anwendbar
Gesetzliche Indizien
BGH Kriterien !
Überschuldung
§ 19 InsO
Nur bei unpersönlichen
Vermögensmassen (z.B. AG, GmbH, GmbH & Co. KG)
Stichtagswerte
setzt zusätzlich neg. Fortführungsprognose voraus
drohende Zahlungsfährigkeit
§ 18 InsO
Nur bei Eigenanträgen
Geringe Bedeutung
Was sind die Gründe lt. BGH für die Zahlungsunfähigkeit?
Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.
Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird.
Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist.
Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß §17 Abs.2 Satz1 InsO anhand einer Liquiditätsbilanz sind auch die innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) einzubeziehen.
Vereinfachte Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeitsprüfung
Überschuldung nach § 19 InsO
▪ Anwendbar: juristische Personen / Personengesellschaften ohne nat. Person als persönlich haftendem Gesellschafter
▪ Gesellschafterdarlehen => qualifizierter Rangrücktritt => unberücksichtigt
▪ Pos. Fortführungsprognose: Möglichkeit (Plan, Liquidität mind. 12 Mo.) + Bereitschaft
Welche Entscheidungen kann das Gericht treffen?
✓ Prüfung: durch Richter
✓ Stichtag: Entscheidung =>
✓ Ergebnis:
Wie ist der Ablauf von Eröffnung bis Abschluss im Insolvenzverfahren?
Skizziere mir die Eröffnung im InsO-Verfahren
Neuer Abschnitt beginnt
durch Beschluss des Gerichts
exakt (Beschluss mit Uhrzeit)
Beschluss: Richter
Verfahren: Rechtspfleger (Insolvenzplan = Richter)
Was sind die Grundlegenden Normen bei der Insolvenzeröffnung?
Was sind besdeutende Auswirkungen der EÖ (§§ 103 - §§ 119)
Erfüllungsauswahl
Kündigungssperre
Erlöschen
Sonstige (Ausw.)
Besonders bedeutende Auswirkungen der EÖ § 103
Besonders bedeutende Auswirkungen der EÖ § 112
Besonders bedeutende Auswirkungen der EÖ – Arbeitnehmende
Besonders bedeutende Auswirkungen der EÖ §§ 115,116,117
Und wie wäre dieser Fall in der vorl. Verwaltung zu bewerten?
Besonders bedeutende Auswirkungen der EÖ §§ 103 - §§ 119 (Zusammenfassung)
Was sind die Wirkungen der Insolvenzeröffnung?
Übergang Prozessführungsbefugnis (Masse) (§§ 85, 86 und Unterbrechung, § 240 ZPO)
Übergang Arbeitgeberbefugnis auf Insolvenzverwalter
Übergang steuerrechtlicher Pflichten auf (Masse) § 34 Abs.3 AO
Unwirksamkeit der Verfügungen des Schuldners (§ 81)
Kenntnis von der Insolvenz = keine schuldbefreiende Leistung an Insolvenzschuldner (§ 82, § 9)
gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nach den Regeln der InsO (§ 87)
Ausübung Insolvenzbeschlag § 148 InsO
berufsrechtliche Auswirkungen (z.B. Entzug der Apothekenerlaubnis)
Rückschlagsperre (§ 88)
Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger (§ 89)
Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse (§§ 103 ff.)
Aufrechnung (§§ 94 ff.)
Vollstreckungsverbot für Massegläubiger (§ 90)
Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters (§ 93)
Entstehung Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. ! )
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